Fehler Finanzamt

10. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
VIPITENO
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler Finanzamt

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich vom Finanzamt einen Bescheid über Steuernachzahlung aus dem Jahr 2010. Hier der Sachverhalt. Mein Steuerberater hat anhand meiner eingereichten Belege eine Steuererklärung an das Finanzamt gesendet. Lt. Berechnung meines Steuerberaters hätte ich den Betrag von 3.550 Euro ,aufgrund einer Abfindung meines Betriebes nachzahlen müssen. Der Steuerbescheid vom Finanzamt belief sich auf 1.770 Euro. Hab mich gefreut und bezahlt. Jetzt kommt das Finanzamt und fordert von mir das die restliche Summe plus Zinsen. Obwohl wir, d.h. mein Steuerberater und ich alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben und das Finanzamt offensichtlich Fehler begangen hat soll ich für diesen Fehler auch noch Zinsen zahlen. Ist das rechtens?
M.f.g





4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1344x hilfreich)

Wenn eine Ädnerung zurecht erfolgte ist der Betrag auch zu verzinsen.

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#3
 Von 
VIPITENO
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Steuerberater schickt mir den Bescheid zu. Er meinte aber ich muesste zahlen. Gegen die Zinsen will er allerdings Widerspruch einlegen. Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2167 Beiträge, 1230x hilfreich)

Zitat:
Gegen die Zinsen will er allerdings Widerspruch einlegen.
Klar, das lässt er sich auch sicherlich bezahlen. Gegen die Zinsen Einspruch einzulegen, wenn die Steuerfestsetzung zutreffend ist, macht wie schon erwähnt nur in seltenen Ausnahmefällen Sinn. Ihrer gehört nicht dazu.

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