Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich vom Finanzamt einen Bescheid über Steuernachzahlung aus dem Jahr 2010. Hier der Sachverhalt. Mein Steuerberater hat anhand meiner eingereichten Belege eine Steuererklärung an das Finanzamt gesendet. Lt. Berechnung meines Steuerberaters hätte ich den Betrag von 3.550 Euro ,aufgrund einer Abfindung meines Betriebes nachzahlen müssen. Der Steuerbescheid vom Finanzamt belief sich auf 1.770 Euro. Hab mich gefreut und bezahlt. Jetzt kommt das Finanzamt und fordert von mir das die restliche Summe plus Zinsen. Obwohl wir, d.h. mein Steuerberater und ich alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben und das Finanzamt offensichtlich Fehler begangen hat soll ich für diesen Fehler auch noch Zinsen zahlen. Ist das rechtens?
M.f.g
Fehler Finanzamt
10. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 10. Oktober 2015 | 22:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler Finanzamt
#1
Antwort vom 10. Oktober 2015 | 22:12
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1344x hilfreich)
Wenn eine Ädnerung zurecht erfolgte ist der Betrag auch zu verzinsen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Oktober 2015 | 12:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Steuerberater schickt mir den Bescheid zu. Er meinte aber ich muesste zahlen. Gegen die Zinsen will er allerdings Widerspruch einlegen. Danke für die Antwort.
#4
Antwort vom 11. Oktober 2015 | 13:02
Von
Status: Student (2167 Beiträge, 1230x hilfreich)
Klar, das lässt er sich auch sicherlich bezahlen. Gegen die Zinsen Einspruch einzulegen, wenn die Steuerfestsetzung zutreffend ist, macht wie schon erwähnt nur in seltenen Ausnahmefällen Sinn. Ihrer gehört nicht dazu.Zitat:Gegen die Zinsen will er allerdings Widerspruch einlegen.
Und jetzt?
Schon
283.201
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Die Antworten findet ihr hier:
Folgen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung
von Rechtsanwalt Dr. Christian FuchsDie Abgabe einer Steuererklärung ist noch möglich und sinnvoll / Am 31.5. war es mal wieder soweit. Die Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2011 lief ab. ... mehr
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten