Erstattete Fortbildungskosten

2. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Steuerfan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattete Fortbildungskosten

Hallo zusammen,

in der Steuererklärung 2017 wurden von mir meine Fortbildungskosten versehentlich nur mit 1000€ angegeben, obwohl ich als Arbeitnehmer 1500€ aus eigener Tasche gezahlt habe.
Im Jahr 2019 wurden dann die gesamten 1500€ vom Arbeitgeber erstattet. Das Geld wurde ohne Abrechnung auf mein Konto überwiesen. Éin Steuerabzug wurde nicht vorgenommen.
Wie kriege ich das jetzt in Elster-Formular für 2019 eingetragen?
In welches Feld und mit welcher Summe (1500€ oder 1000€)?
Danke für die Hilfe!
Gruß vom
Steuerfan




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5237 Beiträge, 1245x hilfreich)

In 2019 sind es 1.500 Euro.

2017 sollten Sie versuchen, nach § 129 AO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit ändern zu lassen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 110x hilfreich)

Worin bestände denn die offenbare Unrichtigkeit?

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2167 Beiträge, 1230x hilfreich)

2019 sind doch keine Kosten angefallen, von denen die Erstattung des AG abgezogen werden könnte?
Da muss auch nichts eingetragen werden.
M.E. muss 2017 berichtigt werden, in dem dort 0 € Fortbildungskosten berücksichtigt werden. Zudem m.E. Anzeigepflicht gem. § 153 AO.
Der Sachverhalt sollte dem FA schriftlich geschildert werden.

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2533 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
2019 sind doch keine Kosten angefallen, von denen die Erstattung des AG abgezogen werden könnte?
Da muss auch nichts eingetragen werden.
M.E. muss 2017 berichtigt werden, in dem dort 0 € Fortbildungskosten berücksichtigt werden.
Erstattete Wk stellen steuerrechtlich schlicht Einnahmen bei der Einkunftsart dar, bei der die Wk zuvor steuermindernd geltend gemacht wurden, vgl. BFH 13.07.2000. Hier gilt natürlich das Zu-/Abflussprinzip des §11 EStG, so dass es nicht zu einer Verrechnung zwischen den Jahren kommen kann.

taxpert

Signatur:

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2253 Beiträge, 773x hilfreich)

Nur noch als Ergänzung zu @taxpert, der mal wieder schneller war:

Die erhaltenen 1500 Euro sind in 2019 (steuerpflichtiger) Arbeitslohn.

Eine Änderung der Veranlagung 2017 ist nur möglich, wenn der Bescheid noch nichts rechtskräftig ist, d. h entweder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen oder er steht unter Vorbehalt der Nachprüfung. Was beides ziemlich unwahrscheinlich ist.

Die Fantasie, um §129 AO hier anwenden zu können fehlt mir auch.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5237 Beiträge, 1245x hilfreich)

Rechen-, Übernahme-, Tippfehler - ich kenne die Erklärung nicht und sprach von einem Versuch.
Völlig ausgeschlossen dürfte ein übernommener Fehler durch die Behörde nicht sein.

Uch frage mich auch, ob ein vierstelliger Betrag beleglos anerkannt wurde.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2253 Beiträge, 773x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Rechen-, Übernahme-, Tippfehler - ich kenne die Erklärung nicht und sprach von einem Versuch.

Zitat (von Steuerfan):
in der Steuererklärung 2017 wurden von mir meine Fortbildungskosten versehentlich nur mit 1000€ angegeben

Klar, versuchen kann man alles. Der Sachverhalt gibt in der Richtung bisher nur rein gar nichts her.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#8
 Von 
Steuerfan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für eure wertvollen Beiträge! :respekt:
Ich hatte damals eine Kursgebühr in Höhe von 500€ zwar bezahlt, aber leider vergessen diese in der Stererklärung anzugeben.
Meine Hoffnung war: wenn ich dies als Ausgabe nicht angegeben habe, muss ich die Erstattung auch nicht versteuern. Aber ok, dem ist offenbar nicht so und ich werde den gesamten Erstattungsbetrag in Höhe von 1500€ der Besteurung zuführen.
Nur wo soll ich den Betrag eintragen? Mir fällt da eigentlich nur Anlage N, Zeile 21 (Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist) ein - wäre das ok?
Doof ist nur, dass ich die Steuererklung mit Elster Formular mache und es dort kein Erklärfeld gibt, wo ich eintragen könnte, dass es sich um erstattete Fortbildungskosten handelt.

-- Editiert von Steuerfan am 02.07.2020 16:36

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5237 Beiträge, 1245x hilfreich)

Zitat (von Steuerfan):
Nur wo soll ich den Betrag eintragen? Mir fällt da eigentlich nur Anlage N, Zeile 21 (Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist) ein - wäre das ok?

Hört sich gut an.
Der Zweck ist ja erstmal nachrangig. Bei Fragen wird sich das FA melden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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