Hallo zusammen,
in der Steuererklärung 2017 wurden von mir meine Fortbildungskosten versehentlich nur mit 1000€ angegeben, obwohl ich als Arbeitnehmer 1500€ aus eigener Tasche gezahlt habe.
Im Jahr 2019 wurden dann die gesamten 1500€ vom Arbeitgeber erstattet. Das Geld wurde ohne Abrechnung auf mein Konto überwiesen. Éin Steuerabzug wurde nicht vorgenommen.
Wie kriege ich das jetzt in Elster-Formular für 2019 eingetragen?
In welches Feld und mit welcher Summe (1500€ oder 1000€)?
Danke für die Hilfe!
Gruß vom
Steuerfan
Erstattete Fortbildungskosten
In 2019 sind es 1.500 Euro.
2017 sollten Sie versuchen, nach § 129 AO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit ändern zu lassen.
Worin bestände denn die offenbare Unrichtigkeit?
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2019 sind doch keine Kosten angefallen, von denen die Erstattung des AG abgezogen werden könnte?
Da muss auch nichts eingetragen werden.
M.E. muss 2017 berichtigt werden, in dem dort 0 € Fortbildungskosten berücksichtigt werden. Zudem m.E. Anzeigepflicht gem. § 153 AO.
Der Sachverhalt sollte dem FA schriftlich geschildert werden.
Erstattete Wk stellen steuerrechtlich schlicht Einnahmen bei der Einkunftsart dar, bei der die Wk zuvor steuermindernd geltend gemacht wurden, vgl. BFH 13.07.2000. Hier gilt natürlich das Zu-/Abflussprinzip des §11 EStG, so dass es nicht zu einer Verrechnung zwischen den Jahren kommen kann.Zitat2019 sind doch keine Kosten angefallen, von denen die Erstattung des AG abgezogen werden könnte? :
Da muss auch nichts eingetragen werden.
M.E. muss 2017 berichtigt werden, in dem dort 0 € Fortbildungskosten berücksichtigt werden.
taxpert
Nur noch als Ergänzung zu @taxpert, der mal wieder schneller war:
Die erhaltenen 1500 Euro sind in 2019 (steuerpflichtiger) Arbeitslohn.
Eine Änderung der Veranlagung 2017 ist nur möglich, wenn der Bescheid noch nichts rechtskräftig ist, d. h entweder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen oder er steht unter Vorbehalt der Nachprüfung. Was beides ziemlich unwahrscheinlich ist.
Die Fantasie, um §129 AO hier anwenden zu können fehlt mir auch.
Rechen-, Übernahme-, Tippfehler - ich kenne die Erklärung nicht und sprach von einem Versuch.
Völlig ausgeschlossen dürfte ein übernommener Fehler durch die Behörde nicht sein.
Uch frage mich auch, ob ein vierstelliger Betrag beleglos anerkannt wurde.
ZitatRechen-, Übernahme-, Tippfehler - ich kenne die Erklärung nicht und sprach von einem Versuch. :
Zitatin der Steuererklärung 2017 wurden von mir meine Fortbildungskosten versehentlich nur mit 1000€ angegeben :
Klar, versuchen kann man alles. Der Sachverhalt gibt in der Richtung bisher nur rein gar nichts her.
Herzlichen Dank für eure wertvollen Beiträge!
Ich hatte damals eine Kursgebühr in Höhe von 500€ zwar bezahlt, aber leider vergessen diese in der Stererklärung anzugeben.
Meine Hoffnung war: wenn ich dies als Ausgabe nicht angegeben habe, muss ich die Erstattung auch nicht versteuern. Aber ok, dem ist offenbar nicht so und ich werde den gesamten Erstattungsbetrag in Höhe von 1500€ der Besteurung zuführen.
Nur wo soll ich den Betrag eintragen? Mir fällt da eigentlich nur Anlage N, Zeile 21 (Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist) ein - wäre das ok?
Doof ist nur, dass ich die Steuererklung mit Elster Formular mache und es dort kein Erklärfeld gibt, wo ich eintragen könnte, dass es sich um erstattete Fortbildungskosten handelt.
-- Editiert von Steuerfan am 02.07.2020 16:36
ZitatNur wo soll ich den Betrag eintragen? Mir fällt da eigentlich nur Anlage N, Zeile 21 (Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist) ein - wäre das ok? :
Hört sich gut an.
Der Zweck ist ja erstmal nachrangig. Bei Fragen wird sich das FA melden.
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