Ich bin Deutscher und erhalte eine gesetzliche Rente von der deutschen Rentenversicherung. Ich bin nach Spanien ausgewandert und daher in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig (u.a. mit meiner Rente). Ich bin aber weiterhin in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Meine Frage: kann ich weiterhin die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (die ja automatisch von der Rentenversicherung abgeführt werden) in Deutschland von der Steuer absetzen? Oder entfällt diese Möglichkeit jetzt (weil ich nur noch beschränkt steuerpflichtig bin)?
Beiträge zur gesetztlichen Krankenversicherung bei beschränkter Steuerpflicht
15. August 2024
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Frage vom 15. August 2024 | 09:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beiträge zur gesetztlichen Krankenversicherung bei beschränkter Steuerpflicht
#1
Antwort vom 15. August 2024 | 18:27
Von
Status: Unbeschreiblich (48843 Beiträge, 17201x hilfreich)
ZitatMeine Frage: kann ich weiterhin die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (die ja automatisch von der Rentenversicherung abgeführt werden) in Deutschland von der Steuer absetzen? :
Bei beschränkter Steuerpflicht geht das nicht. Außerdem entfällt der Grundfreibetrag.
Es ist daher zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG) vorliegen.
Außerdem ist zu beachten, dass das DBA D-ES hinsichtlich der Besteuerung von Renten sehr speziell ist. Renteneinkünfte sind in beiden Staaten zu versteuern.
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