Hallo!
Hier eine Geschichte meiner Arbeitskollegin:
Sie ist vor ca 5 Jahren umgezogen und wurde seit dem unter einer Steuernummer für Selbstständige geführt. Das führte dazu, das sie Sonderbelastungen (Haarteil.....usw) auf ihrer Steuererklärung nicht anerkannt bekam.-
Zufällig ist dieser Umstand vor einigen Tagen bemerkt worden.
Kann Sie gegenüber dem Finanzamt noch Anspruche geltend machen?
Gruss, Floschi
Als Selbstständig eingestuft, aber normaler Arbeitnehmer!
24. November 2003
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Frage vom 24. November 2003 | 13:25
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 5x hilfreich)
Als Selbstständig eingestuft, aber normaler Arbeitnehmer!
#1
Antwort vom 27. November 2003 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (48835 Beiträge, 17196x hilfreich)
Ich verstehe das Problem nicht. Selbständige und Arbeitnehmer werden bei Sonderausgaben nicht unterschiedlich behandelt.
Ein Haarteil gehört sicher auch bei normalen Arbeitnehmern nicht zu den abzugsfähigen Sonderausgaben.
Da aus meiner Sicht wegen der falschen Steuernummer eigentlich kein Schaden entstanden sein kann, kann ich auch nicht erkennen, welche Ansprüche geltend gemacht werden sollen.
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