Krankengeld und Kündigung Arbeitsverhältnis

28. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
personalwesen0815
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 4x hilfreich)
Krankengeld und Kündigung Arbeitsverhältnis

Guten Tag,
wenn ein Arbeitnehmer im Krankengeldbezug ist und gekündigt wird, läuft dann der Krankengeldbezug einfach weiter, wenn die Kündigungsfrist um ist oder muss er nach Abmeldung bei der Krankenkasse (GKV, freiwillig versichert) durch den AG, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und krank melden, damit er weiter Krankengeld beziehen kann?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Fragst du heute als Arbeitgeber? Dann bist du vermutlich raus und hast dem AN längst mitgeteilt, dass er sich arbeitsuchend und arbeitslos melden soll.

Der Rest wäre AN-Bier.
Wohnt der gekündigte AN mit GdB, Umzug ins Ausland, Firmenwagen, KS-Klage usw. noch im Nachbar-Ausland?
Dem AN obliegt es im eigenen Interesse, sich bei der dt. Arbeitsagentur zu melden.

Ob dieser AN von seiner KV Krankengeld erhält, könnte man hier finden. Dort sind viele Varianten gut beschrieben, auch interessant für AG :
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/anspruch-auf-krankengeld-bei-arbeitslosigkeit-und-kuendigung/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausaufgmx
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)

Oh, dachte ein Forum lebt von Fragen und Diskussionen?
Geh halt nach Hause, wenn Du nichts sinnvolles beizutragen hast außer Nebenkriegsschauplätze aufzutun.
(das scheint bei Dir ein Grundsatzproblem zu sein, auch aus kurzen Texten die eigentliche Frage herauszulesen. Ist meist da, wo ein Satz mit einem Fragezeichen endet.)

Es geht rein um den Übergang des Krankengeldes, wenn dies in der zeit bezahlt wird, wo das Arbeitsverhältnis endet. DAS es weiter bezahlt wird steht fest.

Nochmal für Dich, die Frage kommt hier:
oder muss er nach Abmeldung bei der Krankenkasse (GKV, freiwillig versichert) durch den AG, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und krank melden, damit er weiter Krankengeld beziehen kann?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von hausaufgmx):
Oh, dachte ein Forum lebt von Fragen und Diskussionen?
Hallo? Vor allem lebt es von richtigen Antworten auf richtig gestellte Fragen. Das erleichtert die Sache oft kolossal.
Der User @personalwesen0815 hat hier mind. 6x einen neuen Beitrag zu vermutlich demselben Sachverhalt gestellt.
https://www.123recht.de/user.asp?user=personalwesen0815

Zitat (von personalwesen0815):
oder muss er nach Abmeldung bei der Krankenkasse (GKV, freiwillig versichert) durch den AG, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und krank melden, damit er weiter Krankengeld beziehen kann?
Ich hätte antworten können: Es kommt drauf an.
Zitat (von hausaufgmx):
Es geht rein um den Übergang des Krankengeldes,
Was soll das denn sein? Entweder wird Krankengeld gezahlt ODER nicht. Es kommt drauf an.
Zitat (von hausaufgmx):
wenn dies in der zeit bezahlt wird, wo das Arbeitsverhältnis endet.
Das Arbeitsverhältnis endet zum Zeitpunkt des in der Kündigung genannten Zeitpunktes.
Bis dahin (oder auch länger) könnte ein AN Krankengeld erhalten. Es kommt drauf an.

Für dich:
Nein, man muss sich nicht bei der Arbeitsagentur melden. Wenn man von dort Leistungen will, sollte man sich dort melden.
Wegen Krankengeld könnte man direkt bei seiner KK für seinen eigenen Fall nachfragen.

Geh nach Hause und lies selbst nach, was alles möglich ist, anstatt hier den Motzer zu spielen.
ODER: Hier mit mehreren Accounts zu agieren---> ist in diesem Forum nicht zulässig.
https://www.123recht.de/user.asp?user=hausaufgmx

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.845 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.