Guten Tag,
wenn ein Arbeitnehmer im Krankengeldbezug ist und gekündigt wird, läuft dann der Krankengeldbezug einfach weiter, wenn die Kündigungsfrist um ist oder muss er nach Abmeldung bei der Krankenkasse (GKV, freiwillig versichert) durch den AG, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und krank melden, damit er weiter Krankengeld beziehen kann?
Krankengeld und Kündigung Arbeitsverhältnis
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Fragst du heute als Arbeitgeber? Dann bist du vermutlich raus und hast dem AN längst mitgeteilt, dass er sich arbeitsuchend und arbeitslos melden soll.
Der Rest wäre AN-Bier.
Wohnt der gekündigte AN mit GdB, Umzug ins Ausland, Firmenwagen, KS-Klage usw. noch im Nachbar-Ausland?
Dem AN obliegt es im eigenen Interesse, sich bei der dt. Arbeitsagentur zu melden.
Ob dieser AN von seiner KV Krankengeld erhält, könnte man hier finden. Dort sind viele Varianten gut beschrieben, auch interessant für AG :
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/anspruch-auf-krankengeld-bei-arbeitslosigkeit-und-kuendigung/
Oh, dachte ein Forum lebt von Fragen und Diskussionen?
Geh halt nach Hause, wenn Du nichts sinnvolles beizutragen hast außer Nebenkriegsschauplätze aufzutun.
(das scheint bei Dir ein Grundsatzproblem zu sein, auch aus kurzen Texten die eigentliche Frage herauszulesen. Ist meist da, wo ein Satz mit einem Fragezeichen endet.)
Es geht rein um den Übergang des Krankengeldes, wenn dies in der zeit bezahlt wird, wo das Arbeitsverhältnis endet. DAS es weiter bezahlt wird steht fest.
Nochmal für Dich, die Frage kommt hier:
oder muss er nach Abmeldung bei der Krankenkasse (GKV, freiwillig versichert) durch den AG, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und krank melden, damit er weiter Krankengeld beziehen kann?
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Hallo? Vor allem lebt es von richtigen Antworten auf richtig gestellte Fragen. Das erleichtert die Sache oft kolossal.ZitatOh, dachte ein Forum lebt von Fragen und Diskussionen? :
Der User @personalwesen0815 hat hier mind. 6x einen neuen Beitrag zu vermutlich demselben Sachverhalt gestellt.
https://www.123recht.de/user.asp?user=personalwesen0815
Ich hätte antworten können: Es kommt drauf an.Zitatoder muss er nach Abmeldung bei der Krankenkasse (GKV, freiwillig versichert) durch den AG, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und krank melden, damit er weiter Krankengeld beziehen kann? :
Was soll das denn sein? Entweder wird Krankengeld gezahlt ODER nicht. Es kommt drauf an.ZitatEs geht rein um den Übergang des Krankengeldes, :
Das Arbeitsverhältnis endet zum Zeitpunkt des in der Kündigung genannten Zeitpunktes.Zitatwenn dies in der zeit bezahlt wird, wo das Arbeitsverhältnis endet. :
Bis dahin (oder auch länger) könnte ein AN Krankengeld erhalten. Es kommt drauf an.
Für dich:
Nein, man muss sich nicht bei der Arbeitsagentur melden. Wenn man von dort Leistungen will, sollte man sich dort melden.
Wegen Krankengeld könnte man direkt bei seiner KK für seinen eigenen Fall nachfragen.
Geh nach Hause und lies selbst nach, was alles möglich ist, anstatt hier den Motzer zu spielen.
ODER: Hier mit mehreren Accounts zu agieren---> ist in diesem Forum nicht zulässig.
https://www.123recht.de/user.asp?user=hausaufgmx
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