Kindergeld + Verdienst

19. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
THEFighter
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindergeld + Verdienst

Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich habe bei der Familienkasse Kindergeld Beantragt und werde dieses vorraussichtlich ende Juni erhalten.

Ich habe aber eine Frage zu meinen einkünften

Ich bekomme im monat:
531€ Bafög
207€ Mietkosten zuschuss durch die ARGE
164€ Kindergeld (Bewilligung steht noch aus)

nun zu meiner Rechnung:

Einkünfte für 2009

Januar: 680€ ALGII
Februar: 531€ BAföG
März: 531€ BAföG
April: 531€ BAfög + 29,90€ Mietkosten zuschuss
Mai: 531€ Bafög + 207€ Mietkosten zuschuss
Juni: 531€ Bafög + 207€ Mietkosten zuschuss
Juli:531€ Bafög + 207€ Mietkosten zuschuss
August:531€ Bafög + 207€ Mietkosten zuschuss
September:531€ Bafög + 207€ Mietkosten zuschuss
Oktober:531€ Bafög + 207€ Mietkosten zuschuss
November:531€ Bafög + 207€ Mietkosten zuschuss
Dezember:531€ Bafög + 207€ Mietkosten zuschuss

Also im Jahr 2009 habe ich 8206,95€ an einahmen

Die Kindergeldgrenze liegt aber bei 7680€ also Ständ mir ja kein Kindergeld zu.

Aber kann ich nicht von der Einkommensgrenze noch 920€ Webungskosten draufrechnen also liegt dann die Einkommensgrenze bei 8600€ also würde mir ja noch Kindergeld zustehen.

muss ich dafür einen extra Antrag auf Werbungskosten stellen oder rechnet die Familienkasse von vorneherein schon so ?

Ich bitte um kurze Hilfe

Vielen Dank

THEFigher





-- Editiert am 19.05.2009 12:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49053 Beiträge, 17266x hilfreich)

Die 920€ kann man nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Solche Einkünfte hast Du aber nicht.

Außerdem gehe ich davon aus, dass bei Bewilligung des Kindergeldes der Mietkostenzuschuss entsprechend gekürzt wird, so dass sich das Problem ohnehin nicht stellt.

Du würdest dann 531€ BaFög + 164€ Kindergeld + 43€ Mietkostenzuschuss erhalten.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13160 Beiträge, 4473x hilfreich)

@hh:

quote:
Außerdem gehe ich davon aus, dass bei Bewilligung des Kindergeldes der Mietkostenzuschuss entsprechend gekürzt wird,


Ich würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn die ARGE das ebenso tun würde. Ob das allerdings rechtlich korrekt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Streng nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt es nämlich bei der Berechnung des Zuschusses zu den ungedeckten KdU allein auf den Unterschiedsbetrag des KdU-Anteils im Bafög und den tatsächlichen (angemessenen) KdU an. Eine Bedarfsberechnung nach dem SGB II ist dabei nicht erforderlich und es ist auch kein KG als Einkommen zu berücksichtigen (SG Aachen, S 11 AS 136/07 vom 19.02.2008, SG Schleswig, S 4 AS 354/07 ER vom 02.07.2007. oder Hess. LSG, L 9 AS 215/07 ER vom 02.08.2007.)

Nach meinem Kenntnisstand hält lediglich das Sozialgericht Berlin (Az.: S 37 AS 2804/07 ER ) hält bisher eine vollständige Bedarfsberechnung nach dem SGB II zur Berechnung des Zuschusses nach § 22 Abs. 7 SGB II für erforderlich, wobei eben auch Einkommen zu berücksichtigen wäre.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

@hh
Du vergisst die Bereinigung des Einkommens aus Kindergeld um die Versicherungspauschale von 30 €, ansonsten hast du Recht.

@Axel
Merkwürdige Ansichten! :augenroll:
Der Schüler/Student dürfte 400 € anrechnungsfrei zum BAföG dazuverdienen, das soll dann nicht berücksichtigt werden und er noch KdU erhalten?

@alle
Leistungen nach § 2 ,.7 SGB II sind kein ALG II und daher nicht als Einkommen zu melden beim Kindergeld.
Ansonsten kann man natürlich noch die Kostenpauschale von 180 € jährlich von den Bezügen abziehen und Besondere Ausbildungskosten angeben. Das sind beim Schüler sämtliche Unterrichtsmaterialen, von der Büchertasche angefangen über Bücher bis zum Radiergummi, von Fahrtkosten bis zu Klassenfahrten.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13160 Beiträge, 4473x hilfreich)

@alida:

quote:
Merkwürdige Ansichten!


In Erwartung dieser Antwort habe ich (extra für Dich :grins: ) ja gleich dabei geschrieben, von wem diese Ansichten stammen. Vielleicht hast Du dem ja auch was konkretes entgegen zu setzen? Und damit meine ich nicht die Unlogik mancher gesetzlicher Bestimmungen.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Ich hatte etwas Konkretes entgegenzusetzen, nämlich die genaue Betrachtung des Einkommens beim Kindergeld.

Danach war gefragt und nicht nach deiner Schelte der unterschiedlichen Berechnungen bei unterschiedlichen ARGEn.
Manchmal vernagelt dir deine einseitige Sicht den großen Blick aufs Ganze oder auf die jeweiligen Feinheiten.

PS: Du hast Hamburg vergessen mit ihrer ganz merkwürdigen Berechnungsweise.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13160 Beiträge, 4473x hilfreich)

@alida:

Ich habe doch gar keine unterschiedlichen Berechnungen verschiedener ARGEn gescholten. Ich habe lediglich - als Antwort auf den Beitrag von @hh - relativiert, dass die Anrechnung des Kindergeldes beim KdU-Zuschuss möglicherweise nicht korrekt ist. Und dieser Ansicht verschiedener Gerichte hast Du offensichtlich nichts konkretes entgegenzusetzen, außer der typischen Pauschalkritik, dass es sich um "merkwürdige Ansichten" handelt.

Die "ganz merkwürdige Berechnungsweise" aus Hamburg ist mir nicht bekannt. Gibt's dazu einen Link, oder wenigstens ein Aktenzeichen? Würde mich nämlich schon interessieren.

Gruß,

Axel

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