Hallo,
ich habe derzeit eine Wohnung in Aussicht und laut Fallmangagerin würde mir diese auch vom Amt bezahlt werden. Habe noch nichts schriftliches aber die Sachlage ist nicht nur in meinen Augen klar.
Der Vermieter verlangt nun von mir eine Bürgschaft, da ich kein Einkommen habe. Leider habe ich bisher keine Person gefunden die für mich bürgen würde (bin mit meiner Familie ziemlich zerstritten). Bleibt mir nun nichts anderes übrig als zu einer Bank zu gehen damit die für mich bürgen (was natürlich wieder mit Kosten verbunden wäre) oder übernimmt dies auch das Job-Center?
Gruß
Kann die Mietbürgschaft für eine Wohnung vom Job-Center übernommen werden?
16. Januar 2006
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Frage vom 16. Januar 2006 | 19:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann die Mietbürgschaft für eine Wohnung vom Job-Center übernommen werden?
#1
Antwort vom 17. Januar 2006 | 00:09
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8081x hilfreich)
Mal ganz praktisch:
Die Arbeitsagentur trägt Ihre Wohnkosten. Dann soll sie noch dafür haftbar gemacht werden, wenn sie selber nicht die Kosten trägt, wegen der Bürgschaft? So ein Konstrukt halte ich für völlig unwahrscheinlich.
Vereinbaren Sie mit der Arbeitsagentur, dass sie Miete gleich an den Vermieter überwiesen wird. Geben Sie das dem Vermieter schriftlich. Mehr geht von da aus wirklich nicht.
Und jetzt?
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