Hallo,
ich bin seit 01.06.2020 durchgehend krank geschrieben an der gleichen Diagnose.
Ich erhalte Krankengeld seit August 2020.
Ich habe am 25.11.2020 einen Aufhebungsvertrag mit unwiderruflicher Freistellung unterschrieben.
Frage: Da meine Arbeitsunfähigkeit und mein Krankengeldbezug seit geraumer Zeit und vor dem Aufhebungsvertrag bestand, erhalte ich weiterhin auch für diese Zeit ab 25.11.2020 weiter Krankengeld? Ich weiß, dass nach Aufhebungsvertrag und unwiderruflicher Freistellung dann Krankengeld entfällt für diese Zeit. Aber bei mir war es ja vor dem Aufhebungsvertrag schon vorher im Krankengeldbezug , lange vorher und durchgehend sowie fortlaufend.
Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar
-- Editiert von Klawitter123 am 21.12.2020 00:45
Bei unwiderruflicher Freistellung Krankengeld
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
So lang Sie krankgeschrieben sind und nicht arbeiten gehen können, können Sie weiterhin Krankengeld beziehen.
Es kommt nun auf die Diagnose der Krankschreibung an. Es wäre möglich dass das Ende der Beschäftigung die Krankheit nicht mehr begründet z.B. Mobbing am Arbeitsplatz.
Wichtig ist, der Krankenkasse von dem Aufhebungsvertrag zu berichten. Der Arbeitgeber wird Sie innerhalb von 6 Wochen abmelden.
ZitatSo lang Sie krankgeschrieben sind und nicht arbeiten gehen können, können Sie weiterhin Krankengeld beziehen. :
Es kommt nun auf die Diagnose der Krankschreibung an. Es wäre möglich dass das Ende der Beschäftigung die Krankheit nicht mehr begründet z.B. Mobbing am Arbeitsplatz.
Wichtig ist, der Krankenkasse von dem Aufhebungsvertrag zu berichten. Der Arbeitgeber wird Sie innerhalb von 6 Wochen abmelden.
Hallo, ich bin krankgeschrieben aufgrund rezidiverender Depression mit Angststörung. Mobbing hatte auch stattgefunden aber die Depressionen und die Ängste halten noch an. Mir hat man gesagt, der Krankenkasse nichts mitzuteilen und einfach meine Krankmeldung abzugeben.
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Woher weißt du das?ZitatIch weiß, dass nach Aufhebungsvertrag und unwiderruflicher Freistellung dann Krankengeld entfällt für diese Zeit. :
Ja. Du bist weiterhin arbeitsunfähig und erhältst weiterhin Krankengeld.Zitaterhalte ich weiterhin auch für diese Zeit ab 25.11.2020 weiter Krankengeld? :
Ja. Richtig. Lückenlos.Zitateinfach meine Krankmeldung abzugeben. :
---------------------------------------
Nein, das erfährt die KK vom AG.ZitatWichtig ist, der Krankenkasse von dem Aufhebungsvertrag zu berichten. :
Das ist irrelevant, ebenso wie die Diagnose.ZitatEs wäre möglich dass das Ende der Beschäftigung die Krankheit nicht mehr begründet :
Aufhebungsvertrag ist Aufhebungsvertrag.
Zitat:Woher weißt du das?ZitatIch weiß, dass nach Aufhebungsvertrag und unwiderruflicher Freistellung dann Krankengeld entfällt für diese Zeit. :
Ja. Du bist weiterhin arbeitsunfähig und erhältst weiterhin Krankengeld.Zitaterhalte ich weiterhin auch für diese Zeit ab 25.11.2020 weiter Krankengeld? :
Ja. Richtig. Lückenlos.Zitateinfach meine Krankmeldung abzugeben. :
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Nein, das erfährt die KK vom AG.ZitatWichtig ist, der Krankenkasse von dem Aufhebungsvertrag zu berichten. :Das ist irrelevant, ebenso wie die Diagnose.ZitatEs wäre möglich dass das Ende der Beschäftigung die Krankheit nicht mehr begründet :
Aufhebungsvertrag ist Aufhebungsvertrag.
Hallo, ich hatte dazu unter Freistellung und Krankengeld das gefunden:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-ruhen-des-anspruchs-6-freistellung-von-der-arbeitsleistung_idesk_PI434_HI2556005.html
Daher dachte ich, hier wird Krankengeld bei unwiderruflicher Freistellung eingestellt weil man ja Lohn ohne Arbeitsleistung hätte beziehen können. Daher habe ich jetzt Angst, die Krankenkasse macht mir Probleme.
Wann endet dein Beschäftigungsverhältnis mit dem AG? ?
Du bist seit Juni arbeitsunfähig. Zunächst hat dein AG noch 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet.
Dann ab August wird Krankengeld gezahlt.
Du bist weiterhin arbeitsunfähig =fortlaufend krankgeschrieben.
Wann hättest du denn Lohn ohne Arbeitsleistung beziehen können ?
ZitatWann endet dein Beschäftigungsverhältnis mit dem AG? ? :
Du bist seit Juni arbeitsunfähig. Zunächst hat dein AG noch 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet.
Dann ab August wird Krankengeld gezahlt.
Du bist weiterhin arbeitsunfähig =fortlaufend krankgeschrieben.
Wann hättest du denn Lohn ohne Arbeitsleistung beziehen können ?
Ja seit Juni 2020 arbeitsunfähig und 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten und danach Krankengeld.
Ab dem 25.11.2020 wurde ein Auflösungsvertrag unterschrieben. Darin bin ich unwiderruflich freigestellt bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zum 31.12.2020. Und genau hier habe ich Sorge, dass die Krankenkasse hingeht und sagt, ohne AU hätte ich Lohn ohne Arbeitsleistung beziehen können. Andererseits ohne AU, müsste ich mich laut der Agentur für Arbeit in dieser Zeit um eine neue Arbeit bemühen und das kann ich ja nicht wegen meiner psychischen Erkrankung.
Ich bin aber weiterhin durchgehend krank geschrieben bis 11.01.2021 und dann weiter.
-- Editiert von Klawitter123 am 21.12.2020 18:13
-- Editiert von Klawitter123 am 21.12.2020 18:21
Aber du bist doch nicht ohne AU.Zitatohne AU hätte ich Lohn ohne Arbeitsleistung beziehen können. :
Du warst lange vor dem Aufhebungsvertrag AU und bist es auch nach dem Ende der Beschäftigung noch, mind. bis 11.1.
Zitat:Aber du bist doch nicht ohne AU.Zitatohne AU hätte ich Lohn ohne Arbeitsleistung beziehen können. :
Du warst lange vor dem Aufhebungsvertrag AU und bist es auch nach dem Ende der Beschäftigung noch, mind. bis 11.1.
Vielen Dank.
Hat die Krankenkasse das Recht den Aufhebungsvertrag in Kopie einzusehen? Ferner noch die Frage, muss man der Krankenkasse den Grund benennen warum man den Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat?
Danke im Voraus.
Bei der Aussage zur Diagnose die ich getroffen habe, geht es mir darum das immer der Arzt entscheidet ob er weiterhin krankschreibt. Manchmal ist das Ende einer Beschäftigung die Lösung wieder gesund zu werden. Die Entscheidung liegt immer beim Arzt. So lang der weiterhin krankschreibt müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Krankenkasse wird ggf. mit dem MdK Rücksprache halten was weiterhin zu tun ist.
Der Arbeitgeber meldet Sie bei der Krankenkasse ab. Hier wird die Krankenkasse sicher nachhaken. Ob das warum mitgeteilt werden muss ist die Frage...Jeder Versicherte hat nach §60 SGB I Mitwirkungspflichten.
Ich meine, nein.ZitatHat die Krankenkasse das Recht den Aufhebungsvertrag in Kopie einzusehen? Ferner noch die Frage, muss man der Krankenkasse den Grund benennen :
Gegenfrage:
Hat die KK dir etwas geschickt, was dich zu dieser Frage bringt?
Oder ist es deine Angststörung, die dich das fragen lässt?
Hier kannst du nachlesen, was die KK *darf* und was nicht. Bitte KK nicht mit MdK verwechseln.
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/viele-fragen-ihrer-krankenkasse-muessen-sie-nicht-beantworten
--------------------------------------------------
Der Arzt kann höchstens --arbeitsunfähig-- entscheiden.Zitatdas immer der Arzt entscheidet ob er weiterhin krankschreibt. :
Das hat mit --arbeitsunfähig-- bzw. ---arbeitsfähig ab xx Datum---nichts zu tun.ZitatManchmal ist das Ende einer Beschäftigung die Lösung wieder gesund zu werden. :
Warum? Weil sowohl Kranke zur Arbeit gehen können und Gesunde nicht zur Arbeit gehen können.
Zitat:Ich meine, nein.ZitatHat die Krankenkasse das Recht den Aufhebungsvertrag in Kopie einzusehen? Ferner noch die Frage, muss man der Krankenkasse den Grund benennen :
Gegenfrage:
Hat die KK dir etwas geschickt, was dich zu dieser Frage bringt?
Oder ist es deine Angststörung, die dich das fragen lässt?
Hier kannst du nachlesen, was die KK *darf* und was nicht. Bitte KK nicht mit MdK verwechseln.
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/viele-fragen-ihrer-krankenkasse-muessen-sie-nicht-beantworten
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Der Arzt kann höchstens --arbeitsunfähig-- entscheiden.Zitatdas immer der Arzt entscheidet ob er weiterhin krankschreibt. :Das hat mit --arbeitsunfähig-- bzw. ---arbeitsfähig ab xx Datum---nichts zu tun.ZitatManchmal ist das Ende einer Beschäftigung die Lösung wieder gesund zu werden. :
Warum? Weil sowohl Kranke zur Arbeit gehen können und Gesunde nicht zur Arbeit gehen können.
Danke für die ausführliche Antwort.
Es ist zum Teil meine Angststörung. Aktuell habe ich noch nichts erhalten aber mich hat man von verschiedenen Seiten bereits darauf aufmerksam gemacht. Hier wird wohl dann der MDK auf mich zukommen. Vor Angst habe ich schon Panikattacken. Hatte nie damit wirklich bewusst zu tun und erst als eine Freundin mich darauf aufmerksam machte, war mir bewusst das ich Existenzängste habe. Ist halt nicht schön wenn man mitten im Supermarkt steht und das Herz rast in den Hals hinein, die Beine zittern und man gefangen im Kopf von der Angst ist. In meinem erlernten Beruf kann ich gesundheitlich bedingt eigentlich nicht mehr arbeiten (nicht leidensgerecht). Aber die Angst die Kontrolle an Behörden abzugeben ist so groß, dass ich bereits denke, gehe in den erlernten Beruf zurück und von da aus in „Ruhe" weitere Berufsschritte zur neuen Orientierung planen. Das hat den Vorteil kurzfristig wieder Struktur zu haben und den Behörden auszuweichen und neue berufliche Schritte zu planen aber den Nachteil das es mich gesundheitlich eben dann langfristig belastet (wenn ich darin verharre).
-- Editiert von Klawitter123 am 22.12.2020 12:47
Wenn Sie krank sind, sind Sie krank. Wichtig ist das Sie wieder auf die Füße kommen. Es bringt nichts sich in die Arbeit zu quälen. Auch die Behörden, ob es die Krankenkasse ist oder eine andere sind trotzdem für die Versicherten und Bürger da.
Je mehr Sie im Internet nach Lösungen suchen umso verwirrender kann es für Sie werden.
Sie haben bisher nichts falsches gemacht.
Gesundheit geht vor!
Dann melde dich doch wieder hier mit einem Update.ZitatAktuell habe ich noch nichts erhalten :
Dann kann man lesen, wer was wissen will und wie es weitergehen könnte.
Gute Besserung!
Zitat:Dann melde dich doch wieder hier mit einem Update.ZitatAktuell habe ich noch nichts erhalten :
Dann kann man lesen, wer was wissen will und wie es weitergehen könnte.
Gute Besserung!
Ich denke, dass wird Anfang Januar soweit sein. Und ich werde mich dann wieder melden hier in diesem Beitrag. Ich möchte mich von ganzen Herzen bedanken, für die Hilfestellung und aufmunternden Worte.
Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Nochmals von Herzen danke, dass es Menschen gibt, die mir virtuell hier zur Seite stehen. Ich weiß das sehr zu schätzen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
-- Editiert von Klawitter123 am 24.12.2020 00:37
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