AlG 1 Anspruch nach Nahtlosigkeit

14. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
AlG 1 Anspruch nach Nahtlosigkeit


Guten Tag,

ich bin seit längerem erkrankt.
Bin in ungekündigter Stellung.
Krankengeld ist ausgelaufen.
Seit Februar bekomme ich AlG1 als Nahtlosigkeit.
Die Rentenversicherung hat meinen Antrag auf Reha abgelehnt.
Widerspruch ist in Arbeit.
Ab August läuft das AlG 1 Nahtlosigkeit aus.
Hätte ich noch einen Anspruch auf 'normales' AlG1?
Ich bin seit April 2021 in einem Arbeitsverhältnis.
Vorher war ich 6 Monate arbeitslos.
Bin 52 Jahre.
Hätte ich noch Anspruch auf AlG 1?




23 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35471 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Die Rentenversicherung hat meinen Antrag auf Reha abgelehnt. Widerspruch ist in Arbeit.
Meinst du evtl. die Ablehnung deines Antrages auf Erwerbsminderungsrente?
Reha sollte doch längst erledigt sein, oder?

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Allen ein gesundes Neues Jahr !

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#2
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Meinst du evtl. die Ablehnung deines Antrages auf Erwerbsminderungsrente?
Reha sollte doch längst erledigt sein, oder?


Nein, ich meinte den Reha Antrag.
Den musste ich bei der Rentenversicherung stellen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35471 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Den musste ich bei der Rentenversicherung stellen.
Wann und welche Reha war das und warum wurde die abgelehnt?

Zitat (von hendrikar):
Ab August läuft das AlG 1 Nahtlosigkeit aus.
Was genau steht in dem Bescheid der Arbeitsagentur?

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#4
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann und welche Reha war das und warum wurde die abgelehnt?

Die Arneitsagentur hatte mich mit der Bewilligung von AlG 1 als Nahtlosigkeit dazu aufgefordert einen Antrag auf Reha bei der Rentenversicherung zu stellen.
Eine Psychosomatische Reha.

Im Brief der Agentur stand jetzt, dass ich Bürgergeld beantragen könnte, da mein alg1 zum August ausläuft.

Widerspruch bei der Rentenversicherung läuft.

Mich würde sehr interessieren ob tatsächlich mein gesamter Anspruch auf Alg aufgebraucht ist, obwohl ich seit 2021 im Arbeitsverhältnis bin.

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#5
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Ab August läuft das AlG 1 Nahtlosigkeit aus. Hätte ich noch einen Anspruch auf 'normales' AlG1?

Nein. Die Dauer des Arbeitslosengeldes wird aufgrund der vorherigen Versicherungszeiten errechnet. Diese können für das Alg nur ein mal "herangezogen" werden und sind dann "verbraucht". Ob das errechnete Arbeitslosengeld als Nahtlosigkeits-Alg oder als "normales" Alg gezahlt wird, spielt keine Rolle. Es verbraucht sich mit jedem Tag des Bezugs um einen Tag.

Ausnahme: Man beginnt in der Zeit des Alg-Bezuges mit einer Weiterbildung. Dann wird das Alg nur im Verhältnis 2 (Tage Bezug) : 1 (Minderung um Tage) verrechnet. Die Kürzung des Anspruchs endet, wenn nur noch 3 Monate Alg übrig sind. Es (Alg) wird aber weitergezahlt, also ohne weitere Minderung der Anspruchsdauer. Sollte der Anspruch am Ende der Weiterbildung weniger als 3 Monate betragen (wäre bei dir der Fall), würde er auf 3 Monate aufgestockt. So bleibt am Ende noch einige Zeit mit Alg um eine Stelle zu finden.
Die Krankheitsgeschichte ist nicht bekannt und für mich jetzt mal unwichtig. Aber, sofern du in eine Weiterbildung vor Alg-Ende eintreten solltest, würde das Alg verlängert. Allerdings ist dies eher unrealistisch. Evtl. aufgrund der Erkrankung, aber sehr wahrscheinlich auch deshalb, weil in den Sommer-/Urlaubsmonaten eher keine Kurse beginnen.

-- Editiert von User am 14. Juni 2024 17:30

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#6
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Die Dauer des Arbeitslosengeldes wird aufgrund der vorherigen Versicherungszeiten errechnet


Okay.
Und obwohl ich seit April 2021 in fester Anstellung bin, ist der Anspruch verbraucht?

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#7
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Seit Februar bekomme ich AlG1 als Nahtlosigkeit.....Ab August läuft das AlG 1 Nahtlosigkeit aus.
Ich bin seit April 2021 in einem Arbeitsverhältnis. Vorher war ich 6 Monate arbeitslos.

Zugegebenermaßen habe ich nur auf das Alg-Ende August reagiert/geschrieben.
Zitat (von hendrikar):
Und obwohl ich seit April 2021 in fester Anstellung bin, ist der Anspruch verbraucht?

Da die Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitszeiten hier nicht aufgeführt sind, konnte ich nur auf das von dir genannte Ende des Alg im August 2024 reagieren. Die Zeiten müsstest du ab ca. 2020 nennen. Jeweils mit TTMMJJJJ. Es kann z.B. passieren, dass man Alg bezieht, danach 11 Monate arbeitet (erst nach 12 Monate gibt es einen neuen Alg-Anspruch) und wiederum danach nur das Rest-Alg aus der früheren Arbeitslosigkeit erhält. Bei diesem Beispiel (11 Monate Versicherungszeit noch nicht verbraucht), müsstest du aber erst wieder 1 Monat arbeiten um auf dann zusammen 12 Monate zu kommen und dann einen neuen Anspruch zu erwerben. Dies ist bei dir aber vermutlich noch nicht in Sicht. Zumindest hast du nichts genannt.
Genauere Aussagen können also erst nach genauen Angaben getätigt werden. Und da kann es wirklich auf Tage ankommen.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#8
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Genauere Aussagen können also erst nach genauen Angaben getätigt werden. Und


Danke für deine Mühe schon mal

Ich habe von 2011 bis August 2020 gearbeitet.
War vom 01.08.20×0-15.09.2020 arbeitslos gemeldet.
Vom 16.09.2020 bis 15.02 2021 habe ich gearbeitet.
Vom 16.02-31.03.21 war ich arbeitslos.
Seit dem 01.04.21 in ungekündigter Stellung.
AlG 1 nach Nahtlosigkeit beziehe ich seit dem 01.02.24.
Bis zum 01.08.24.

Danach müsste ich laut Arbeitsagentur Bürgergeld beantragen.(hab aber keinen Anspruch, da meine Frau ausreichend verdient)

Wichtig ist eventuell noch, dass ich 52
Jahre bin?

Grüße!

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35471 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Ich habe von 2011 bis August 2020 gearbeitet.
Zählt nicht mehr für ALG.
Zitat (von hendrikar):
Vom 16.09.2020 bis 15.02 2021 habe ich gearbeitet.
Das zählt auch nicht mit.

Die Ansprüche auf ALG ergeben sich aus § 147 und 150 SGB III.

Wenn schon im Bescheid der Agentur der Hinweis auf Bürgergeld steht, hat die Agentur tagesgenau deinen Anspruch geprüft.
Der endet nach 6 Monaten.

Bürgergeld bei ungekündigter Beschäftigung? Das wäre mir neu.

Mir fällt da Wohngeld für euch beide als Mietzuschuss ein, weil Bürgergeld wegen des Einkommens entfällt.
ODER die AU beenden und dem AG wieder zur Verfügung stehen.
Stichwort BEM.

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#10
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 61x hilfreich)

Die Zeiten vor dem 01.04.2021 kann man getrost vergessen, ich will sie aber trotzdem aufführen.

Ich bin etwa auf folgende Zeiten gekommen
01.08.2020: neuer Alg-Anspruch mit 360 Tage. Danach ca. 45 Tage verbraucht.
16.02.2021: alter Alg-Anspruch mit 315 Tage. Danach ca. 45 Tage verbraucht.
Rest alter Alg-Anspruch am 01.04.2021: ca. 270 Tage. Diese sind noch nicht verjährt, aber durch den neuen Anspruch ab 1.02.2024 erloschen.

Nahtlose Versicherungszeiten durch Lohn und Krankengeld (davon gehe ich mal aus) vom 01.04.2021-31.01.2024 = 15 Monate neuer Alg-Anspruch ab 01.02.2024.

Steht natürlich im krassen Gegensatz zur Rechnung der Agentur. Deshalb frage ich mich, war die Zeit ab 01.04.2021 irgendwie unterbrochen oder wurde etwas nicht nachgewiesen? Also die Zeit des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ergibt meines Erachtens einen wesentlich längeren Alg-Anspruch als vom Februar 2024 - August 2024.

-- Editiert von User am 14. Juni 2024 23:25

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#11
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Also die Zeit des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ergibt meines Erachtens einen wesentlich längeren Alg-Anspruch als vom Februar 202
4 - August 2024.

Guten Morgen.
Nein, ich bin seit dem 01.04.21 dauerhaft beschäftigt.
Daher wundere ich mich auch über die kurze Bewiligungszeit....

Ich kläre das mit der Agentur!

Ganz velen Dank für Deine Mühe!!!

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#12
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Also die Zeit des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ergibt meines Erachtens einen wesentlich längeren Alg-Anspruch als vom Februar 20


Hallo.
Ich muss doch nochmal nachfragen.
Im Bescheid der Arbeitsagentur steht, dass ich nur unter 15 Stunden/Woche arbeitsfähig bin.
Hängt es eventuell damit zusammen, dass mir kein weiteres AlG 1 gewährt wird?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35471 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Hängt es eventuell damit zusammen, dass mir kein weiteres AlG 1 gewährt wird?
Ja.
§138 SGB III
(1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und
1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
1.eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,


Vielleicht ist der Wortlaut des Bescheides zu den Ablehnungsgründen wichtig... im Ganzen?

uU solltest du bei der DRV die EM-Rente beantragen?

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#14
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
uU solltest du bei der DRV die EM-Rente beantragen?

Ist im Zuge des Antrages auf Reha bei der Deutschen Rentenvesucherung geschehen.
Die Ablehung des Reha Antrages durch die RV gilt gleichzeitig als Ablehung der EM Rente.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35471 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Ist im Zuge des Antrages auf Reha bei der Deutschen Rentenvesucherung geschehen.
Danach hatte ich in meinem #1 gefragt. Und in #2 u. #13 ...was genau im Bescheid der Agentur steht.

Vermutlich ist der Grund incl. der §§ lesbar.
Und warum hat die DRV den EMR-Antrag abgelehnt?

btw.
Du hättest auch als Single keinen Anspruch auf Bürgergeld, weil du mit den <15 Wochenstunden nicht zu den *Erwerbsfähigen nach SGB II* gehören würdest. § 8 (1) SGB II.
Dann wäre das Sozialamt nach SGB XII zuständig, aber... auch hier wieder nicht wegen des Einkommens der Ehefrau...

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#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3895 Beiträge, 629x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Die Ablehung des Reha Antrages durch die RV gilt gleichzeitig als Ablehung der EM Rente.

Dann sollte man es mit einer Wiedereingliederung versuchen.

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#17
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
sollte man es mit einer Wiedereingliederung versuchen.


Ist bereits im vergangenem Jahr versucht worden-leider hat es nicht geklappt.
Allerdings strebe ich ab Herbst einen weiteren Versuch an.
Mir stellt sich nur die Frage der sicheren Finanzierung meines Lebensunterhaltes bis dahin, bzw bis ich wieder voll arbeitsfähig bin....

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#18
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Im Bescheid der Arbeitsagentur steht, dass ich nur unter 15 Stunden/Woche arbeitsfähig bin.
Hängt es eventuell damit zusammen, dass mir kein weiteres AlG 1 gewährt wird?

Nein. Die Dauer des Alg wird nur aufgrund der Vorzeiten bewilligt. Ob es dann als "normales" Alg oder Nahtlosigkeits-Alg gezahlt wird, spielt für die Dauer keine Rolle.

Im Bewilligungsbescheid für das Alg müsste ja stehen, für wie viele Tage es bewilligt ist.
Von den Rentengeschichten habe ich keine Ahnung.
Zitat (von hendrikar):
Die Ablehung des Reha Antrages durch die RV gilt gleichzeitig als Ablehung der EM Rente.

Das müsste bedeuten, dass auch die Agentur den Status von "unter 15 Std./Wo." auf "15 Std./Wo. und mehr" ändern müsste. Dies geht allerdings nur durch eine neue Begutachtung durch den Agenturarzt.

Wann wurde REHA/Rente abgelehnt?

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#19
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Wann wurde REHA/Rente abgelehnt?
Signatur:


22.05

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#20
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
22.05.

Gut, ich gebe zu, ich kann damit nicht viel anfangen. Bevor mir die Rentenablehnung bekannt war, ging mir durch den Kopf, ob Rente rückwirkend ab Antragstellung bewilligt wurde, die laufende Zahlung aber erst im August 2024 beginnt. Dann hätte ich mir vorstellen können, dass die Agentur so lange zahlt und die DRV dann das bisher gezahlte Alg verrechnet. Aber so funktioniert es vermutlich sowieso nicht.

Die Frage ist, ob ab Februar 450 Tage (15 Monate) Alg bewilligt wurde oder damals schon nur eine Bewilligung für die paar Tage erfolgte?

-- Editiert von User am 16. Juni 2024 20:42

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#21
 Von 
hendrikar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Die Frage ist, ob ab Februar 450 Tage (15 Monate) Alg bewilligt wurde oder damals schon nur eine Bewilligung für die paar Tage erfolgte?


Nein, die Bewilligung war von Anfang an nur auf 6 Monate.
Ich denke ich stelle vielleicht einfach einen erneuten Antrag auf ALG und warte ab was passiert?

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#22
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Ich denke ich stelle vielleicht einfach einen erneuten Antrag auf ALG und warte ab was passiert?

Du wirst keinen bekommen, denn es ist ja keine neue Arbeitslosigkeit eingetreten.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35471 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von hendrikar):
Nein, die Bewilligung war von Anfang an nur auf 6 Monate.
Wie wärs, wenn du den Bescheid der Agentur hier mal einstellst?
Das geht mit einem üblichen Bilderdienst aus dem Netz... hochladen, dann hierhier verlinken, anonymisieren nicht vergessen.
ODER den wichtigen Passus im Wortlaut hier herschreiben.

Du bringst leider nur Fragmente--- 22.05--- welchen Jahres?
Eine Reha hättest du vermutlich schon zu Beginn der Krankengeldzahlung beantragen müssen.
Zitat (von hendrikar):
Ich denke ich stelle vielleicht einfach einen erneuten Antrag auf ALG und warte ab was passiert?
Das geht, bringt aber nichts.

Wenn dein AG dir jetzt kündigen würde und die Angelegenheit mit deiner ---15 Wochenstunden leistungsfähig und hättest vermutlich noch einen Restanspruch auf ALG.

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