verbrennung der hand im kindergarten

2. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
GrumpelyGru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
verbrennung der hand im kindergarten

Hallo,

ich wurde heute aus dem Kindergarten meines Sohnes angerufen.
Am Mittagstisch habe sich mein Sohn heiße Sauce über die Hand geschüttet. Die Erzieherinnen haben sofort gekühlt und einen Verband angelegt. Laut der Aussage meines Sohnes hat sich zu dem besagten Zeitpunkt keine Erzieherin in dem Raum befunden.
Zuhause habe ich den Verband abgenommen und festgestellt das seine Hand überdeutlich angeschwollen ist und total verbrannt ist, es hat sich sogar eine Brandblase gebildet. Er hat totale Schmerzen.

Ich frage mich, wie kann es sein das Kleinkinder am Mittagstisch brühend heiße Sauce stehen haben und das die Erzieherinnen dabei Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir einen Ratschlag geben können wie ich weiter vorgehen soll.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Kinder während des Besuches von Kindertagesstätten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Solange kein Vosatz nachweisbar ist, wirst du daher nichts machen können.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ihr Verärgerung und die Sorge um Ihr Kind kann ich sehr gut verstehen, dennoch gibt der Sachverhalt viel zu wenig her, um hier eine rechtserhebliche Aufsichtspflichtverletzung festzustellen (@Jogibear: auch fahrlässig möglich), selbst wenn die Aussage ihres Sohnes zutrifft und tatsächlich keine Erzieherin im Raum war.

Unterstellt ihr Kind gehört nicht zu den ganz Kleinen (unter 3) dann bedürfen auch Kindergartenkinder keiner ständigen Aufsicht. Auch ist ein Mittagessen keine derart gefährliche Situation, bei der eine solche erforderlich wäre Die weitaus meisten Kindergartenkinder sind ja in der Lage, selbständig zu essen; Ihr Sohn tut das sicherlich zu Hause auch, ohne dass Sie unmittelbar daneben stehen und aufpassen müssen.

Es macht auch keinen Sinn, hier weiter herumzuspekulieren – möglicherweise hat die Erzieherin den Kindern gesagt, sie sollen aufpassen oder sie dürfen nicht alleine an die Suppe; von Kindergartenkindern kann man durchaus erwarten, dass Sie auf die Erzieherin hören -, denn die Aufsichtspflicht verlangt nicht, dass die Kinder derart in Watte gepackt werden, das nie etwas passieren kann. Ihr Kind wird noch oft mit der ein oder andere Beule oder Blessur aus dem Kindergarten oder der Schule kommen ohne dass Sie Erzieher oder Lehrer dafür verantwortlich machen können. Es ist vor allem Ihr Kind selbst, das daraus lernen muss und wird.

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