Hallo liebe Gemeinde....
hab mal wieder ein Problem......
Unsere Tochter (13 Jahre)geht für eine ältere Dame immer mal mit dem Hund raus. Für Kontrollzwecke bekommt sie in dieser Zeit ein Handy ausgehändigt. Heute ist ihr das Gerät leider runter gestürzt und hat natürlich Schaden genommen. Inwie weit ist die Dame nun meiner Tochter gegenüber berechtigt Schadensersatz zu fordern? Oder trifft hier der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" seine Anwendung? Wäre lieb wenn mir da jemand sagen kann wie die Sache sich verhält. Grundsätzlich sind wir ja bereit sie zu entschädigen....aber Sie verlagt das selbe Handy neu obwohl es sich um ein schon stark gebrauchtes Modell handelt bzw. hat sie eine Preisvorstellung die knapp unter dem Anschaffungspreis für ein neues Gerät der selben Baureihe liegt.
Danke schon mal für eure Antworten.....
Euer MR671
tochter macht geliehenes Handy kaputt..
28. Januar 2009
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Frage vom 28. Januar 2009 | 21:49
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 3x hilfreich)
tochter macht geliehenes Handy kaputt..
#1
Antwort vom 29. Januar 2009 | 22:11
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 406x hilfreich)
Laß sie klagen, dann fällt sie auf die Sch mit Nautze hintendran, denn die Tochter ist IHR doch gefällig, oder andersrum?
#2
Antwort vom 29. Januar 2009 | 22:13
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 406x hilfreich)
Noch was: wo steht das: Eltern haften für ihre Kinder? nur am Bauzaun!
Such der Tochter einen neuen Hund mit dem sie gassi gehen kann!
Und jetzt?
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