Produzentenhaftung vs. Produkthaftung - Wasserschaden durch defektes Eckventil

16. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Rook123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Produzentenhaftung vs. Produkthaftung - Wasserschaden durch defektes Eckventil

Hallo,

ich habe im Baumarkt ein Eckventil gekauft und dies selbst unter dem Waschbecken montiert.
Dieses Eckventil ist, während es im Betrieb war, in 2 Teile auseinandergebrochen und hat einen Wasserschaden bei uns verursacht.

Die Versicherung des Herstellers hat (ohne Anerkenntnis) unter Kürzung des gesetzlichen Selbstbehaltes von € 500.- gezahlt.
Das bedeutet doch, dass dies nach dem Produkthaftungsgesetz gezahlt wurde?

Hätte die Versicherung nicht auch weitere Haftungsgründe prüfen müssen?
Wie steht es in solchem Fall z.B. mit der Produzentenhaftung - oder anderen Haftungen?


Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Rook123




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127951 Beiträge, 40896x hilfreich)

Zitat (von Rook123):
Das bedeutet doch, dass dies nach dem Produkthaftungsgesetz gezahlt wurde?

Nö, das bedeutet das man auf Kulanz gezahlt hat.



Zitat (von Rook123):
Hätte die Versicherung nicht auch weitere Haftungsgründe prüfen müssen?

Nö, das wäre die Aufgabe des Geschädigten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rook123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke.

Bei einer Zahlung aus Kulanz gibt es doch keinen gesetzlichen Selbstbehalt von € 500.- und deshalb habe ich, mangels Erläuterung im Schreiben, eine Zahlung auf Basis Produkthaftung vermutet.

Gäbe es in dem Fall die Möglichkeit, den Hersteller parallel in die Produzentenhaftung zu nehmen?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11755 Beiträge, 4392x hilfreich)

Zitat (von Rook123):
Gäbe es in dem Fall die Möglichkeit, den Hersteller parallel in die Produzentenhaftung zu nehmen?


Kann man versuchen, ich kann Ihnen dann aber sagen was passieren wird.

Zitat (von Rook123):
ich habe im Baumarkt ein Eckventil gekauft und dies selbst unter dem Waschbecken montiert.


Haftung abgelehnt, da keine fachmännische Montage, bitte beweisen Sie mittels Gutachten das Gegenteil....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rook123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke.

Gut, das kostet zunächst mal, dürfte aber einfach sein:
Das Eckventil ist an dem Übergang, vom drehbaren Kopf zum Restkorpus auseinander geborsten. Da hat der Eigeneinbau meines Erachtens nichts mit zu tun (Betriebsdruck wurde einige Zeit vorher geprüft und durch den Einbau nicht verändert).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11755 Beiträge, 4392x hilfreich)

Zitat (von Rook123):
Gut, das kostet zunächst mal, dürfte aber einfach sein:


Das denkst Du aber auch nur.
Einmal die Zange / Werkzeug falsch angesetzt und das Material beschädigt, oder ... ;)

Versuch es einfach, bedenke aber dabei, dass bei der Produzentenhaftung weitaus höhere Ansprüche an die Beweisführung des Geschädigten gestellt werden als bei der Produkthaftung.
Wenn Du also nicht mit wirklichen Nachweisen aufwarten kannst, würde ich mir keine Illusionen machen.

Mehr als eine Ablehnung schicken kann der Hersteller ja nicht.

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