Erfindung eines Teams richtig anmelden

10. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go508651-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfindung eines Teams richtig anmelden

Hallo,
habe vor kurzem rausgefunden, dass man als Angestellter in Deutschland eine Erfindung bei dem Arbeitgeber anmelden muss, auch wenn man die sogenannte Erfindung aus Spaß Abends etwas gebastelt hat und auch wenn es nichts zu tun hat mit der Tätigkeit im Arbeitsplatz. Wir sind ein Team von vier, jeder von uns arbeitet bei einer unterschiedlichen Firma (einer sogar in Frankreich). Wir haben Abends von zu Hause aus Wunsch darauf was Eigenes zu starten ein Prototyp entwickelt. Wir sind jetzt fast soweit, dass wir uns langsam überlegen die Sache patentieren zu lassen. Wie sieht es denn aus mit Patentrecht? Muss jeder von uns bei seinem Arbeitgeber das ganze Projekt vorstellen und warten bis alle vier Firmen kein Interesse an dem Patent zeigen? Die vier Firmen sind in den folgenden Bereichen tätig: Logistik, Automobil, Finanz Software und e-Health. Unseres patent ist auf Gastronomie bezogen.
Und kann mir jemand der Sinne hinter so ein Gesetzt erklären? Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen schockiert, wie weit ein Arbeitgeber das Leben vom Arbeitnehmer besitzt.

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5 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8465 Beiträge, 1778x hilfreich)

Zitat:
habe vor kurzem rausgefunden, dass man als Angestellter in Deutschland eine Erfindung bei dem Arbeitgeber anmelden muss, auch wenn man die sogenannte Erfindung aus Spaß Abends etwas gebastelt hat und auch wenn es nichts zu tun hat mit der Tätigkeit im Arbeitsplatz.


Dazu wäre eine Quelle, die man nachlesen kann, sicherlich hilfreich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies wirklich so ist

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127136 Beiträge, 40763x hilfreich)

Zitat (von go508651-13):
habe vor kurzem rausgefunden, dass man als Angestellter in Deutschland eine Erfindung bei dem Arbeitgeber anmelden muss, auch wenn man die sogenannte Erfindung aus Spaß Abends etwas gebastelt hat und auch wenn es nichts zu tun hat mit der Tätigkeit im Arbeitsplatz.

Und wo genau hat man diese Erkenntnis her?

Ich kannte bisher nur das "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen". Und da steht das genaue Gegenteil von dem oben geschilderten drin.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go508651-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go508651-13):
habe vor kurzem rausgefunden, dass man als Angestellter in Deutschland eine Erfindung bei dem Arbeitgeber anmelden muss, auch wenn man die sogenannte Erfindung aus Spaß Abends etwas gebastelt hat und auch wenn es nichts zu tun hat mit der Tätigkeit im Arbeitsplatz.

Und wo genau hat man diese Erkenntnis her?

Ich kannte bisher nur das "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen". Und da steht das genaue Gegenteil von dem oben geschilderten drin.

Das habe ich erstmal von einem Gründungsberater gehört. Ich habe im Internet weiter gesucht und das hier gefunden

Ich glaube es geht in meinem Fall um eine sogenannte "freie Erfindung" laut dem Dokument:
Zitat:
Von den freigegebenen Erfindungen sind die freien Erfindungen zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um alle Erfindungen, die keine Diensterfindungen sind. Damit sind Erfindungen gemeint, die von einem Arbeitnehmer zwar während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden, die jedoch weder aus dem Aufgabengebiet des Arbeitnehmers im Betrieb entstanden sind, noch maßgeblich auf betrieblichen Erfahrungen oder Arbeiten beruhen. Der Arbeitnehmer, der eine freie Erfindung gemacht hat, hat diese dem Arbeitgeber unverzüglichin Textform mitzuteilen. Dabei muss der Arbeitnehmer über die Erfindung so viel mitteilen, dass der Arbeitgeber beurteilen kann, ob es sich tatsächlich um eine freie Erfindung handelt. Wenn der Arbeitgebernicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung über die Erfindung bestreitet, dass die Erfindung frei sei, kann keine Diensterfindung mehr in Anspruch genommen werden.


Da ich aber im Bereich automatisierung für Logistik arbeite und meine Erfindung die Automatisierung in der Gastronomie betrifft bin ich nicht mal sicher dass die Erfindung als freie Erfindung gilt da ich z.B Programmiersprachen Kenntnisse in der Arbeit verbessert habe.
Zitat:
weder aus dem Aufgabengebiet des Arbeitnehmers im Betrieb entstanden sind, noch maßgeblich auf betrieblichen Erfahrungen oder Arbeiten beruhen

Habe ich da etwas falsch verstanden?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8465 Beiträge, 1778x hilfreich)

Ja ich denke du hast etwas falsch verstanden. Es geht - so wie ich es lese - um Erfindungen die man während der Arbeit macht. Und zwar zu einen um Erfindungen die den eigenen Arbeitsbereich betreffen und um Erfindungen die man in der Firma macht um beispielsweise Arbeitsabläufe zu verbessern usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Du zitierst richtig, aber ob du es richtig verstanden hast weiß ich nicht.

Die privat gemachte Erfindung (z.B. eine neue Angel als Hobby-Angler) ist keine Diensterfindung und gehört dir allein. Aber ob deine Erfindung auch eine solche ist, ist erstmal ungewiss, das schreibst du ja selbst. Deshalb hat dein Arbeitgeber das Recht, das selbst zu beurteilen. Und deshalb hast du die Pflicht, dem Arbeitgeber die Erfindung zu melden, bevor du irgendetwas anderes machst, also insbesondere, bevor du ein Patent anmeldest.

Nur wenn die Sache offensichtlich ist, wie bei der Angel, dann brauchst du dem Arbeitgeber nichts zu melden. Der Arbeitgeber könnte aber später, wenn er von dem Patent erfährt, gerichtlich nachprüfen lassen, ob hier wirklich "Offensichtlichkeit" vorliegt, und dann ggf. Schadensersatz verlangen.

Auf der sicheren Seite bist du immer, wenn du zunächst dem Arbeitgeber die Erfindung meldest und abwartest, ob er sie frei gibt, oder ob er sie für eine Diensterfindung hält und selbst über sie bestimmt. Allerdings, falls letzteres passiert, kannst du dich, wenn du anderer Meinung bist, nur rechtlich dagegen wehren. Arbeitnehmer machen das aber aus naheliegenden Günden meist nur, wenn sie inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden sind.

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