Wäsche in der Wohnung trocknen

8. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Estrahita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäsche in der Wohnung trocknen

Hallo, ich habe bereits einen alten Beitrag zu diesem Thema gefunden, aber ich konnte darauf nicht antworten, ich hoffe es ist ok wenn ich deshalb mein Anliegen in einem seperaten Thread eröffne.
Es geht um folgendes, ich wohne seit ein paar Monaten in einer Mietwohnung, bei Abschluss des Vertrages war bekannt das das trocknen der Wäsche in der eigenen Wohnung nicht gestattet ist. Da wusste ich aber noch nicht das die Wäsche die im Keller aufgehangen werden kann 3 Tage und länger brauch um zu trocknen. Da ich berufsbedingt täglich Wäsche zu waschen habe und mir die 2 zur Verfügung gestellten Leinen dafür nicht ausreichen trocke ich ab und an die Wäsche in meiner Wohnung auf einer Wäschespinne. Nun erzählte mir meine Nachbarin das die Vermieterin oft im Garten umher geht um im Erdgeschoss in die Wohnungen zu gucken. Wenn sie dabei etwas enttdeckt was ihr nicht passt, wie z.B. die Wäscheleine dann bekommt man sofort einen Brief mit der Bitte dies zu unterlassen.
Ich würde gern wissen ob diese Vereinbarung im Mietvertrag auch bindend ist wenn ich mit der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Möglichkeit des trocknens nicht auskomme. Auf dem Balkon ist das trocknen ebenfalls untersagt.
Für einen Trockner ist weder im Gemeinschaftskellerraum kein Platz noch in der Wohnung, da unser Bad nur ca. 4qm klein ist.

Danke im vorraus




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

In der Wohnung ist ja noch nachzuvollziehen, aber warum sollte das Trocknen auf dem Balkon verboten sein?
Die Klauseln würde ich bei www.frag-einen-anwalt.de gegen geringes Entgelt mal prüfen lassen. Rechtssicherheit durch Auskunft eines Fachanwalts und: man kann dem Vermieter was entgegensetzen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

In der Wohnung hat sicherlich den Hintergrund, dass die Vermieterin Schimmel fürchtet. Aber du trocknest doch deine Wäsche dort gar nicht, sondern das ist Deko;).
Mach entsprechend viel das Fenster auf (damit kein Schimmel entsteht.
Auf dem Balkon: das ist in manchen Gemeinden so geregelt, dass auf Balkons zu öffentlichen Straßen hin tatsächlich keine Wäsche getrocknet werden kann.

Übrigens, was du in deiner Wohnung machst, ist dir überlassen. Wenn die Vermieterin von draußen reinschaut, ist das eigentlich "Spannen" und verboten.

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@estrahita

äh, ich denke, die wohnung ist so nutzbar, wie du es willst.
wäsche trocknen verbieten? da gibt es sicher keine gesetze gegen. wieso könnten sonst( sorry die erwähnung i.d. zusammenhang) messis ihre wohnungen vollmüllen, ohne dass der vermieter einschreiten kann.
was sika sagt, stimmt zwar, aber nur bedingt. natürlich kann man in jeder gemeinde wäsche auf d. balkon aufhängen, nur darf sie von außen nicht zu sehen sein, also nicht höher als so n einfacher wäscheständer eben ist

lass dir das wäsche aufhängen nicht verbieten und sag der vermieterin, wenn sie echt spannt, du hast kein bock, dass dir deine wäsche geklaut würde oder dass die *jungs* wissen, was du für u- wäsche trägst;)
naja und wie nötig lüften ist, dürfte doch mittlerweile bekannt sein

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 08.02.2007 16:34:44

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#4
 Von 
Estrahita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure zahlreichen Antworten. Gott sei Dank hatte mich meine Nachbarin vorgewarnt das die Vermieterin im Garten umher geht um zu gucken was in den Wohnungen gemacht wird.
Mein Balkon zeigt nicht zur Strasse, er wird von den garagen verdeckt so das man nur drauf sehen kann wenn man direkt im Garten steht. Ich will ja nur nicht riskieren das wir irgendwann die Kündigung bekommen wegen "Eigenbedarf" oder was sie sich sonst so ausdenken die lieben Vermieter^^

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich habe in meinen Mietverträgen auch die Klausel drin, dass Wäsche nicht in der Wohnung getrocknet werden darf. Es ist einfach wegen der Schimmelgefahr. Diese Klausel ist auch rechtens. Allerdings habe ich nichts dagegen, wenn Unterwäsche und BH nicht im Trockenraum ausgestellt werden soll.

Aber Bettwäsche und Handtücher müssen in den Trockenraum oder in den Trockner im Trockenraum. Von mir aus auch auf den Balkon, denn das kann ja auch nicht zu Schäden führen. Da sehe ich schon eine gewisse Schickane, wenn dies verboten wird.


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"Chylla"

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Hallo Chylla, wenn die Klausel rechtens ist, dann nenn doch mal den §.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Mietverträge sind Verträge die frei gestaltet werden können. Es gibt Einschränkungen durch das BGB und div. Rechtsprechungen, eine davon zum Wäsche auf Balkon trocknen hier:

Darf ich auf meinem Balkon Wäsche trocknen? Urteil: Weder Mitmieter noch Vermieter dürfen sich über auf dem Balkon aufgehängte Wäsche aufregen (LG Nürnberg-Fürth, WM 90, S. 199). Etwas anderes kann höchstens gelten, wenn auf Ihrem Balkon permanent Wäsche sichtbar aufgehängt ist.

Es gibt aber kein vergleichbares Urteil für die Wohnung. Wenn allerdings das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung gestattet ist (ist bei mir aber nicht gestattet, dafür gibts im Waschraum kostenlos Platz) dann darf auch das Trocknen der Wäsche nicht verboten werden.
LG Nürnberg-Fürth, gleiches Urteil).

Es gibt aber ein Urteil, dass wenn ausserhalb der Wohnung kein Platz zum Trockenen der Wäsche ist, daß dies dann nicht in der Wohnung untersagt werden kann. Wenn in diesen Fall im Keller kein Platz für den Trockner ist, kann man sich schon fragen, ob dann überhaupt ausreichend Platz zum Trocknen der Wäsche ausserhalb der Wohnung da ist.

Im übrigen gibt es auch viele Hauseigentümergemeinschaften, die das Trocknen der Wäsche in den Trockenraum verbannt haben, für alle. Ein Urteil, das bestätigt das das Rechtens ist, gibt es auch. Dann kann sich ja der Mieter nicht Rechte rausnehmen, die er nicht hätte, wenn er Eingetümer wäre.


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"Chylla"

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#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Ist so aber nicht richtig. Habe vor kurzem so ein Urteil gelesen, da stand explizit drinne, daß der VM das Trocknen der Wäsche in der Wohnung nicht verbieten darf.

Stand irgendwo in einer Fernsehzeitschrift. Habe deshalb kein Aktenzeichen hierzu. Bin aber 1000% sicher, daß das so ist, weil ich mit meinem VM über das Thema gesprochen hatte, und er auch meinte, daß es ihn gar nicht interessiert, was die Leute in Ihrer Wohnung machen. Wenn es zu Schimmelbildung kommt, ist dann eben der Mieter daran schuld, und muß für die entstehenden Schäden haften.

Für mich stellt sich die Frage nicht, da ich meiner Frau einen Trockner geschenkt habe. Erspart sehr viel Bügelarbeit, die sie mit anderen Arbeiten verbringen kann, die ich dann nicht tun muß. :grins:

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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