Versteigerung, mietvertrag wer zuständig?

15. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frabi66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteigerung, mietvertrag wer zuständig?

Hallo, ich wohne in einem 4 Parteienhaus das zur Versteigerung steht. Bei mir sind erhebliche Mängel in der Wohnung weshalb wir gerne in die Nachbarwohnung die zum 1.12. frei wird,ziehen würden.
Nun haben wir das Problem das weder der Vermieter noch die zuständige Gläuberbank sich für den neuen Mietvertrag zuständig fühlen. Jeder schiebt die Verantwortung auf den jeweils anderen.
Nun teilte uns gestern der V mit, wir könnten ja einfach rüberziehen da wir ja einen bestehenden Mietvertrag für das Haus hätten und der Bank wäre das egal. Wie sieht die Rechtslage wirklich aus?
Danke an alle.
Frabi66

-- Editiert von Frabi66 am 15.11.2006 08:33:54




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48787 Beiträge, 17189x hilfreich)

Bis zur Versteigerung ist immer noch der Eigentümer der Vermieter. Er muss also einen neuen Mietvertrag mit Euch abschließen.

Im Regelfall ist im Mietvertrag die Wohnung genau bezeichnet, so dass man nicht einfach so umziehen kann.

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