Untermiete - Gewerberäume untervermieten aber der Vermieter stellt sich quer

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
sigmablocker08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermiete - Gewerberäume untervermieten aber der Vermieter stellt sich quer

Angenommen, jemand möchte seine Gewerberäume untervermieten und der Vermieter stellt sich quer, sagt nur er will das nicht, aber nicht warum.
Was kann man tun?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

In deinen Mietvertrag schauen. Was steht dort bzgl. Untervermietung?

Hast du seine Ablehnung schriftlich? Mündlich ist immer schwierig wegen Nachweisbarkeit im Extremfall eines Prozesses. Grundlos ablehnen geht meines Wissens nach nicht und berechtigt ggf. zur außerordentlichen Kündigung, wobei meist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 544x hilfreich)

Bei Gewerberäumen ?

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Na ja, jain => Korrektur
Ja: §540 BGB - zum Thema Untervermietung
Nein: §580a Abs. 2 - zum Thema Kündigungsfrist (Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig. )

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#4
 Von 
sigmablocker08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
>Nein: §580a Abs. 2 - zum Thema Kündigungsfrist (Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.)


Das mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gilt nur, wenn der Vermieter mit Grund eine Untervermietung ablehnt, also bsp. wegen schlechter Bonität des Untermieters.
Hier gibt es aber keine Begründung und eine Untervermietung wird generell abgelehnt, obwohl im Mietvertrag steht, dass die Einwilligung des Vermieters zur Untermiete nötig ist, also durchaus eine Möglichkeit dazu besteht.

Mich würde interessieren, was im Fall eine Verweigerung ohne Begründung möglich ist? Sonderkündigungsrecht? Schadensersatz?


-- Editiert von sigmablocker08 am 21.04.2008 09:00:54

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