Termin Besichtigung Nachmieter

13. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Marit 2007
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
Termin Besichtigung Nachmieter

Unsere Vermeiterin hat uns fristgerecht zum 30.9. gekündigt. (Erklärung dazu: lt. Anwalt ist aber die Kündigung ungültig, auf sein Anraten hin auch deshalb kein Widerspruch eingelegt)
Vermieterin kam dann am Samstag und hatte uns für den Sonntag zukünftige Nachmieter angekündigt. (also 24 h vorher). Wir lehnten den Termin ab, wg. Urlaubsfahrt. Erwähnten aber, ab wann wir frühstens wieder zu erreichen wären. Heute Vormittag kam sie wieder und teilte uns mit, das heute Abend zwei neue Nachmieter (als mind. 4 Personen plus Vermieterin) zur Besichtigung kämen. Wir lehnten den Termin ab, weil ich arbeiten bin und nur mein Mann zuhause ist. Ausweichtermine ihrerseits konnte sie aber nicht nennen. Wir nannten ihr aber ein paar Termine/Tage an denen wir Zeit hätten.
Wir würden auch gern beide bei den Besichtigungen dabei sein, weil wir Beide den Vertrag unterschrieben haben, aus Sicherheitsgründen und...Zeugen sind immer gut.
Ist das alles so korrekt? Müssen wir nachgeben, wenn die Vermieterin drängelt und meint, der Nachmieter arbeitet viel und hat nur wenig Zeit? Schließlich sind wir auch Beide berufstätig, in welchem Zeitraum muss sie mind. den Termin ankündigen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126933 Beiträge, 40731x hilfreich)

Ihr wollt also zum 30.09 ausziehen?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Marit 2007
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein, wir wollen nicht. Wir sollen ausziehen. Suchen aber schon länger eine Wohnung weil diese in keinem gut nutzbaren Zustand ist. Aber das war ja nicht mein Anliegen, sondern eher die Fragen die ich gestellt hatte.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17591 Beiträge, 5978x hilfreich)

Dann sollte man dem Vermieter klar machen, dass man nicht ausziehen wird und daher auch keinen "Nachmieter" in die Wohnung lassen wird. Euer bisheriges Vorgehen kann nämlich dahingehend ausgelegt werden, dass ihr, obwohl die Kündigung anscheinend fehlerhaft ist, diese Kündigung dennoch einvernehmlich akzeptiert habt. Dem VM dadurch entstehende Kosten könnten so evtl. auf euch abgewälzt werden.

-- Editiert von micbu am 13.08.2015 12:05

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126933 Beiträge, 40731x hilfreich)

Dann sollte man dem Vermieter klipp und klar mitteilen, das ihr keine Besichtigung zulassen werdet, da es dafür schlicht keinen Grund gibt. Am besten per Zustellnachweis.
Ansonsten könnte er euch durchaus erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.



Der Mieter ist verpflichtet Besichtigungn mit potentiellen Nachmietern zu ermöglichen.
Die Ankündigung muss in einer "angegemessenen" Zeit vorher erfolgen. Als "angemessen" wird hier in der Regel eine Zeit von 10-14 Tage erachtet. Die Interessen des Mieters sind dabei genauso zu berücksichtigen wie die Interessen des Vermieters.
Es hat sich aber eingebürgert das die Mieter 1-2 Termine pro Woche zwischen 17-20 Uhr vorgeben an denen sie Zeit haben. So mindert sich das Problem mit der Terminabstimmung erheblich.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Marit 2007
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Unser Anwalt hat gesagt wir sollen garnicht auf die Kündigung reagieren und die Vermieterin muss auf die Interessen der Mieter achten.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126933 Beiträge, 40731x hilfreich)

Und über die Pflichten der Mieter hat er euch nicht aufgeklärt?

Nun ja, er ist Anwalt, kennt die Situation vor Ort und wird sich bei der Strategie schon etwas gedacht haben ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von Marit 2007):
Nein, wir wollen nicht. Wir sollen ausziehen. Suchen aber schon länger eine Wohnung weil diese in keinem gut nutzbaren Zustand ist.


Dann solltet Ihr gut überlegen was Ihr tut.

Angenommen Ihr findet in den nächsten 2 Wochen eine Wohnung zum 1.10. oder 1.11., dann müßtet Ihr, da die Kündigung ja laut Anwalt unwirksam ist, genau genommen selbst kündigen. Was im Moment jedoch frühestens zum 30.11. geht.

Vorausgesetzt Ihr bindet der Vermieterin die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung auf die Nase.

Tut Ihr das nicht und laßt sie statt dessen im Glauben das ihre Kündigung rechtmäßig ist und Euer Vertrag am 30.9. endet, solltet Ihr Besichtigungen schon zulassen.

Allerdings nicht wann und so oft die Vermieterin das will.

Legt am besten 1 - 2 Termine pro Woche a ca. 45 Minuten fest und teilt diese der Vermieterin nachweisbar mit. Das erleichtert allen Beteiligten die Terminplanung und nimmt der eh schon angespannten Situation etwas die Schärfe.

Habt Ihr bis zum 3.9. keine neue Wohnung könnt Ihr oder besser der Anwalt der Vermieterin ja immer noch mitteilen das die Kündigung unwirksam ist.

Zitat (von Marit 2007):
Wir würden auch gern beide bei den Besichtigungen dabei sein, weil wir Beide den Vertrag unterschrieben haben, aus Sicherheitsgründen und...Zeugen sind immer gut.


Dann gibt es keine Zeugen. Zeuge wäre jemand der mit dem Vertrag nichts zu tun hat.

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