Recht auf einen eigenen Briefkasten?

13. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
danaheart
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf einen eigenen Briefkasten?

Ich habe ein riesen Problem! Wir sind in ein Zweifamilienhaus gezogen. Die Eigentümerin hat die obere Wohnung verkauft und wir haben diese Wohnung über die neue Eigentümerin angemietet. Unten wohnt eine für uns fremde Nachbarin! Es gibt aber nur einen Briefkasten. Da ich berufstätig bin und den ganzen Tag nicht zu Hause bin, leert sie den Briefkasten und legt uns die Post vor die Türe.
Mein Frage ist, ob uns ein eigener Briefkasten zusteht? Gibt es einen § auf den wir uns evtl. berufen können?
Der Nachbarin gehört ja eigentlich bis auf die obere Wohnung (+ einen PkwStellplatz+Keller) das gesamte Haus. Darauf beruft sie sich jetzt auch und "verbietet" das Anbringen eines zusätzlichen Briefkastens.
Der Mieterbund weiss keinen Rat!
Dürfen wir vielleicht einen Briefkasten auf unserem Stellplatz stellen?
Ich brauche irgendetwas, was ich ihr dann vorlegen kann, da sie ja schon bereits mit einem Anwalt droht.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe !
*danaheart*
P.S. Unsere Vermieterin möchten wir am liebsten daraus halten. Sie steht voll und ganz auf unserer Seite und hinter unseren Handlungen und Entscheidungen. Sie hat übrigens auch schon zum Briefkasten zugestimmt!




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Euch steht ein eigener Briefkasten zu, zur Durchsetzung ist Eure Vermieterin zuständig.

Bei mehreren Eigentümern, wenn eine Erbengemeinschaft auszuschließen ist, gehört nicht "der Rest des Hauses" einem Eigentümer, sondern alle Eigentümer bilden eine sog. Wohneigentumsgemeinschaft "WEG".
Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es bei Euch anders sein soll und die Eigentümerin "von unten" irgendwas das Haus betreffend allein bestimmen kann.
Zur Not musst Du halt Deine VM auf Anbringung eines Briefkastens verklagen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Es ist doch selbstverständlich, dass man ein Recht auf einen eigenen Briefkasten hat.

Mir ist nicht ganz die Aufteilung des Hauses klar.

'Die Eigentümerin hat die obere Wohnung verkauft und wir haben diese Wohnung über die neue Eigentümerin(meinen Sie von der Eigentümerin der oberen Wohnung?) angemietet. Unten wohnt eine für uns fremde Nachbarin (meinen Sie damit die Eigentümerin der unteren Wohneinheit?)!'

Besteht das Zweifamileienhaus also nur aus zwei Wohneinheiten (oben und unten)?
Sie bewohnen die obere und die Eigentümerin des Erdgeschosses die untere?

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#3
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo danaheart,

dass deine Vermieterin sich daraus halten will, kann ich schon verstehen, ist immer der einfachste Weg. Aber da sie deine Vermieterin ist, hat sie sich darum zu kümmern und auch dafür zu sorgen, dass ein eigener Briefkasten installiert wird. Musst mal goggeln unter Rec ht auf eigenen Briefkasten. Gibt es viele Infos zu. Auch hier im Forum war schon mal 2006 das Thema da unter erschwerte Verhältnisse bei Briefzustellung.
Dass der Mieterbund dir da nicht helfen kann, muß ich nicht wirklich verstehen. Dafür sind die da unbd dafür zahlst du deinen Beitrag. Ich würde mich auch gar nicht mit der Nachbarin zoffen, sondern meine Vermieterin unter Druck setzen.
Lg

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#4
 Von 
TrueDaHool
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schliesse mich der Diskussion mal eben an.

Das Problem mit dem Briefkasten habe ich auch. Wir wohnen in einem 2 Familienhaus und unser VM ebenfalls.

Es gibt einen Gemeinschaftsbriefschlitz in der Haustüre und unser VM sortiert die Post aus und legt uns unsere auf die Treppe.

Er verweigert uns bereits seit Monaten die Anbringung eines eigenen Briefkastens. Auch die Tatsache das wir für sämtliche Kosten (Anschaffung, Montage, ggf. Entfernung und Wiederinstandsetzung der Hauswand) aufkommen, interessiert ihn nicht. Er sagt einfach NEIN.

Kann mir jemand nen § oder ein AZ eines Gerichtes nennen?

HILFE und danke schon mal

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" "

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

@TrueDaHool

Zwar schon etwas älter, aber egal:

Auch der Mieter einer kleinen Wohneinheit (Mansarde) hat das Recht auf einen eigenen Briefkasten (LG Mannheim in WuM 1976, 231).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 258x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

@Blockwart

Was soll uns das zitierte Urteil sagen? Dort steht doch ausdrücklich:

...wenn die Post durch geeignete Vorrichtungen wie Türschlitze, Wohnungsbriefkasten usw. in der Lage ist, die Post für jede Wohnung direkt zuzustellen.

Im Ausgangsfall scheint sie dazu nicht in der Lage zu sein.

P.S. Inwiefern vertrittst Du eigentlich die Aussage in Deiner Signatur selber? Oder soll das nur provozieren? ;)



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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 03.08.2007 14:39:51

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#8
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 258x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

In dem von Dir beschriebenen Fall (EMA) kann ich Deine Kritik nachvollziehen.

Was die Aussage aber generell angeht, bin ich allerdings anderer Meinung. Nur, um ein paar Beispiele zu nennen: Weitergabe und Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken zwischen Firmen, Schufa-Klausel, Meldung von EMA an GEZ, Veröffentlichung von Uni-Benotungen mit Namensnennung bzw. mit Nennung der Matrikelnr..

Deine Aussage geht einher mit der Aussage 'Wer nix zu verbergen hat, kann auch seine Daten veröffentlichen.' Und da bin ich halt anderer Meinung.

Nix für Ungut.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#10
 Von 
TrueDaHool
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendwie wiedersprechen sich die Aussagen von jotrocken und blockwart.

Allerdings wenn ich den Eitrag von Blockwart richtig interpretiere, so ist die DIREKTE zustellung zu unserer Wohnung nicht gewährleistet, da sie ja "NUR" im Hausflur landet.

?????
Odr hab ich da jetzt nen Denkfehler?

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" "

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#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

quote:
Allerdings wenn ich den Eitrag von Blockwart richtig interpretiere, so ist die DIREKTE zustellung zu unserer Wohnung nicht gewährleistet, da sie ja NUR im Hausflur landet.


So sehe ich das auch. Daher auch meine Kritik an dem von Blockwart zitierten Urteil, dass sich auf diesen Fall m.E. nicht übertragen lässt.

Bei Dir, TrueDaHool, gibt es eben für die Post nicht die Möglichkeit, die Post für jede Wohnung gesondert zuzustellen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#12
 Von 
TrueDaHool
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Na Wunderhübsch ;-)

Da ich gleich eh wegen nem anderen Rumgezicke meines VM nen Termin bei meinem Anwalt habe, werde ich mir das Urteil mal ausdrucken und mitnehmen. Danke noch mal.

BTW:
Mein VM hat mir übrigens ausdrücklich erlaubt einen Teil meiner angemieteten Räume gewerblich (ich bin selbständig) zu nutzen. Ich gehe mal davon aus, das es dann auch OK ist wenn ich einen Doppel-Briefkasten anbringe also einen für meine Familie und einen für meine Firma. Kann mein Anwalt mir aber sicher gleich auch sagen.

Tausend Dank nochmal

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" "

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#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2067x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 258x hilfreich)

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 469x hilfreich)

Blockwarts Urteil läßt sich durch die Anbringung eines Einwurfschlitzes in der Wohnungstür leicht anpassen.

Ich gehe mal davon aus, das es dann auch OK ist wenn ich einen Doppel-Briefkasten anbringe

Davon würde ich keineswegs ausgehen.

Da ich gleich eh wegen nem anderen Rumgezicke meines VM nen Termin bei meinem Anwalt habe

Vergiß bei allem nur nicht, daß Du mit Deinem Vermieter in einem ZFH wohnst.

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#16
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 258x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 469x hilfreich)

Tja, Blocki, weißt Du, was ein Eigentor ist ?

:grins:

Dein Zitat stammt von einem anderen User (aus März).

Das passiert eben, wenn sich jemand an einen Thread anhängt, statt einen neuen zu eröffnen.

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