Hallo zusammen,
ich habe ein Problem...
mein schwiegervater muss nach 30 jahren aus seiner wohnung raus weil der ganze Block neu gemacht wird.
Nun bietet ihm die genossenschaft zwar neue wohnungen an aber natürlich zu einer ganz anderen miete und nun wissen wir nicht ob das so richtig richtig ist.
und wer übernimmt die kosten für den Umzug???
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Wenn es sich um eine berechtigte Eigenbedarfskündigung handelt, muss er sowohl die neue höhere Miete als auch die Umzugkosten zahlen.
Wenn das nicht der Fall ist, braucht er gar nicht auszuziehen.
Ob eine Eigenbedarfskündigung berechtigt ist, kann mit den wenigen Informationen nicht beurteilt werden.
danke für die antwort...
esist so das die genossenschafft in dem viertel die ganzen blöcke sanieren lässt.nach und nach müssen halt allle ausziehen er hat vor ein paar tagen die kündigung bekommen aber noch nicht mit einem festem datum.
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Da müsste man sich jetzt das Schreiben und die Gesamtumstände genau anschauen. Möglicherweise ist die Kündigung unwirksam. Dein Schwiegervater sollte mit dem Schreiben zu einem Mieterverein gehen und sich beraten lassen, da das Ganze hier im Forum nur schwer zu beurteilen ist.
Sie schreiben, dass die Genossenschaft nach dem Auszug aller Mieter umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmassnahmen durchführen wird. Mich wundert sehr, das Ihrem Schwiegervater deshalb gekündigt wurde. Eine Kündigung auf dieser Grundlage wäre unzulässig.
Bei Modernisierungen ist vorgesehen, dass die Mieter die Möglichkeit erhalten, für die Dauer der Massnahme eine vergleichbare Ausweichwohnung zu nutzen und nach Abschluss der Arbeiten in Ihre alten, modernisierten Wohnungen zurückzukehren. Der Vermieter muss für die Unkosten der Mieter aufkommen.
Sollte tatsächlich eine Kündigung vorliegen, nehmen Sie den Rat von hh an und lassen den gesamten Vorgang von Ihrem örtlichen Mieterverein überprüfen.
Viel Erfolg!:)
danke für die auskunft...
nun versuchen wir noch raus zu bekommen ob es rechtens ist das die miete für die vergleichswohnungen fast das doppelte kosten wie seine jetzige also dem mietspiegel angepasst worden sind.
das wäre ein mieterhöhung von fast 100 prozent für ihn.
dann hat er noch eine farge ob er für die eine frage extra in den mieterschuzbund einntreteb muss....
Nur zu, fragen Sie.:)
Das Problem stellt sich von einer anderen Seite. Wenn Sie nicht gegen die ausgesprochene Kündigung vorgehen, wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, der Ihren Vermieter aus seinen derzeitigen Verpflichtungen (s.o.) entlässt. Sie müssten dann die Kosten des Umzugs selber tragen.
Gleichsam kann die neue Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vereinbart werden, die Miethöhe des alten Vertrags wäre nicht mehr relevant.
Mein Rat an Sie: Lassen Sie die Kündigung anwaltlich überprüfen und gehen Sie ggf. dagegen vor.
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