Hallo Forumsgemeinde,
angenommen ein Vermieter hat in jungen Jahren eine WOhnung vererbt bekommen und hatte vor 10 Jahren im jugendlichen Leichtsinn einfach eine Mieterhöhung von den Mietern verlangt ohne schriftliche Zustimmung seitens des Mieters zu verlangen.
Der Mieter zahlt auch seit 10 Jahren die erhöhte Miete, allerdings stimmte er der Mieterhöhung NIE schriftlich zu.
Der Mieter bekam dann irgendwann vor 5 Jahren die Miete von der ARGE übernommen, auch die ARGE zahlte dann brav den erhöhten Betrag.
Seitdem hat der Vermieter die Miete nie wieder ehöht, hat aber wie gesagt keine schriftliche Zustimmung seitens des Mieters.
Frage: ist die Mieterhöhung - trotz der langen Laufzeit und der Zahlung der erhöhten Miete vom Mieter und später auch von der ARGE (Hartz IV) jetzt nun rechtsgültig? Oder braucht es dazu ZWINGEND der schriftlichen Zustimmung des Mieters?
Gruß Ficusia
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Mieter Mieterhöhung 10 Jahre
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Hallo, ich nochmal, soeben das unter www.finanztip.de gefunden, ich zitiere:
" Begehrt der Vermieter vom Mieter eine Anhebung der Miete, ohne die strengen formellen Voraussetzungen des Gesetzes zu erfüllen (formwirksames Mieterhöhungsverlangen), so kann ein Erhöhungsanspruch auch außerhalb des formellen Mieterhöhungsverfahrens gegeben sein. Dieses kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Mieter aufgrund des Schreibens seinen Dauerauftrag ändert und damit konkludent eine Mieterhöhungsvereinbarung zustande gekommen ist.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-52.htm#ixzz2OMItPZxl"
Zitatende.
Gut, das ist also beim vorliegenden Beispielfall (Eingangsthread) gegeben, der Mieter erhöhte den Dauerauftrag.
Bzw.: nicht der Mieter erhöhte, sondern die ARGE, welche die erhöhte Miete seit Jahren überwiesen hat. Ist das dann aber gleichzusetzen mit der stillschweigenden Zustimmung zur Mieterhöhung wie seitens des Mieters, wenn er die Zahlung nicht von der ARGE übernommen bekommen würde?
Hintergrund ist der, daß die ARGE im Beispielfall seit Januar 13 die Miete nicht mehr in voller Höhe zahlt, da eine Person der Wohngemeinschaft nicht mehr dort wohnt. Der Vermieter mahnte sodann, es kommt zum Widerspruch ergo zum Gerichtsverfahren.
Der Vermieter hat natürlich jetzt Sorgen, daß die Mieterhöhung formell unwirksam wäre, aber es ist ja eine sog."stillschweigende Zustimmung" zur Mieterhöhung gegeben, da seit 10 Jahren die erhöhte Miete per Dauerauftrag auf das Konto des Vermieters seitens der ARGE überwiesen wurde.
Hoffe meine Frage ist verständlich.
Gruß,
Ficusia
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Und noch was, ich denke, damit hat sich meine Frage erledigt:
http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Schoeneberg_6-C-28009_Konkludente-Zustimmung-zur-Mieterhoehung-durch-Zahlung-der-erhoehten-Miete.news8701.htm
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