Mieter Mieterhöhung 10 Jahre

23. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 13x hilfreich)
Mieter Mieterhöhung 10 Jahre

Hallo Forumsgemeinde,

angenommen ein Vermieter hat in jungen Jahren eine WOhnung vererbt bekommen und hatte vor 10 Jahren im jugendlichen Leichtsinn einfach eine Mieterhöhung von den Mietern verlangt ohne schriftliche Zustimmung seitens des Mieters zu verlangen.

Der Mieter zahlt auch seit 10 Jahren die erhöhte Miete, allerdings stimmte er der Mieterhöhung NIE schriftlich zu.
Der Mieter bekam dann irgendwann vor 5 Jahren die Miete von der ARGE übernommen, auch die ARGE zahlte dann brav den erhöhten Betrag.

Seitdem hat der Vermieter die Miete nie wieder ehöht, hat aber wie gesagt keine schriftliche Zustimmung seitens des Mieters.

Frage: ist die Mieterhöhung - trotz der langen Laufzeit und der Zahlung der erhöhten Miete vom Mieter und später auch von der ARGE (Hartz IV) jetzt nun rechtsgültig? Oder braucht es dazu ZWINGEND der schriftlichen Zustimmung des Mieters?

Gruß Ficusia

-----------------
""


Wir
empfehlen



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, ich nochmal, soeben das unter www.finanztip.de gefunden, ich zitiere:

" Begehrt der Vermieter vom Mieter eine Anhebung der Miete, ohne die strengen formellen Voraussetzungen des Gesetzes zu erfüllen (formwirksames Mieterhöhungsverlangen), so kann ein Erhöhungsanspruch auch außerhalb des formellen Mieterhöhungsverfahrens gegeben sein. Dieses kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Mieter aufgrund des Schreibens seinen Dauerauftrag ändert und damit konkludent eine Mieterhöhungsvereinbarung zustande gekommen ist.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-52.htm#ixzz2OMItPZxl"

Zitatende.

Gut, das ist also beim vorliegenden Beispielfall (Eingangsthread) gegeben, der Mieter erhöhte den Dauerauftrag.

Bzw.: nicht der Mieter erhöhte, sondern die ARGE, welche die erhöhte Miete seit Jahren überwiesen hat. Ist das dann aber gleichzusetzen mit der stillschweigenden Zustimmung zur Mieterhöhung wie seitens des Mieters, wenn er die Zahlung nicht von der ARGE übernommen bekommen würde?

Hintergrund ist der, daß die ARGE im Beispielfall seit Januar 13 die Miete nicht mehr in voller Höhe zahlt, da eine Person der Wohngemeinschaft nicht mehr dort wohnt. Der Vermieter mahnte sodann, es kommt zum Widerspruch ergo zum Gerichtsverfahren.

Der Vermieter hat natürlich jetzt Sorgen, daß die Mieterhöhung formell unwirksam wäre, aber es ist ja eine sog."stillschweigende Zustimmung" zur Mieterhöhung gegeben, da seit 10 Jahren die erhöhte Miete per Dauerauftrag auf das Konto des Vermieters seitens der ARGE überwiesen wurde.


Hoffe meine Frage ist verständlich.

Gruß,
Ficusia


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 13x hilfreich)

Und noch was, ich denke, damit hat sich meine Frage erledigt:

http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Schoeneberg_6-C-28009_Konkludente-Zustimmung-zur-Mieterhoehung-durch-Zahlung-der-erhoehten-Miete.news8701.htm



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1465x hilfreich)

Schön, dass wir helfen konnten. ;) :grins:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.929 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen

Mieterhöhung nach Sanierung berechtigt?
Die Antworten findet ihr hier:


Mieterhöhung

Mieterhöhungen während des laufenden Mietverhältnisses einer Wohnungen sind häufiger Anlass zu Streitigkeiten. Der Vermieter darf zum Beispiel die Miete an eine allgemeine Mietpreissteigerung anpassen. Darüber hinaus gib es aber auch andere Gründe für eine Mieterhöhung wie z.B. Modernisierungsmaßnahmen. Aber ist eine Mieterhöhung immer rechtens? Vermieter müssen dabei einiges beachten und auch Mieter stehen einer Mieterhöhung nicht rechtlos gegenüber. mehr

Was ein Vermieter wissen sollte. Teil 3: Die Mieterhöhung

von Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation wird viel von der drohenden Inflation gesprochen. Unser Geld wird immer weniger wert, die Preise verteuern sich. Auch ... mehr

Modernisierung und Instandhaltung von Wohnraum

Die Durchführung von Baumaßnahmen in Mietshäusern stellt eine häufige Quelle für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern dar. Die Rechtslage ist in der Tat schwer durchschaubar: Was muss der Mieter dulden? Muss der Vermieter eine bestimmte Form oder Frist für die Ankündigung wahren?... mehr