Kündigung wegen Eigenbedarf - Ist so eine Kündigung überhaupt rechtens?

17. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Frauke1968
Status:
Frischling
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Kündigung wegen Eigenbedarf - Ist so eine Kündigung überhaupt rechtens?

Hallo,
ich wohne seit 10 Jahren mit meinen beiden Kindern (17 und 12 Jahre) in einem Mietshaus mit Einliegerwohnung. Mein großer Sohn ist geistig Behindert,Autist und Entwicklungsverzögert. In der Einliegerwohnung wohnt ein alleinstehender Mann seit 8 Jahren.
Jetzt bekam ich eine Kündigung wegen Eigenbedarf von meiner Vermieterin. Ihr Sohn will hier in diese Wohnung einziehen weil er sich vo seiner Frau getrennt hat. Da er 3 kleine Söhne hat,will er nicht die Einliegerwohnung haben(50 qm, 2 ZKB)
sondern er will in unsere Wohnung.
Ich muß noch dazu sagen das der Sohn der Vermieterin jetzt ca 60 Km von hier entfernt wohnt und da auch arbeitet. Er hat arbeitet da in der Firma seines Schwiegervaters und wird da auch nicht kündigen weil er anteile an der Firma hat.
Ist so eine Kündigung überhaupt rechtens?
Für meine beiden Kinder ist es schlimm das wir hier weg müßen....gerade mein Sohn wird hier in der Gegend gut akzeptiert,hat ein paar Freundschaften und kennt sich hier aus. Hier kann ich ihn auch allein nach draussen lassen,was woanders erstmal nicht der Fall wäre.
Leider gibt es hier in der näheren Umgebung keine Wohnung und kein Haus zu mieten was bezahlbar wäre.Denn hier sind alles Einfamilienhäuser und die werden meist von den Eigentümern selbst bewohnt.
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
Mit frdl. Gruß
Frauke

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.10.2009 09:38:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

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#2
 Von 
Frauke1968
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also besteht auch bei einem Härtefall kein besonderer Kündigungsschutz? Denn unsere Situation ist ja ein Härtefall.

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#3
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

Eigenbedarf ist nun mal eine der wenigen Möglichkeiten eine reguläre Kündigung durchzusetzen.
Dabei obliegt es dem MV bzw. dem Personenkreis für die eine Eigenbedarfskündigung zulässig ist durchaus festzulegen welchen Wohnbedarf Sie innerhalb Ihres EIGENTUMS als angemessen ansehen. In sofern muss sich der Sohn nicht auf die 50m² Wohnung verweisen lassen. Die Grenzen für einen Überhöhten Wohnbedarf sind außerdem auch sehr weit gesteckt.
Wenn beim M eine besondere Härte vorliegt muss er sich gegen die Eigenbedarfskündigung wehren und seine Gründe geltend machen.
Dann wird ggf. ein Gericht den Wunsch des VM seine Wohnung selbst zu nutzen gegen den Härtefall beim Mieter abwägen.
Verbunden natürlich mit dem üblichen Kostenrisiko.
Eine Härtefall bedeutet üblicherweise auch nicht, dass sich das Mietverhältnis bis zu jüngsten Tag verlängert, sondern kann auch bedeuten, dass sich lediglich die Firsten, die dem Mieter zur Suche eingeräumt werden, verlängern.

quote:
Für meine beiden Kinder ist es schlimm das wir hier weg müßen.. ...Einfamilienhäuser und die werden meist von den Eigentümern selbst bewohnt.

Das ist bei Umzügen mit Kinder stets so, andererseits gibt es aber auch genügend Leute die sich eine Wohnung in der Einfamilienhausgegend nicht leisten können und eben nur im Mietshaus 5.Og irgendwo wohnen. Die können daraus ja auch keinen Anspruch auf eine Wohnung in besserem Umfeld ableiten.
Du scheibst es ja auch selber, dass es in der Gegend Wohnungen oder EFH gibt, sie haben eben nur ihren Preis.....wie alles im Leben und da sind wir nun mal wieder beim VM angekommen, der das was er selber gebaut/gekauft hat nun selbst nutzen möchte.

Gerade der letzte Absatzes des Eingangsposings scheint mir der übliche Versuch die soziale Härte nun auf biegen und brechen nachzuweisen.
Konsequenter weise müsste sich daraus ja eine Mietrecht bis zum jüngsten Tag ableiten!
Erst sind es die Kinder, später ist es vielleicht die langjährige emotionale Bindung zur Wohnung, dann das Alter, dann lebt das Kind vielleicht ja auch schon so lange da, dass es auch eine so große emotionale Bindung an den Wohnort hat, etc. etc. ......................
Die Wohnung ist aber nun mal gemietet. Wenn man das Risiko des Eigenbedarfs umgehen will empfiehlt es sich halt rechtzeitig selbst Eigentum zu schaffen.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Hallo,
wie schon geschrieben wurde, klingt die Begründung des VM logisch und nachvollziehbar. An Eurer Stelle würde ich mit dem Vermieter reden, Eure Situation schildern und ihn bitten, Euch bei der Suche zu helfen, evtl. kennt er andere VM bei denen er für Euch ein gutes Wort einlegen kann, bzw. könnt Ihr ja dem Auszug zustimmen und einfach nur um die entspr. Frits bitten, bis ewtas passendes zur Verfügung steht. Dies sollte natürlich nicht 1 jahr dauern.

Aber vorstellbar wäre doch z.B. das der VM auf die Kündigungsfrist verzichtet, wenn ihr was findet und sofort umziehen könntet.

Gruß
Michael

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Naja, man kann durchaus hier an an einen Härtefall denken. Allerdings schließe ich mich an, dass es hier - im Falle eines Rechtsstreits - zu einem beachtlichen Prozessrisiko kommt. Das Ergebnis eines Rechtsstreits ist völlig offen.

Daher sollte man sich überlegen, ob man lieber in den sauren Apfel beißt und umzieht, oder einen langen kostenintensiven rechtsstreit führt, bei dem das Ergebnis äußerst ungewiss ist...



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"justice"

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#8
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 141x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 36x hilfreich)

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Naja, in diesen Prozessen kommt es immer sehr auf das Geschick der jeweiligen Anwälte an, wie sie in der Lage sind, die Situation der eigenen Partei darzustellen. Wenn auf der einen Seite eine familie mit behindertem Kind steht und auf der anderen Seite jemand, der sowieso jeden Tag 2 mal 60 km zur Arbeitsstätte fahren muss, dann sehe ich die chancen durchaus bei 50-50.

quote:
Auch hier wird S/G noch nachbessern.


Da wird nichts "nachgebessert". Was soll das auch sein? Der Vermieter hat ja das recht zur Eigenbedarfskündigung. Und eine besondere Härtefallklausel (die in manchen Fällen ja durchaus sinnvoll ist) wird natürlich auch nicht gestrichen. Also was soll da "verbessert" werden? Die Härtefallklausel ist auch im Prinzip in Ordnung, man muss halt nur schauen, in welchen Fällen sie angewendet wird. das ist aber keine Frage der Politik, sondern der Rechtsprechung.

Es kommt darauf an, wie ein Richter die Sitaution einschätzt und sonst auf nichts.

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"justice"

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#11
 Von 
guest-12319.10.2009 09:38:16
Status:
Beginner
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#12
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
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#13
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich denke auch, dass ein nicht unerhebliches Prozessrisiko für beide Parteien gegeben ist, v.a. auch mit den verbundenen psychischen Belastungen möglicher Zeitverzögerung etc.

Es lohnt sich m.E. für beide Seiten eine friedliche Lösung, Hilfe bei der Wohnungssuche, Flexibilität bei der Kündigung und möglicherweise eine Umzugshilfe oder eine Abfindung zu vereinbaren.

Wenn erstmal alles vor Gericht ist, sind die Fronten verhärtet und eine Lösung,mit der beide Parteien leben können, rückt in weite Ferne !

Ganz mal von den Kosten abgesehen sehe ich eher die menschliche Komponenete, die dann wohl überwiegt und erhebliche Probleme bereiten kann.

Für beide Parteien !

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 36x hilfreich)

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Und woher stammen diese angeblichen Erkenntnisse ?? Davon war jedenfalls nicht mal im Ansatz irgendwas zu hören. Also belegen diese angeblich geplanten Veränderungen mal mit einer Quelle, ansonsten stellen Sie wohl eher reines Wunschdenken dar.

Insbesondere Deine Beispiele sind ja gar nicht änderbar. Das Recht zur Mietminderung ist ja im Prinzip völlig in Ordnung. Wenn der Wohnwert der Wohnung sinkt, dann muss ganz logischerweise auch der Mietzins fallen, damit Leistung und Gegenleistung sich nach wie vor die Waage halten.

Wie ein Gesetzgeber just im Mietrecht Prozesszeiten und Kosten verhindern will, wird vermutlich auch Dein Geheimnis bleiben. Wie soll denn so sowas aussehen? Die Anwaltskosten reduzieren sich für Vermieter? Der Richter ist verpflichtet, Mietsachen schneller zu bearbeiten als andere? Die Möglichkeit für rechtsmittel wird aufgehoben? (letzteres würde spätestens das BVerfG kippen)

Dein Bundestagsabgeordneter sagt - wie jeder andere - viel, um an Deine Stimme zu kommen.

Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Auch ich befürworte durchaus schwarz/gelb. Aber deshalb heißt das noch lange nicht, dass ich irgendwelche populistischen Töne als bare Münze nehme. Ich kann nämlich rechtlich abschätzen, was machbar ist und was nicht.



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"justice"

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#16
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
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#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo ist der eigentlich, dem wird doch das Wahlergebnis nicht in die Birne gestiegen sein.
Außerdem sinkt der Wohnwert bei einer Modernisierung, Sanierung oder sonstigen Verbesserungen nicht !
Der Wohnwert wird, im Gegenteil, verbessert ! ! !
Das wissen eigentlich alle, nur Mieter mal wieder nicht. <hr size=1 noshade>


Der Wohnwert steigt NACH der Modernisierung, deshalb sind ja auch Mieterhöhungen zulässig. Der Wohnwert sinkt aber WÄHREND der Modernisierung, sodass man selbstverständlich auch die Miete mindern kann.

quote:<hr size=1 noshade>Die Zeiten in denen M. monatelang weiterschnorren können sind vorbei !
Auch die Kosten generell für VM sollen moderater gestaltet werden. Wie, warten wirs ab. <hr size=1 noshade>


Es dürfte selbst Nicht-Juristen klar sein, dass man die Möglichkeiten, gegen urteile und beschlüsse rechtsmittel einzulegen, nicht bzgl. einer Gruppe ausschließen kann. Und das Berlinder Modell (was ich auch gut finde) ist nicht druch Politik oder Gesetz entstanden, sondern durch Rechtsprechung.

quote:<hr size=1 noshade>Aber, dass man mit Advokaten schon seit längerem die Kosten aushandeln kann solltest Du aber wissen. <hr size=1 noshade>


Nein, das kann man gerade nicht! Kostenvereinbarungen, die unterhalb der gesetzlichen Gebühren liegen, kann man nur im außergerichtlichen Bereich verhandeln. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden, vergl. § 4 RVG

quote:<hr size=1 noshade>Das wäre auch eine Möglichkeit, wäre das denn generell möglich?
Mit mehr Personal? <hr size=1 noshade>


Natürlich wäre das Möglich, aber auch dies ist keine Frage des Mietrechts, sondern eine Frage der gesamten personellen Ausstattung der Justiz.

quote:<hr size=1 noshade>Logisch, warte einfach ab, in ein paar Wochen wirst Du es sehen. <hr size=1 noshade>


*lach* erstens wird sich alleine aus rechtlichen Gründen nicht viel ändern können, und zweitens geschieht "in ein paar Wochen" mal grade gar nichts. Mit diesem BT-Abgeordneten würde ich ja sehr gerne mal ein paar Worte wechseln...







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"justice"

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#18
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
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#19
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 141x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
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#21
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
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#22
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
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#23
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
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