1997 habe ich einen gewerblichen Mietvertrag mit freimonatiger Kündigungsfrist abgeschlossen.
Nach der Kündigung im Februar 2002 meint die Hausverwaltung die Kündigungsfrist sei mittlerweile 3 Monate zum Quartal.
Muß ich das akzeptieren?
Kündigungsfrist bei gewerblichem Mietvertrag
27. Mai 2002
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Frage vom 27. Mai 2002 | 20:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei gewerblichem Mietvertrag
#1
Antwort vom 28. Mai 2002 | 14:47
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Stumpe,
sollte es keine einverständliche nachträgliche Änderung des MV gegeben haben, so gilt die ursprünglich vertraglich vereinbarte Frist.
Sollte im MV keine Beschränkung auf eine Kündigung zum Quartalsende enthalten sein, war Ihre Kündigung wirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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