Grundreinigung eines Treppenhauses

1. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
Grundreinigung eines Treppenhauses

Es ist wieder soweit.In Abständen von etwa 2 Jahren ist wieder eine Grundreinigung des Bodens im Treppenhaus vorgesehen.Leider werden nie die Fenster (6 Jahre alt) und auch nie die Scheuerleisten bedacht.Die Reinigung des Bodenbelages wird immer vom Hausmeister vorenommen.Auch die Grundreinigung macht er.Er ist sehr fleissig.
Meine Frage:gehören die Fenster nicht auch mal zur Reinigung oder kann man da einen Vorschlag unterbreiten,dass die Genossenschaftsmitglieder/Mieter diese in Eigenregie putzen können?Gleiches auch bei den Scheuerleisten,die schon schwarz vor Staubdreck sind?
Das Haus stammt von 1927 und ist vor 5 Jahren gemalert worden.
Was gehört denn zu einer Treppenhausgrundreinigung?

Danke für eine Antwort

B.Knoll




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6650 Beiträge, 2340x hilfreich)

Das Wort: Treppenhausgrundreinigung stammt weder aus einem Gesetz noch aus einer Verordnung.
Also bestimmt derjenige welcher es verwendet selbst was darunter zu verstehen ist.


-- Editiert von Spezi-2 am 01.06.2015 19:13

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10320 Beiträge, 4584x hilfreich)

In diesem Unterforum geht es um deutsches Mietrecht. Spielt das ganze in Deutschland?

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#3
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja,in Berlin.Es muss doch irgendwie zu lesen sein,was Grundreinigung beinhaltet,ausser der Fußbodenbelag.

Signatur:

123meins

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10320 Beiträge, 4584x hilfreich)

Ein Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört wohl auch, dass das Treppenhaus vernünftig geputzt wird. Nach 6 Jahren wäre wahrscheinlich eine Reinigung der Fenster angebracht. Die Kosten dafür könnten je nach Vereinbarung im Mietvertrag eventuell auf den Mieter umgelegt werden. Ansprechpartner dafür ist der Vermieter.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126906 Beiträge, 40729x hilfreich)

Zitat:
Es muss doch irgendwie zu lesen sein,was Grundreinigung beinhaltet,ausser der Fußbodenbelag.

Natürlich. Und zwar in der Antwort des Vermieters auf Deine Anfrage diesbezüglich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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