Wurde von Bekannten etwas gefragt, bin mir selber unsicher, daher hier die Nachfrage:
Wie sieht das aus, wenn einem Mieter die Wohnung fristlos gekündigt wird? Ist der Verwalter hierzu berechtigt oder muss das der Vermieter selber tun?
Fristlose Kündigung-Vermieter oder Verwalter?
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--- editiert vom Admin
Haben die beiden Anspruch darauf, diese einzusehen?
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--- editiert vom Admin
Hi Kätzchen,
wer hat denn damals den Mietvertrag mit Deinen Bekannten abgeschlossen ?
Vielleicht wurde die Vollmacht ja schon da vorgelegt.
Das war damals auch der Verwalter. Jetzt hat dieser ohne irgendeinen Grund die fristlose Kündigung geschickt. Ich habe denen schon gesagt, dass er das nciht darf.Nun geht es vielmehr darum, ob der Verwalter vom Vermieter aus das überhaupt darf. Des Weiteren steht im Mietvertrag von denen nur der Name des Vermieters, keine Adresse und keine Telefonnummer, nichts. Nur die Angaben beim Verwalter sind vollständig. Das kommt mri auch etwas komisch vor. Haben die beiden Anspruch auf die volle Adresse des Vermieters? Weil ich denke, dass dieser gar nicht weiss was der Verwalter da abzieht.
fristlose Kündigung ohne Grund? Ist die Miete vielleicht nicht gezahlt worden?
ohne irgendeinen Grund
Also das
kann ich kaum glauben.
Oder kann das eine Verwechslung gewesen sein ?
--- editiert vom Admin
Miete ist immer ordentlich bezahlt worden (Lastschrift)...der Verwalter hat denen auch schon mit Polen und Russen gedroht wenn sie nicht schnell weg sind...
Aber irgendein
Motiv muß er doch dafür haben.
Er hat die fristlose Kündigung völlig ohne Grund geschickt, auch im Schreiben war kein Grund. Vermutet wird in dem Haus, auch von den anderen Mietern, dass er die Wohnung haben will, weil er sich von seiner Frau getrennt hat...aber das sind nur Gerüchte.
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