Hallo,
wir (2 Personen) wollen uns im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine vermietete Eigentumswohnung kaufen. Derzeit wohnen wir in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung (67m2), die neue Wohnung hat 3 Zimmer (71m2). Ich benötige arbeitsbedingt ein Arbeitszimmer (berufliche Fortbildungen). Die Mieter wohnen seit 2002 in der Wohnung. Können wir den Mietern aufgrund Eigenbedarf kündigen (kein Arbeitszimmer in der alten Wohnung)?
Vielen Dank,
saecco
Eigenbedarf aufgrund Arbeitszimmer
Wir
empfehlen
Hallo saecco,
ich denke, mit Deiner Argumentation lässt sich eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen.
Folgende Tipps möchte ich Dir noch geben:
- Bevor Du die Wohnung ersteigerst, unbedingt über den Mieter und desse Situation schlau machen (finanzielle Lage, Gesundheitszustand, Alter, familiäre Situation). Je nachdem, was Du hier antriffst, kann Deine Kündigung erschwert oder ganz verhindert werden.
- Nach dem Zuschlagstermin unbedingt den Termin zur Sonderkündigung des Mietervertrags beachten (3. Werktag des darauf folgenden Monats). Falls Du diesen Termin verpassen solltest, musst Du womöglich diverse Einschränkungen bei der Kündigung hinnehmen, die im Mietvertrag vereinbart sind.
Gruss, Joku
Hi saecco,
ich hab dir hier mal einen Link zum Thema Eigenbedarf rausgesucht, vielleicht kannst du da was mit anfangen.
http://www.bmj.bund.de/media/archive/214.pdf
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"gruß azrael"
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wenn die wohnung von den Vorbesitzern bewohnt wird, haben die übrigens keinen kündigungsschutz ...
m.
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Vermieter droht mit Kündigung?
Die Antworten findet ihr hier:
Eigenbedarf
Wenn der Vermieter eine Mietwohnung für sich selbst oder nahe stehende Personen nutzen will, kommt die Kündigung wegen Eigenbedarfs in Betracht. Die Eigenbedarfskündigung muss begründet sein und einen wirksamen Grund für den Eigenbedarf vorweisen.Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist die am häufigsten vorkommende Kündigung durch den Vermieter.
Sind Sie Mieter und haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen? Haben Sie Zweifel an der Berechtigung oder greift die Sozialklausel wegen unzumutbarer Härte? Oder wollen Sie als Vermieter Eigenbedarf geltend machen? Es gibt einige Fallstricke, die es bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf zu beachten gilt. mehr
Kündigung Mietrecht
Die Kündigung eines Mietvertrags ist eine einseitige Willenserklärung. Mit der Kündigung wird der bestehende Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. der Kündigungsfrist beendet. Die Kündigung einer Mietwohnung ist im Mietrecht eines der häufigsten Streitfelder zwischen Mieter und Vermieter und beinhaltet viele Fragestellungen. Welche Arten von Kündigungen gibt es? Wie sollte eine Kündigung erfolgen? Gibt es Formvorschriften, die beachtet werden müssen? mehrEigenbedarfskündigung
BGH zum erforderlichen Inhalt des Kündigungsschreibens / Mit Urteil vom 6. Juli 2011 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zum notwendigen Inhalt ... mehrDie Eigenbedarfskündigung
Auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts gibt es nichts, was mehr – insbesondere auch gerichtliche – Streitigkeiten hervorruft, als die Eigenbedarfskündigung des Vermieters. Kein Wunder: Für den Mieter geht es um den Erhalt seines Lebensmittelpunktes... mehr-
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