Eigenbedarf aufgrund Arbeitszimmer

5. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
saecco
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf aufgrund Arbeitszimmer

Hallo,

wir (2 Personen) wollen uns im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine vermietete Eigentumswohnung kaufen. Derzeit wohnen wir in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung (67m2), die neue Wohnung hat 3 Zimmer (71m2). Ich benötige arbeitsbedingt ein Arbeitszimmer (berufliche Fortbildungen). Die Mieter wohnen seit 2002 in der Wohnung. Können wir den Mietern aufgrund Eigenbedarf kündigen (kein Arbeitszimmer in der alten Wohnung)?

Vielen Dank,
saecco


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)

Hallo saecco,

ich denke, mit Deiner Argumentation lässt sich eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen.

Folgende Tipps möchte ich Dir noch geben:

- Bevor Du die Wohnung ersteigerst, unbedingt über den Mieter und desse Situation schlau machen (finanzielle Lage, Gesundheitszustand, Alter, familiäre Situation). Je nachdem, was Du hier antriffst, kann Deine Kündigung erschwert oder ganz verhindert werden.

- Nach dem Zuschlagstermin unbedingt den Termin zur Sonderkündigung des Mietervertrags beachten (3. Werktag des darauf folgenden Monats). Falls Du diesen Termin verpassen solltest, musst Du womöglich diverse Einschränkungen bei der Kündigung hinnehmen, die im Mietvertrag vereinbart sind.

Gruss, Joku

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Hi saecco,

ich hab dir hier mal einen Link zum Thema Eigenbedarf rausgesucht, vielleicht kannst du da was mit anfangen.

http://www.bmj.bund.de/media/archive/214.pdf

-----------------
"gruß azrael"

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#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

wenn die wohnung von den Vorbesitzern bewohnt wird, haben die übrigens keinen kündigungsschutz ...

m.

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