Preisirrtum bei Amazon-Marketplace

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Joerg9333
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisirrtum bei Amazon-Marketplace

Hallo,
ich bin neu hier und natürlich gleich mal eine Frage.
Ich verkaufe auf Amazon-Marketplace Werkzeuge. Nun ist mir bei einem Artikel folgendes passiert: Statt 49,95€ VKP wurde der Artikel mit 4,95€ VKP ausgepreist. Nun kaufte mein direkter Konkurrent 20 dieser Artikel und ein Käufer, den ich nicht zuordnen kann, der aber in der selben Gegend wohnt kaufte 2 Stück. Wie dieser fehler zustande kam, kann ich nicht mehr nachvollziehen (Tippfehler, oder Systemfehler), ist aber eigentlich nicht relevant. jedenfalls habe ich alle Käufe binnen Minuten storniert und auf den Fehler verwiesen. Es kam also lt. meinen AGB und auch lt. den Amazon AGB kein Vertragsabschluss zustande. Der Käufer (Computergeschäft) der 2 Artikel rief kurz darauf an und forderte die Lieferung zu eben diesem Preis. Ich versagte die Lieferung und bot ihm einen Rabatt von 25% auf den regulären Preis an, was er ablehnte und meinte: "Wir werden ja sehen.". Nach 4 Wochen haut er mir eine negative Bewertung rein, mit dem Wortlaut: "Verkäufer meint er hätte sich im Preis vertan und liefert nicht. Verkäufer nicht zu empfehlen!!!" Nun bat ich den Käufer recht höflich, diese Bewertung doch zurückzunehmen, da ich eigentlich nicht gewillt wäre den Rechtsweg zu beschreiten, für Sachen, die man auch einfach untereinander klären kann. Das habe ich aber erst im Schlusssatz angemerkt. Daraufhin wurde der Käufer richtig frech und sprach von Nötigung. Da das Bewertungssystem ja eigentlich dazu dient, einen Einblick in vergangene Transaktionen zu gewähren und ich der Meinung bin, dass es gar keine Transaktion gab, will ich diese Bewertung natürlich weghaben. Da ich diese als Geschäftsschädigend empfinde. Die Umsätze in den letzten 3 Tagen sind spürbar weggebrochen auf diesem Portal. Kann ich gegen diesen Kunden vorgehen oder eher gegen Amazon?

mfg
Jörg

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1 Antwort
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#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Da ich diese als Geschäftsschädigend empfinde.


Sie entspricht aber doch ganz offensichtlich der Wahrheit.

quote:
Da das Bewertungssystem ja eigentlich dazu dient, einen Einblick in vergangene Transaktionen zu gewähren und ich der Meinung bin, dass es gar keine Transaktion gab


Sie dient dazu, die Transaktion zu bewerten. Auch eine (wegen Verschuldens einer Partei) nicht durchgeführte Transaktion ist eine Transaktion. Nach deiner Lesart hättest du z.B. auch bei jedem anderen Ablauf ganz frech sagen können "ich erfülle den Vertrag einfach nicht" und der K hätte dann keinen Anspruch, dich zu bewerten, weil "die Transaktion nicht ausgeführt wurde"? Absurde Ansicht.

Wenn du dich am Wort Transaktion aufhängst, dann ersetze es durch "Abwicklung des Kaufvertrages". Die kann der K selbstverständlich bewerten.

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