Meine Eigentumsware einfach verkauft

6. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mike Patton
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Eigentumsware einfach verkauft

Hallo!

Ohne lange drumrum zu reden, hier mein Problem:

Ich hatte vor ca. 11 Monaten bei einem Computer-Second-Hand-Laden mir einige Sachen gekauft, um für meine Mutter einen Rechner zusammenszustellen! Ich baute diese gekauften Teile mit meinen persönlichen Sachen zu einem vollkommenen Rechner zusammen, aber der PC lief nicht! Daher brachte ich diesen PC zu dem Second-Hand-Laden, wo ich die Teile kaufte, und gab denen einen Reperatur-Auftrag! So... das war vor 11 Monaten... im Sommer letzten Jahres bin ich für ein halbes Jahr ins Ausland gegangen und kündigte natürlich meine Wohnung etc... und vergass leider auch meinen PC in dem Second-Hand-Laden! Jetzt fand ich gestern den Zettel mit dem Reperatur-Auftrag und rief dort an, um mal nach dem PC zu fragen! Dort sagte man mir am Telefon, dass sie ihn "ausgechlachtet und verkauft" hätten! Aber das sagten sie mit einer solchen Frechheit, dass ich mich jetzt tierisch über diese Leute aufrege! Der PC hatte einen Gesamtwert von ca. 70 €... also nicht wirklich viel, aber schliesslich verkauften sie meine gekauften und persönlichen Sachen ohne mich zu fragen! Ich war dann dort und fragte dann nochmal nach, wie wir das jetzt Regeln würden, aber "leider war der Chef nicht da, da er im Urlaub ist..."!

So, ich bitte Sie nun, mir zu helfen und mich darüber aufzuklären, wie ich an meinen PC oder zumindest an einen gleichwertigen PC wieder heran komme... und ob ich das überhaupt erwarten darf?!?!

Es wäre toll, wenn mir jemand die genauen Paragraphen nennen könnte, so dass ich schwarz auf weiss den Leuten das vor die Nase halten kann!

Ach so... noch was... ich kann natürlich nicht beweisen, dass ich den PC nie abgeholt habe, aber können die behaupten, dass ich den abgeholt hätte? Normalerweise unterschreibt man doch was bei der Abholung oder?

Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mike

-- Editiert von Mike Patton am 06.04.2004 14:40:07

-- Editiert von Mike Patton am 06.04.2004 14:41:17

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Als Eigentümer haben Sie aus dem EBV einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB gegen den Inhaber des Computerladens.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mike Patton
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Aber wie gehe ich dahin? Und mit was? Ich habe nur den Reperatur-Auftrag... und da steht nicht drauf, was Alles im Rechner war...

Was kann ich fordern und wie?

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