Hat der Händler recht auf Wandlung

16. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
simon22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat der Händler recht auf Wandlung

Hallo.
mein ca 1 1/2 Jahre altes Notebook ist vor 3 Wochen kaputt gegangen (startete nicht mehr, keine Fremdeinwirkung).
Gut das ich ja 2 Jahre Garantie auf das Gerät habe- mein Händler (sehr bekannter) internethändler richtete mir am Telefon aus ich solle mich direkt beim Hersteller melden und dort die Daten durchgegeben.
Gesagt getan, das Notebook wurde vom Hersteller abgeholt und befindet sich seit dem in deren Service Center in den Niederlanden.
Beim Hersteller-Service wurde mir gesagt das die Reparatur bis zu 2 Wochen dauern könne.
Nachdem 2 Wochen verstrichen waren hab ich beim Service-Center angerufen und habe den Status erfragt, man sagte mir die Grafikkarte sei defekt und diese wäre bestellt und sollte in den nächsten Tagen bei denen eintreffen.
Einige Tage später habe ich dann nochmal nachgehört da hieß es die Grafikkarte wäre zur Zeit nicht lieferbar und man würde mir ein anderes gleichwertiges Gerät zukommen lassen, dieses würde ich aber dann zunächst schriftlich unterbreitet bekommen.
Als einige Zeit später immer noch nix gekommen war hab ich erneut nachgehört, nun hieß es das sie weder das Ersatzteil besorgen können noch mir ein gleichwertiges Ersatzgerät zuschicken können.
Man wolle es nun so machen das der Hersteller meinem Händler eine Gutschrift über das Notebook erstellt und ich mich dann mit meinem Händler in verbindung setzen solle was dieser gedenkt zu tun.
Auf meine Nachfrage hin teilte mir der Händler mit das man warten müsse bis die Gutschrift vom Hersteller eingetroffen wäre, dann würde mir das Geld auf mein Konto überwiesen.

Nun bin ich aber von dieser vorgehensweise garnicht begeistert, schließlich wird mir der Händler ja vermutlich irgendeinen schöngerechneten Betrag zurücküberweisen mit dem ich kaum ein Notebook anzahlen kann.

Das Liebste wäre mir wenn ich mein Notebook zurück bekommen würde, oder halt ein gleichertiges Neugerät- oder ein Gebrauchsgerät welches nicht mehr Gebrauchsspuren als meins aufweist.

Daher nun meine Fragen:
1. Darf der Händler / Hersteller mich mit der Gutschrift abspeisen.
2. Wie hoch wird der Zeitwert des Notebooks sein? (Neupreis vor 15 Monaten 950€)
3. Wem muss ich jetzt auf die Finger hauen, dem Hersteller oder dem Händler? (meiner Meinung nach ja dem Händler, was der Händler mit dem Hersteller regelt intressiert mich ja nicht die Bohne!)

Freue mich über jede Antwort!

Mfg




1 Antwort
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