Max Mustermann versteigert über eBay eine Standuhr (No-Name-Uhr) für 35 Euro. Die Bezahlung soll bei Abholung der Uhr erfolgen. Während die Auktion noch läuft, räumt Max mit einem Freund (aus Vietnam, zu Besuch) das Zimmer leer. Hierbei stolpert der Freund, die Uhr geht dabei zu Bruch und kann daher nicht mehr ausgehändigt werden. Der Käufer fordert nun Schadenersatz von meinem Freund und beziffert den Wert der Uhr sogleich mit 100€. Jetzt hat Max Mustermann sich ein wenig schlau gemacht und weiß, dass durchaus ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein kann oder sogar ist. Er stellt sich dennoch die Fragen
1.) Ist der Vertrag schon wirksam, obwohl die Uhr noch nicht bezahlt wurde?
2.) Ist , wenn dem so sein sollte, sein Freund schadensersatzpflichtig oder Max selbst? Wobei Max seinen Freund niemals für seine Hilfe zahlen lassen würde.
3) Hat der Käufer Anspruch auf mehr als den (noch nicht entrichteten) Kaufpreis?
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Ebay - Verkaufter Artikel defekt - Käufer will Schadenersatz
18. Juni 2017
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Frage vom 18. Juni 2017 | 08:41
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay - Verkaufter Artikel defekt - Käufer will Schadenersatz
#1
Antwort vom 18. Juni 2017 | 10:24
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4890x hilfreich)
JaZitat1.) Ist der Vertrag schon wirksam, obwohl die Uhr noch nicht bezahlt wurde? :
Max, schließlich ist er der Vertragspartner.Zitat2.) Ist , wenn dem so sein sollte, sein Freund schadensersatzpflichtig oder Max selbst? :
Die Frage verstehe ich nicht...Zitat3) Hat der Käufer Anspruch auf mehr als den (noch nicht entrichteten) Kaufpreis? :
#2
Antwort vom 18. Juni 2017 | 10:28
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)
ZitatIst der Vertrag schon wirksam, obwohl die Uhr noch nicht bezahlt wurde? :
Der Vertrag ist wirksam.
ZitatIst , wenn dem so sein sollte, sein Freund schadensersatzpflichtig oder Max selbst? Wobei Max seinen Freund niemals für seine Hilfe zahlen lassen würde. :
Max hat ein Rechtsgeschäft mit dem Käufer zu erfüllen, was er mit seinem Freund macht, ist seine private Sache.
ZitatHat der Käufer Anspruch auf mehr als den (noch nicht entrichteten) Kaufpreis? :
Der Käufer hat Anspruch auf die erworbene Sache in dem beschriebenen Zustand gegen Zahlung der vereinbarten Summe.
Jetzt muss Max halt abwägen, er kauft sich den Kaufgegenstand bei einem anderen Verkäufer und erfüllt den Vertrag, oder der Käufer holt sich von Max die Differenz, wenn diese sonst 100€ kostet abzüglich der 30 €, somit müsste Max halt die Differenz bezahlen.
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#3
Antwort vom 18. Juni 2017 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128067 Beiträge, 40918x hilfreich)
ZitatJetzt muss Max halt abwägen, er kauft sich den Kaufgegenstand bei einem anderen Verkäufer und erfüllt den Vertrag, :
Da gibt es ein Problem: da Stückkauf liegt wohl die objektive Unmöglichkeit (§ 275 BGB ) vor, Max wäre von seiner Leistungspflicht befreit.
Gleichwohl kann Max mit dem Käufer vereinbaren, das er einen gleich- oder höherwertigen Gegenstand als Ersatz beschafft.
Oft kommt es dann aber zum Streit darüber, ob tatsächlich Gleichwertigkeit vorliegt.
Also fraglich, ob man das tatsächlich machen sollte oder lieber auf Schadenersatz geht.
Zitatoder der Käufer holt sich von Max die Differenz, wenn diese sonst 100€ kostet abzüglich der 30 €, somit müsste Max halt die Differenz bezahlen. :
Nur müsste Max die (erstmal) nicht zahlen, denn ohne nachgeweisenen Schaden keinen Schadenersatz.
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