Ebay - Verkaufter Artikel defekt - Käufer will Schadenersatz

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
picaro
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay - Verkaufter Artikel defekt - Käufer will Schadenersatz

Max Mustermann versteigert über eBay eine Standuhr (No-Name-Uhr) für 35 Euro. Die Bezahlung soll bei Abholung der Uhr erfolgen. Während die Auktion noch läuft, räumt Max mit einem Freund (aus Vietnam, zu Besuch) das Zimmer leer. Hierbei stolpert der Freund, die Uhr geht dabei zu Bruch und kann daher nicht mehr ausgehändigt werden. Der Käufer fordert nun Schadenersatz von meinem Freund und beziffert den Wert der Uhr sogleich mit 100€. Jetzt hat Max Mustermann sich ein wenig schlau gemacht und weiß, dass durchaus ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein kann oder sogar ist. Er stellt sich dennoch die Fragen
1.) Ist der Vertrag schon wirksam, obwohl die Uhr noch nicht bezahlt wurde?
2.) Ist , wenn dem so sein sollte, sein Freund schadensersatzpflichtig oder Max selbst? Wobei Max seinen Freund niemals für seine Hilfe zahlen lassen würde.
3) Hat der Käufer Anspruch auf mehr als den (noch nicht entrichteten) Kaufpreis?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4890x hilfreich)

Zitat (von picaro):
1.) Ist der Vertrag schon wirksam, obwohl die Uhr noch nicht bezahlt wurde?
Ja

Zitat (von picaro):
2.) Ist , wenn dem so sein sollte, sein Freund schadensersatzpflichtig oder Max selbst?
Max, schließlich ist er der Vertragspartner.

Zitat (von picaro):
3) Hat der Käufer Anspruch auf mehr als den (noch nicht entrichteten) Kaufpreis?
Die Frage verstehe ich nicht...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von picaro):
Ist der Vertrag schon wirksam, obwohl die Uhr noch nicht bezahlt wurde?

Der Vertrag ist wirksam.
Zitat (von picaro):
Ist , wenn dem so sein sollte, sein Freund schadensersatzpflichtig oder Max selbst? Wobei Max seinen Freund niemals für seine Hilfe zahlen lassen würde.

Max hat ein Rechtsgeschäft mit dem Käufer zu erfüllen, was er mit seinem Freund macht, ist seine private Sache.
Zitat (von picaro):
Hat der Käufer Anspruch auf mehr als den (noch nicht entrichteten) Kaufpreis?

Der Käufer hat Anspruch auf die erworbene Sache in dem beschriebenen Zustand gegen Zahlung der vereinbarten Summe.
Jetzt muss Max halt abwägen, er kauft sich den Kaufgegenstand bei einem anderen Verkäufer und erfüllt den Vertrag, oder der Käufer holt sich von Max die Differenz, wenn diese sonst 100€ kostet abzüglich der 30 €, somit müsste Max halt die Differenz bezahlen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128067 Beiträge, 40918x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Jetzt muss Max halt abwägen, er kauft sich den Kaufgegenstand bei einem anderen Verkäufer und erfüllt den Vertrag,

Da gibt es ein Problem: da Stückkauf liegt wohl die objektive Unmöglichkeit (§ 275 BGB ) vor, Max wäre von seiner Leistungspflicht befreit.

Gleichwohl kann Max mit dem Käufer vereinbaren, das er einen gleich- oder höherwertigen Gegenstand als Ersatz beschafft.
Oft kommt es dann aber zum Streit darüber, ob tatsächlich Gleichwertigkeit vorliegt.
Also fraglich, ob man das tatsächlich machen sollte oder lieber auf Schadenersatz geht.



Zitat (von 0815Frager):
oder der Käufer holt sich von Max die Differenz, wenn diese sonst 100€ kostet abzüglich der 30 €, somit müsste Max halt die Differenz bezahlen.

Nur müsste Max die (erstmal) nicht zahlen, denn ohne nachgeweisenen Schaden keinen Schadenersatz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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