Guten Abend ich habe eine Konsole verkauft die nicht richtig funktionierte.
Bei mir ging sie zuletzt noch an allerdings zeigt sie kein Bild mehr.
So habe ich es dann bei eBay.de auch reingeschrieben und als Ersatzteil/Defekt markiert.
Gleichzeitig habe ich sie bei eBay Kleinanzeigen reingesetzt wo ich auch drauf hingewiesen habe das ich kein Bild erhalte allerdings hatte ich dort nicht stehen "Als Ersatzteil/defekt" da man dies dort nicht auswählen konnte und ich ja im Text drauf hinweise das kein Bild kommt.(somit als defekt verkauft)
Nun hab ich mich mit dem Käufer getroffen und er hat die Konsole entgegen genommen und mir knapp 1 Stunde später geschrieben das sie nicht läuft und er das geld zurück will.
Ich habe sie als defekt verkauft und nun wird mir mit anwalt und Anzeige gedroht wie soll ich da reagieren?
Defekte Ware verkauft / Käufer droht mit anwalt
14. März 2019
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Frage vom 14. März 2019 | 21:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Ware verkauft / Käufer droht mit anwalt
#1
Antwort vom 14. März 2019 | 21:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Konsole startet garnicht mehr,was sie vorher noch getan hatte.
Er möchte sein geld zurück da die Konsole nun ein anderen defekt aufweist als beschrieben aber defekt ist doch defekt? Und woher weiss ich nicht daß er sie kaputt gemacht hat?
-- Editiert von Gamingo am 14.03.2019 21:27
#2
Antwort vom 14. März 2019 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (126665 Beiträge, 40677x hilfreich)
ZitatIch habe sie als defekt verkauft :
Nö, man hat offenbar nur gesagt das man kein Bild bekommt. Das die defekt war, hat man ja gar nicht mitgeteilt.
ZitatEr möchte sein geld zurück da die Konsole nun ein anderen defekt aufweist als beschrieben :
Da müsste er erst mal beweisen, das der Mangel überhaupt in die Verantwortung des Käufers fällt.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung wurde korrekt ausgeschlossen?
Zitatwie soll ich da reagieren? :
Erst mal gar nicht. Sein Gerät, sein Problem.
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#3
Antwort vom 14. März 2019 | 21:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIch habe sie als defekt verkauft :
Nö, man hat offenbar nur gesagt das man kein Bild bekommt. Das die defekt war, hat man ja gar nicht mitgeteilt.
ZitatEr möchte sein geld zurück da die Konsole nun ein anderen defekt aufweist als beschrieben :
Da müsste er erst mal beweisen, das der Mangel überhaupt in die Verantwortung des Käufers fällt.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung wurde korrekt ausgeschlossen?
Zitatwie soll ich da reagieren? :
Erst mal gar nicht. Sein Gerät, sein Problem.
Inwiefern Sachmängelhaftung?
So hatte ich es bei eBay Kleinanzeigen stehen:
Biete meine Konsole an sie läuft noch Aber ich erhalte nur noch ein schwarzes Bild Auf meinem Fernseher. Am Beamer vorher ging es noch.
Dies ist ein Privatverkauf daher Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.
Bei eBay.de hab ich sie wie gesagt unter der Kategorie "defekt" verkauft aber der Käufer kam über Kleinanzeigen wo ich vergessen hab dies zu erwähnen.
#4
Antwort vom 14. März 2019 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (126665 Beiträge, 40677x hilfreich)
ZitatDies ist ein Privatverkauf daher Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. :
Wenn man den Satz schon mal verwendet hat, dann wurde die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht korrekt ausgeschlossen.
Bedeutet man haftet für 2 Jahre für Mängel die an der Ware auftreten und schon bei der Übergabe vorlagen.
Der Vorteil: der Käufer müsste von Anfang an beweisen, das der Mangel überhaupt in die Verantwortung des Käufers fällt.
#5
Antwort vom 15. März 2019 | 09:36
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatWenn man den Satz schon mal verwendet hat, dann wurde die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht korrekt ausgeschlossen. :
Mich würde ja rein interessehalber ein AZ/Urteil/Artikel interessieren, der beschreibt in welchem Fall ein privater (Laien)Verkäufer aufgrund eines solchen, durchaus nicht korrekten, Ausschluss der Sachmängelhaftung die volle Haftung übernehmen musste. Ich konnte da bisher leider nichts finden. Auch im Hinblick auf die hin und wieder erwähnte "AGB-Problematik".
#6
Antwort vom 15. März 2019 | 17:29
Von
Status: Unbeschreiblich (126665 Beiträge, 40677x hilfreich)
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