hallo
ich habe bei ebay einen billard queue gekauft. der erste der angekommen ist war durch den versand defekt. habe eine woche später einen neuen bekommen.
der ist wiederum nach 2mal spielen kaputt gegangen (gewinde)
habe den verkäufer eine email mit bilder zugeschickt. bis heute keine antwort ist schon fast 2 wochen her. habe gerade tel. mit eine sekretärin gesprochen , die meinte das ich den queue benutzt habe und ich deswegen kein anspruch auf einen neuen habe.
was kann ich machen??
Lg,
ebay kauf - Nacherfüllung
> die meinte das ich den queue benutzt habe und ich deswegen kein anspruch auf einen neuen habe.
Die ist ja richtig lustig, aber wir haben ja auch bald Karneval.
Du kannst entweder Nacherfüllung verlangen -> Reparatur oder Ersatzlieferung, Du könntest aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
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§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
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§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
***
Eine Ersatzlieferung hast Du schon bekommen, eine 2. braucht man sich nicht gefallen zu lassen -> also Rücktritt vom Vertrag, wenn man will.
Willst Du lieber eine Reparatur oder eine 2. Ersatzlieferung, was hier vielleicht nicht angebracht wäre, scheint nicht das Gelbe vom Ei zu sein, dann geht das natürlich auch.
Wenn du vom Vertrag zurücktreten willst hat der Verkäufer den Kaufpreis + Hin- und Rücksendeporto zu bezahlen, der Käufer ist so zu stellen, als ob er vom Vertrag nichts gewusst hätte. Bei einer Reparatur ebenso die Portokosten. (§ 439 Abs 2 BGB
).
Also entscheiden, was man will, das Queue per Postpaket zurückschicken und ein kleines Schreiben aufsetzen, darin soll stehen, was man will. Frist setzen, 12 Tage nach Datum bestimmt. "...liefern Sie innerhalb von 12 Tagen aber spätestens bis dann und dann" oder wenn Du dein Geld zurück haben willst "... zahlen sie innerhalb von 12 Tagen aber spätestens bis dann und dann den Kaufpreis einschl. Versandsosten + Rücksendeporto auf das Konto XXXXXXXX". Den Gesamtpreis rechnest Du aus und gibst ihn an.
Das Schreiben kommt mit in den Karton, erspart das lästige Einschreiben - Rückschein.
Eine Kopie des Schreibens behältst Du als Beweis. Du kannst den Verkäufer auch zusätzlich eine Email schicken, dass Dein Paket unterwegs ist.
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Gewährleistungsansprüche beim Kaufvertrag
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/index.html
-- Editiert von bogus1 am 04.02.2009 20:31
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