ebay Warensendung Umschlag leer - paypal?

21. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
girl89x
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Warensendung Umschlag leer - paypal?

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Ich habe bei eBay etwas gekauft (Sofortkauf) von einer Privatperson als Warensendung, also unversichert. (Wert 15 Euro)
Nun kam die Warensendung an, sie war mit zwei Klammern verschlossen.
Allerdings ist der Umschlag leer.
Der Verkäufer behauptet allerdings, dass er die Ware versendet hätte und somit ein Postbeamter die Ware herausgenommen (entwendet) haben muss!

Ich habe mit dem Verkäufer bisher privat Mailkontakt aufgenommen.

Jetzt möchte ich noch paypal informieren!

Habe ich da eine Chance?
Weil ja ein Umschlag angekommen ist. Der Verkäufer behauptet auch, er habe noch den Kassenzettel vom Versand, allerdings ohne eine Verfolgungsnummer oder ähnliches, da es unversichert (Warensendung) war!

Ich weiß nicht was ich beim Käuferschutz in Paypal auswählen muss und ob ich dort nochmal alles dem Verkäufer (im Feld: Nachricht an Verkäufer) senden muss.

Bitte um Hilfe und Meinungen zu diesem Fall!

Vielen herzlichen Dank schom im Voraus!
Ganz liebe und verzweifelte Grüße!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
als Warensendung, also unversichert


Also war Geiz doch nicht so geil, wie du jetzt siehst.

Vom normalen Zivilrecht her ist der VK aus dem Schneider, wenn er beweisen kann, daß er die Ware verschickt hat.
Denn das gesetzliche Versandrisiko liegt hier beim K, also dir.

Ob PayPal vom VK mehr verlangt (etwa einen Beweis des Eingangs beim K), weiß ich nicht, das wird dir sicherlich bogus1 sagen können.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:
Ich habe bei ebay etwas gekauft (Sofortkauf) von einer Privatperson als Warensendung, also unversichert. (Wert 15 Euro)
Nun kam die Warensendung an, sie war mit zwei Klammern verschlossen.
Allerdings ist der Umschlag leer.
Der Verkäufer behauptet allerdings, dass er die Ware versendet hätte und somit ein Postbeamter die Ware herausgenommen (entwendet) haben muss!


Das könnte möglicherweise für beide noch gut ausgehen.

Und zwar ist das hier der Punkt (Verkäuferschutz)

4.3. Transaktionen bis einschließlich 25 Euro.Falls der Zahlungsbetrag nicht 25 EUR überschreitet, ist u.U. kein Versandbeleg erforderlich. verzichtet PayPal für diese Transaktionen bis zu zehn Mal pro Kalenderhalbjahr auf die Vorlage eines Versandbelegs.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE

Grundsätzlich hat der Verkäufer PayPal gegenüber zu beweisen, dass er die Ware abgeschickt hat. Dazu braucht er zwingend einen Versandbeleg, hat er den nicht, wird für den Käufer entschieden. Eine Portoquittung ist natürlich kein Versandbeleg. Demnach wird der Verkäufer die Einlieferung eines einfachen Briefes, einer Warensendung, Büchersendung, Päckchens (Ausnahme online-frankiert mit Einlieferungsnachweis und Versicherung bis EUR 25,00) nie nachweisen können.

Der Käuferschutz dagegen stellt darauf ab, dass die Ware nicht abgeschickt wurde.

Welche Fälle sind abgesichert?

Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:

4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.
Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen . Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben, mindestens eine Woche, und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.


Wenn man nun ein "leeres" Paket erhält, kann es sein, dass PayPal den Käuferschutz ablehnt, wenn der Verkäufer die Einlieferung nachweisen kann, beim Paket erhält er aber einen Einlieferungsbeleg. PayPal haftet nicht für Ware, die auf dem Transport verloren gegangen ist.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

In der Regel macht PayPal dies eben vom Einlieferungsbeleg abhängig. Dennoch wurde auch schon anders entscheiden, PayPal weicht hier und da immer schon einmal von seinen Grundsätzen ab. Käufer bekommen mit der Behauptung, das Paket wäre leer gewesen, den Kaufpreis erstattet, obwohl der Verkäufer den Versand nachweisen konnte, der Verkäufer ist also Geld (und Ware) los.

Hier im Fall ist es genau dazwischen: Der Verkäufer hat eindeutig eine Sendung eingeliefert (ob was drin war, ist eine andere Sache, wir unterstellen jetzt mal, dass er die Wahrheit sagt), sie ist auch angekommen, war aber leer, der Verkäufer wird PayPal gegenüber aber die Einlieferung nicht beweisen können.

Wenn PayPal also nach Schema F vorgeht, erhält der Käufer den Kaufpreis über den Käuferschutzantrag erstattet, der Verkäufer (würde ihm das mitteilen) müsste Verkäuferschutz beantragen (EUR 25,00) Regel. Bis zu 10 mal im Kalenderhalbjahr verzichtet PayPal auf die Vorlage des Versandnachweises, wenn der Artikel einschl. Versandkosten nicht teurer war als EUR 25,00.

Überraschungen sind bei PayPal nie ausgeschlossen. Aber hier könnte es sein, dass beiden gedient ist, Käufer und Verkäufer.

Grundsätzlich darf es sich nicht um einen vom Käuferschutz ausgeschlossenen Artikel handeln:

2. Umfang.

Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:

*

Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets , Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
*

Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge, sowie Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.

Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst.
**
Grundsätzlich sollte man auf alle anderen Voraussetzungen achten, da oft ein Käufer auch mal Verkäufer ist (und umgekehrt), kann man nur empfehlen, sich die Vorschriften über Käuferschutz und Verkäuferschutz genau durchzulesen und einzuprägen, es gibt viele Fallen, in die man hineintappen kann. Insbesondere niemals etwas Wertvolleres (>EUR 25,00) ohne Versandbeleg verschicken.

Verkäuferschutz:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE

Käuferschutz:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Auch ohne PayPal hätte in einem Rechtsstreit ein Verkäufer zu beweisen, dass die Sendung eingeliefrt wurde, dass die Ware sich in der Sendung befand bei Einlieferung, egal ob unversicherter Versand oder versicherter.

quote:
Ich weiß nicht was ich beim Käuferschutz in Paypal auswählen muss und ob ich dort nochmal alles dem Verkäufer (im Feld: Nachricht an Verkäufer) senden muss.


Vorher noch einmal sich mit dem Verkäufer kurzschließen, insbesondere auf den Verkäuferschutz hinweisen, einen nicht erhaltenen Artikel melden.

https://www.paypal-deutschland.de/sicherheit/schutzprogramme/kaeuferschutz-antrag.html

Den Sachverhalt so knapp wie möglich schildern (gilt für beide).

K = "Artikel nicht erhalten" - V = "Habe per Warensendung dann und dann versendet".

Wenn PayPal noch was wissen will, fragt es ohnehin nach. Wenn alles glatt geht, hat man in ein paar Wochen das Geld wieder auf seinem Konto.






-- Editiert am 22.05.2010 08:55

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