[color=black]Hallo!
Ich habe eine Artikel(w.NEU orig. GIORGIO ARMANI Handtasche Schwarz)am 28.11.2007 ersteigert und die hat mich am 04.01.08 ein e-Mail gesendet und geschrieben das Ihr Computer kaputt wäre und dewegen hätte die mich nicht früher kontaktiert und mich gefragt ob die Tasche original wäre.
Ich habe Sie gesagt das die Tasche Original ist, weil ich NUR ORIGINAL (und VIELES) von GIORGIO ARMANI besitze.
Also, sie hat mich nicht mehr kontaktiert und dadurch das der Abwicklung in Ordnung waren, habe ich die Käuferin dann am 18.01.09 die Käuferin POSITIV bewertet,obwohl ich von Ihr kein Bewertung bis Datum von ihr bekommen habe.Ein den Tag danach, am 19.01.09, erhalte ich kommicherweise plötzlich wieder ein Mail von Ihr, und behaupte Sie das die Tasche nicht Original wäre!Die hat mich bis jetzt nicht bewertet.Ist auch klar!
Ich habe geantwortet das die Tasche original ist und es ist bei GIORGIO ARMANI in den Shop gekauft worden,aber klar das die nicht von diese Kollektion ist(habe ich auch nicht bei der Artikelbeschreibung behaupten)und ich habe leider keine Rechnung mehr.
Ich schreibe Sie das wäre nicht in Ordnung solche Zweiffel zu haben und das man keine Fälschung bei GIORGIO ARMANI selbst kaufen kann und das ALLE meine GIORGIO ARMANI Ware ORIGINAL SIND und bei ARMANI gekauft worden sei.
Ich habe Sie gebeten das diese Tasche zu GIORGIO ARMANI selbst zu überprüfen und mir der ORIGINAL BEWEIS zuschicken.Aber ich weiss das die Tasche Original ist!
Sie meinet ICH MUSS ES BEWEISEN das die Tasche Original ist!Sie will der Rechnung bis 27.01 haben,oder eine Schriftlich Beweis das die Tasche Original ist.
Ich antworte das wenn SIE ist der Person das an die Echtheit zweifelt,dann muss SIE es beweisen.AUSSERDEM SIE HAT DIE TASCHE!
Ich glaube das die Tasche gefällt ihr nicht und vielelicht deswegen sie versuche ein Weg zu finden um den Betrag zurück zu haben!Sie hat mich in Februar ein Mail gesendet um mir ein Frist gesetzt um Ihrer Betrag zurückzuberweisen oder ich soll ihr die Taschen Original Rechnung senden(habe ich schon lange nicht mehr,die Tasche ist gebraucht.)
Ich habe sie geantwortet das SIE DIE TASCHE HAT und SIE soll zum ARMANI gehen und die Tasche überprüfen lassen.
Also,jetzt hat sie mir, bzw. Ihrer Anwalt eine Rechnung gesendet und behaupte die Tasche sieht es nicht echt aus,..weil diese Tasche ist keine Fütterung hat und die Metal Prägung, sonst werden solchen Taschen nicht für Originalen gehalten.
Ich habe die Eindruck das der Anwalt VERSUCHT das Geld von mir zu kriegen, oder?
Muss ich die Tasche nachweisen lassen oder sie(sie hat die Tasche und behaupt nicht echt zu sein).
Weil wenn sie, laut gesetzt,nachweisen mussen das die Tasche nicht echt ist,wieso sendet mir ihrer Anwalt ein Rechnung?Was soll ich tun?Kann ich selbst antworten oder brauche ich dafür ein Anwalt?Oder wäre besser einer zu haben?
Wenn nein, was ich an Ihr Anwalt schreiben?Jetzt bin ich total unsichert was ich machen sollten.
GRUSS und DANKE! [/color]
Käuferin meinte ARMANI Tasche ist nicht Echt!
Es hat sich nichts verändert, außer dass jetzt ein Anwalt im Spiel ist.
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Für alle anderen, das ist die Fortsetzung eines Threads vom Januar.
http://www.123recht.net/K%C3%A4uferin-behaupt-Falschung-GIORGIO-ARMANI-Tasche-__f140939.html
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Es bleibt dabei, die Beweislast dafür dass:
a) die reklamierte Tasche eine Fälschung ist
b) dass es deine Tasche ist und keine ausgetauschte andere
hat die Käuferin. Der Anwalt hat keine neuen Erkenntnisse, außer denen , was er vermeint zu glauben. Eine bloße Behauptung, Lichtjahre von irgendeinem Beweis entfernt.
Es wäre in der Zwischenzeit ein Leichtes gewesen, die Tasche vom Hersteller, denn nur er wird letztlich mit Sicherheit feststellen können, ob es ein Original ist oder nicht, prüfen zu lassen.
Scheinbar ist die Tasche noch nicht einmal einem autorisierten Armani-Shop zur Prüfung vorgelegt worden, sodass man jetzt zumindest einen Anhaltspunkt hätte, auch wenn damit natürlich noch nicht bewiesen wäre, dass es deine Tasche wäre, dazu müsste man die begutachtete Tasche erst einmal sehen (Fotovergleich).
Wir hier können uns nur auf deine Aussagen verlassen, dass es sich um ein Original gehandelt hat.
Insofern ist also keine neue Situation gegeben, wenn man von dem Schreiben des Anwalts absieht.
Im Augenblick wirst du selbst (noch) keinen Anwalt benötigen, das wäre dann eine Überlegung, falls die andere Seite klagen würde.
Würde also das Ansinnen des Anwalts ablehnen.
-- Editiert am 18.03.2009 14:04
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