Ebay Ed Hardy

9. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Ed Hardy

Person X verkauft per auktion im Mai 2009 eine Ed hardy Mütze . Diese war ein geschenk .Rechnung lag vor wurde mit versendet .
Jetzt , Monate später ereicht X ein Schreiben betreffend Uhrheberrechtsverletzung der bekannten Kanzelei Wi..... . (Bekannt aus Funk und Fernsehen )
Unterlassungserklärung und bitte 1400 ,- zahlen ist der wunsch der Kanzelei innerhalb 5 Tagen . Sonnst Klage / mahnbescheid .

Wie sollte man sich verhalten ? Gibt es eine möglichkeit die sache abzuschmettern ?





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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Vielleicht mal hier die Sammelthreads lesen? *duh*

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#2
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

sorry , habe die suche bemüht - wenig treffendes

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:
Wie sollte man sich verhalten ? Gibt es eine möglichkeit die sache abzuschmettern ?


Wir wissen ja noch nicht einmal, was genau dir vorgeworfen wird, aber das scheint die Kanzlei oft selbst nicht zu wissen, sie versucht scheinbar oft nur, einen Dummen zu finden, der auf die Bettel- und Drohorgie willig reagiert...

http://www.rechtsfreund.at/news/index.php?/archives/425-Abmahnung-Ed-Hardy-EUR-1.379,80-fuer-ein-T-Shirt.html

http://www.online-und-recht.de/urteile/Ed-Hardy-muss-Markenrechtsverletzungen-beweisen-6-O-312-08-Landgericht-Frankenthal-20090217.html

Das ganze Netz ist voll mit Ed Hardy, Ed Hardy macht einfach keinen Spaß.



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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Insbesondere hier:


http://www.die-abmahnung.info/mehr-ueber/abmahnung-ed-hardy.html

Die Beklagte verweigerte auf Anraten ihrer Prozessbevollmächtigten die Abgabe der in der Abmahnung geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso wie die Zahlung des Anwaltshonorars. Es wurde die Abweisung der Klage beantragt.

Dem wurde vollumfänglich durch das Gemeimschaftsmarkengericht Düsseldorf entsprochen.



Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass vorliegend ein Markenrechtsverstoß gegeben sei.

Die Beklagte berief sich zu Recht auf den Einwand der Erschöpfung. Zudem wurde vorgetragen, dass das exklusive Vertriebssystem der Klägerin zu einer Marktabschottung führe.

Folglich kam es zu einer Beweislastumkehr.

Im Rahmen der nun zwingend gebotenen Beweisaufnahme gelang es der Klägerin wiederum nicht, den anspruchbegründenden Vortrag zur Überzeugung des Gerichts zu untermauern.

Dieses schloss sich vielmehr dem Vortrag der Prozessbevollmächtigten der Beklagten an, wonach der Beweis einer Markenrechtsverletzung vorliegend nicht ansatzweise erbracht wurde.

Die Klage wurde daher zu Lasten von K & K Logistics abgewiesen.

Das überfällige Urteil zeigt, dass vor allen Dingen in gewerblichen, markenrechtlichen Konstellationen die Abwehr der Ed Hardy Abmahnungen erfolgreich durchgesetzt werden kann


http://www.die-abmahnung.info/mehr-ueber/e-abmahnung-ed-hardy/article/k-k-logistics-vertreten-durch-***********-rechtsanwaelte-unterliegen-gegen-textilhaendler-vertre.html

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Also ich weiss nicht ??? Wenn ich irgendwo auf der Welt ein original Produkt erwerbe, ist das mein Eigentum und dass muß ich doch auch wieder verkaufen können, oder einen goßen Haufen drauf, oder anzünden....
WAS KANN ES DA FUER EINSCHRAENKUNGEN GEBEN??? Da könnte ja jeder Verkäufer in seinen AGB... schreiben, ein Weiterverkauf ist nur bei voller Erstattung der erzielten Kaufpreises erlaubt und das soll dann Recht sein?
Wenn das wirklich so ist, dann ist es besser man "erwämt" mal ein paar Gerichtsgebäude.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Bei einigen gehen diese Bettel- und Drohbriefe schon bereits seit über 2 Jahren hin und her und vor und zurück.
Ich weiß nicht, ob solche Fälle dann irgendwann noch vor Gericht landen- aber wenn man gar nicht groß reagiert einen Gegenvorschlag (Eurobeträge meine ich natürlich, was sonst- die Unterlassungserklärung ist ihnen eh Schnuppe) zu unterbreiten kommen sie von selbst und gehen langsam aber gemächlich runter bis auf ein Drittel oder Viertel der ursprünglichen Forderung, hach ja, wie auf dem türkischen Basar.
Die Kanzlei reagiert auch nur dann (ob telefonisch oder schriftlich) wenn es um Geld geht- ansonsten sind die Herren aus Frankfurt nie zu sprechen.
Ebay Foren waren vor einer zeitlang noch voll von Ed Dödel Betroffenen.




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-- Editiert am 13.09.2009 21:44

-- Editiert am 13.09.2009 21:46

-- Editiert am 13.09.2009 21:47

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