Auktionshaus hat AGBs in Nachverhandlung nicht zur Verfügung gestellt

20. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Auktionshaus hat AGBs in Nachverhandlung nicht zur Verfügung gestellt

hallo,
ich habe in einer Internetauktion eine Uhr ersteigert (nicht Ebay). Ich habe den Zuschlag unter Vorbehalt bekommen und den Online Auktionssaal verlassen. Am Tag drauf werde ich vom Auktionshaus kontaktiert das der Eigentümer den Artikel zum Auktionspreis nicht abgeben will und eine Nachverhandlung startet. Dabei habe ich berechnet was ich bisher für das Auktionsergebnis + Gebühr für das Auktionshaus zahlen musste. Schliesslich biete ich an mehr Geld zu zahlen. Nun will das Auktionshaus nicht nur Gebühr für das den Wert aus dem Online Auktionsende, sondern auch noch für das Geld was ich nach der Online Auktion zusätzlich geboten haben. In dem Email Verkehr nach der Online Auktion wurde ich nicht darauf aufmerksam gemacht, dass sich dadurch die Auktionsgebühren erhöhen. Auch wurden mir die AGBs in keiner der Emails gesendet. Wäre das Auktionshaus nicht verpflichtet gewesen dies zu tun? Wir war es nämlich nicht bewusst. Danke, DLW




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127117 Beiträge, 40761x hilfreich)

Selbst wenn Du Verbraucher wärst, müssten die das nicht.

Es ist ausreichend, wenn die in den Vertrag mit einbezogen wurden. Das ist ja meist bei der ersten Registrierung der Fall.




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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo Harry von Sell, vielen Dank für deine Meinung?

Müssen AGB nicht bei jedem Geschäft erneut zur Verfügung gestellt werden? Der der Kauf nicht in der Auktion sondern erst nachträglich durch aufgenommenen Email Verkehr zu Stande kam, hätten da nicht erneut über entstehende Kosten aufgeklärt werden müssen?

Danke, DLW

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8570 Beiträge, 4083x hilfreich)

Hallo,

schau doch mal in die AGB rein, die du dort bei der Anmeldung wohl akzeptiert haben wirst. Was steht denn diesbezüglich drin in den AGB wenn es zu nachverhandlungen kommt?

Die AGB damals hast du ja gelesen, dass hast du ja mit deiner "elektronischen Unterschrift" bestätigt...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127117 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Müssen AGB nicht bei jedem Geschäft erneut zur Verfügung gestellt werden?

Nö, das ist ja der Sinn von AGB, das sie nicht jedesmal neu vereinbaren muss.



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