hallo,
ich habe in einer Internetauktion eine Uhr ersteigert (nicht Ebay). Ich habe den Zuschlag unter Vorbehalt bekommen und den Online Auktionssaal verlassen. Am Tag drauf werde ich vom Auktionshaus kontaktiert das der Eigentümer den Artikel zum Auktionspreis nicht abgeben will und eine Nachverhandlung startet. Dabei habe ich berechnet was ich bisher für das Auktionsergebnis + Gebühr für das Auktionshaus zahlen musste. Schliesslich biete ich an mehr Geld zu zahlen. Nun will das Auktionshaus nicht nur Gebühr für das den Wert aus dem Online Auktionsende, sondern auch noch für das Geld was ich nach der Online Auktion zusätzlich geboten haben. In dem Email Verkehr nach der Online Auktion wurde ich nicht darauf aufmerksam gemacht, dass sich dadurch die Auktionsgebühren erhöhen. Auch wurden mir die AGBs in keiner der Emails gesendet. Wäre das Auktionshaus nicht verpflichtet gewesen dies zu tun? Wir war es nämlich nicht bewusst. Danke, DLW
Auktionshaus hat AGBs in Nachverhandlung nicht zur Verfügung gestellt
Selbst wenn Du Verbraucher wärst, müssten die das nicht.
Es ist ausreichend, wenn die in den Vertrag mit einbezogen wurden. Das ist ja meist bei der ersten Registrierung der Fall.
hallo Harry von Sell, vielen Dank für deine Meinung?
Müssen AGB nicht bei jedem Geschäft erneut zur Verfügung gestellt werden? Der der Kauf nicht in der Auktion sondern erst nachträglich durch aufgenommenen Email Verkehr zu Stande kam, hätten da nicht erneut über entstehende Kosten aufgeklärt werden müssen?
Danke, DLW
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Hallo,
schau doch mal in die AGB rein, die du dort bei der Anmeldung wohl akzeptiert haben wirst. Was steht denn diesbezüglich drin in den AGB wenn es zu nachverhandlungen kommt?
Die AGB damals hast du ja gelesen, dass hast du ja mit deiner "elektronischen Unterschrift" bestätigt...
ZitatMüssen AGB nicht bei jedem Geschäft erneut zur Verfügung gestellt werden? :
Nö, das ist ja der Sinn von AGB, das sie nicht jedesmal neu vereinbaren muss.
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