Zalando Rechnung vergessen - Post vom Anwalt

3. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
C4m0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Zalando Rechnung vergessen - Post vom Anwalt

Schönen Guten Tag,

wir haben folgendes Problem. (ich vereinfachere die Geldbeträge)

Wir haben bei Zalando im Oktober 2014 etwas bestellt. Ein Teil der Bestellung wurde innerhalb der Rückgabefrist zurück geschickt. In der Regel sendet Zalando dann eine neue Rechnung mit dem Endbetrag. Diese haben wir nie erhalten und daraufhin schlicht und einfach versäumt zu bezahlen und es dann vergessen. Der Endbetrag lag bei 70€.

Nun haben wir im Juni 2015 aus dem Nichts ein Schreiben im Briefkasten (normaler Brief kein Einschreiben o.Ä.) eines Rechtsanwaltes das Zalando vertritt. In dem Schreiben werden wir aufgefordern 250€ zu bezahlen.
Ich erklärte denen Schriftlich das wir nach der Bestellung keinerlei Mahnung o.Ä. seitens Zalando oder der Inkassobehörde bekommen haben.

Nun bekam ich die Antwort auf mein Schreiben. Darin steht das Zalando im Oktober und zweimal im November uns angemahnt hätte. (Sowohl per Post als auch per Email)
Desweiteren hätte die Inkassobehörde uns angeschrieben. (Kein Datumsangabe bzw wie gemahnt wurde)
Wir haben niemals von einer Inkassobehörde oder von Zalando ein Brief mit einer Zahlungserinnerung erhalten.
Die einzige Mitteilung, nach erhalt der Ware von Zalando, war das Anwaltschreibenschreiben vom Juni.
Die Anwaltskanzlei ist nicht bereit dem zuzustimmen. Wir haben sogar angeboten den Zalando Endbetrag + die Mahngebüren zu bezahlen da wir ja schließlich die Ware erhalten und die Zahlung versäumt haben.

Nun stehen erhebtliche Anwalts- und Inkassogebühren im Raum. Sind diese berechtigt?

Vielen Dank für eure Hilfe!




26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Es existiert keine Inkassobehörde in Deutschland
Inkassobüros sind private Dienstleister

Liste mal auf was der RA einfordert
(Hauptforderung Mahngebühren, Inkassogebühren RA Gebühren etc)

Hier wird gerne getrickst

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128510 Beiträge, 40998x hilfreich)

Aber die Hauptforderung + 5 EUR könnte man ja schon mal begleichen.
Verwendungszweck sollte "Hauptforderung+Mahnkosten" lauten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
C4m0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Es existiert keine Inkassobehörde in Deutschland
Inkassobüros sind private Dienstleister
Liste mal auf was der RA einfordert
(Hauptforderung Mahngebühren, Inkassogebühren RA Gebühren etc)
Hier wird gerne getrickst


I. Hauptforderung
Warenlieferung gem. Rechnung vom 08.10.14 _________ 51,90 €

II. Verfahrenskosten (Streitwert: 51,90 €)
1. Gerichtskosten:
- Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG) ____________32,00 €
2. Rechtsanwalts- /Rechtsbeistandskosten
- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) ____________________15,75 €
Die nach Nr. 2300 ff. VV RVG vorgerichtliche entsandene
Geschäftsgebühr wurde in Höhe von 29,25€ antragsgemäß
angerechnet, § 15a RVG .
- Auslagen __________________________________9,00 €

III. Nebenforderungen:
1. Mahnkosten _________________________________10,00 €
2. Inkassokosten________________________________70,20 €
3. Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit_______70,20 €

IV. Zinsen
1. die vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen vom 22.10.14 bis 15.06.15 _________ 1,41 €
2. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I. :
Zinsen von 5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
aus 51,90€ vom 16.06.15 bis 18.06.15________________________________________0,02 €

Gesamtsumme: 260,48 €

Ist das wirklich so richtig, dass keiner der Büros (Sowohl Zalando als auch das Inkassobüro) einen Brief per Einschreiben verschicken müssen. Wir haben keinerlei Briefe oder Emails (außer die üblichen Zalando-werbe-Emails) bekommen. Dürfen die RA dann dennoch die 260€ verlangen?

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Es kam also schon zu einem gerichtlichen Mahnbescheid. Die 2 Wochen sind noch nicht abgelaufen?
Sich darauf zu verlegen, nie einen Brief erhalten zu haben, ist riskant.

Nichts desto trotz würde ich hier nur anerkennen: Hauptforderung, Gerichtskosten, Zinsen, 25€ Inkassogebühr gemäß §4 RDGEG , 2,50€ Mahnkosten. Selbiges würde ich sofort zweckgebunden an Zalando überweisen und danach dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.
Die verbotene Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltskosten würde ich sowohl der zuständigen Anwaltskammer als auch dem zuständigen Aufsichtsgericht melden als vorsätzlichen Verstoß gegen das RVG mit Antrag, die Lizenz/Zulassung zu entziehen.

Signatur:

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5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
C4m0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es kam also schon zu einem gerichtlichen Mahnbescheid. Die 2 Wochen sind noch nicht abgelaufen?
Sich darauf zu verlegen, nie einen Brief erhalten zu haben, ist riskant.


Der Mahnbescheid kam direkt ohne auch nur eine Info von irgendjemandem gehabt zu haben. Als dieser kam habe ich mich direkt mit dem RA telefonisch in Verbindung gesetzt und schriftlich meine Sichtweise dargelegt.

Zitat (von mepeisen):

Nichts desto trotz würde ich hier nur anerkennen: Hauptforderung, Gerichtskosten, Zinsen, 25€ Inkassogebühr gemäß §4 RDGEG
, 2,50€ Mahnkosten. Selbiges würde ich sofort zweckgebunden an Zalando überweisen und danach dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.


Sie meinen:
Hauptforderung: 51,90 €
Gerichtskosten 32,00 €
Zinsen 1,41 €
Inkassokosten 25 € (statt des ausgewiesenen 70,20 €?)
Mahngebühren 2,50 € (statt 10 €)
Gesamt: 110 €

Warum das alles an Zalando überweisen? Habe ja schlichtweg kein Verwendungszweck oder Ähnliches. Oder soll ich da die Rechnungsnummer von der Lieferung vom 08.10.14 angeben?
Oder Überweise ich das an den Rechtsanwalt?
Wenn ich diesem Mahnbescheid vollumfänglich widerspeche, sollte ich dem RA noch (telefonisch oder schriftlich) in Kenntnis setzen das ich die Oben genannten Punkte bezahlt und überwiesen habe? (wohin auch immer ;) )


Zitat (von mepeisen):

Die verbotene Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltskosten würde ich sowohl der zuständigen Anwaltskammer als auch dem zuständigen Aufsichtsgericht melden als vorsätzlichen Verstoß gegen das RVG mit Antrag, die Lizenz/Zulassung zu entziehen.


Huch. Da mach ich mich mal schlau wie und wo ich mich da melden muss.

Vielen Dank schonmal!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
Als dieser kam habe ich mich direkt mit dem RA telefonisch in Verbindung gesetzt und schriftlich meine Sichtweise dargelegt.


Man telefoniert nicht mit denen! Kommunikation hat aus Nachweisgründen immer schriftlich zu erfolgen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
Sie meinen:
Hauptforderung: 51,90 €
Gerichtskosten 32,00 €
Zinsen 1,41 €
Inkassokosten 25 € (statt des ausgewiesenen 70,20 €?)
Mahngebühren 2,50 € (statt 10 €)
Gesamt: 110 €

Ja. Die 25€ stehen so in §4 RDGEG (ggf. nachlesen).
Dass das Inkasso seine ureigensten Tätigkeiten verweigert und stattdessen einen Anwalt hinzuzieht ist einfach nur Blödsinn.

Zitat:
Warum das alles an Zalando überweisen?

Weil Zalando nach wie vor Forderungsinhaber ist. Als Gläubiger im Mahnbescheid steht sicherlich auch Zalando.
Verwendungszweck u.ä. hat man auf der ursprünglichen Rechnung.
Man kann theoretisch auch an den Anwalt überweisen.
Das Wichtigste ist die Klarstellung im Verwendungszweck "Nur HF + Zinsen + Gerichtskosten + 25€ Inkassogebühr".

Zitat:
Wenn ich diesem Mahnbescheid vollumfänglich widerspeche, sollte ich dem RA noch (telefonisch oder schriftlich) in Kenntnis setzen das ich die Oben genannten Punkte bezahlt und überwiesen habe?

Muss man nicht. Telefonieren schon mal gar nicht. Interessieren tut die das ebenfalls nicht.

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5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
C4m0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

(Anmerkung: Damit ihr nicht alles lesen müsst.
Bei Zalando Ende 2014 etwas bestellt. Versäumt zu bezahlen und es dann vergessen. Daraufhin nie einen Brief oder ähnliches von Zalando. Nie einen Briefo der ähnliches von einer Inkassobehörde. Lediglich der gelbe Brief der Anwaltskanzlei kam ins Haus.)

Schönen Guten Tag,

leider war das Thema wohl doch nicht abgeschlossen von der Firma Zalando.

Nach dem letzten Beitrag hier im Thread (05.08.15) habe ich sehr zeitnah das Geld überwiesen. (Kontoauszug bin ich gerade noch am Suchen. Der Betrag lag wie oben beschrieben bei +-110€.)
Nach der Überweisung kam nach 2 Tagen eine Email seitens Zalando, dass das Geld eingegangen ist.
Am 14. März 2016 kam komischer Weise (hatte uns schon gewundert) eine weitere Email von Zalando in der erklärt wird, dass die Rechung über 112,81 € beglichen wurde. (Es wurde bei Zalando [versteht sich von selbst] seit Ende 2014 nichts mehr eingekauft.)

Nun zum eigentlichen Fall. Meine Frau war vor Ostern bei Ihrem Bankberater um etwas Umzustellen. Dieses ging nicht weil nun plötzlich ein Schufaeintrag stattgefunden hat. Dieser ist in Höhe von 233,01 €. Wir konnten uns das nicht erklären und wollten uns daher eine Schufaauskunft zukommen lassen. (Der Bankberater kann nur den Wert sehen und nicht WER diesen Eintrag veranlasst hat.)

Nun ist am 18.03.2016 ein Brief von einer "Sirius Inkasso GmbH" gekommen der wie Folgt anfängt:

"Sehr geehrte Frau E. ,
obwohl zwischenzeitig ein Vollstreckungstitel gegen Sie ergangen ist, haben Sie die Forderung immernoch nicht beglichen."

Die Inkassobehörde möchte 233,01 € und bietet diverse Ratenzahlungen an. Daher konnten wir uns nun denken wer für den Schufaeintrag verantwortlich ist.

Nach Rücksprache mit der Inkassobehörde, dass bereits gezahlt wurde, wurde von dem Herrn gesagt, das nur 51,90 € eingegangen wären. (Das ist die Hauptvorderung.) und das er die Belege dann bräuchte was gezahlt wurde.
Auf meine Frage hin, warum das über 1/2 Jahr dauert bis sich da mal jemand meldet, sagte er nur, dass sie im April (2015!) bereits einen Brief geschickt hätten.

Komisch ist dabei nun (mal wieder) das die Briefe von der Sirius Inkasso anscheind bei der Post Beine bekommen und bei uns nie ankommen.

Wie ist nun die Vorgehensweise?
Sirius Inkasso die Kopie des Überweisungsträgers zukommenlassen inkl. einer genauen Erklärungen warum der Betrag +-110€ beträgt?
Ist der Schufaeintrag so rechtens?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
obwohl zwischenzeitig ein Vollstreckungstitel gegen Sie ergangen ist, haben Sie die Forderung immernoch nicht beglichen.


Das Inkasso behauptet also, dass ein Titel existiert.

Zitat:
Der Mahnbescheid kam direkt ohne auch nur eine Info von irgendjemandem gehabt zu haben. Als dieser kam habe ich mich direkt mit dem RA telefonisch in Verbindung gesetzt und schriftlich meine Sichtweise dargelegt.


Wurde denn dem Mahnbescheid widersprochen?

Zitat:
Lediglich der gelbe Brief der Anwaltskanzlei kam ins Haus


Aha, ein gelber Brief von einer Anwaltskanzlei? Sicher?

Zitat:
I. Hauptforderung
Warenlieferung gem. Rechnung vom 08.10.14 _________ 51,90 €

II. Verfahrenskosten (Streitwert: 51,90 €)
1. Gerichtskosten:
- Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG) ____________32,00 €
2. Rechtsanwalts- /Rechtsbeistandskosten
- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) ____________________15,75 €
Die nach Nr. 2300 ff. VV RVG vorgerichtliche entsandene
Geschäftsgebühr wurde in Höhe von 29,25€ antragsgemäß
angerechnet, § 15a RVG .
- Auslagen __________________________________9,00 €

III. Nebenforderungen:
1. Mahnkosten _________________________________10,00 €
2. Inkassokosten________________________________70,20 €
3. Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit_______70,20 €

IV. Zinsen
1. die vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen vom 22.10.14 bis 15.06.15 _________ 1,41 €
2. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I. :
Zinsen von 5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
aus 51,90€ vom 16.06.15 bis 18.06.15________________________________________0,02 €

Gesamtsumme: 260,48 €


Das sieht mir eher nach einer Auflistung aus, wie sie im Mahnbescheid steht.

Meine Glaskugel sagt mir, dass Sie sich ziemlich dämlich verhalten haben.
Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen.
Damit besteht nunmehr ein Titel über die Gesamtsumme (EUR 260,48 €). Diese Gesamtsumme muss vollständig beglichen werden, ansonsten kann das Konto gepfändet werden.

Zitat:
Ist der Schufaeintrag so rechtens?


Ja, weil es einen Titel gab.


Zitat:
Komisch ist dabei nun (mal wieder) das die Briefe von der Sirius Inkasso anscheind bei der Post Beine bekommen und bei uns nie ankommen.


Das ist nicht komisch, sondern Masche. Sie sind Zalando und co auf dem Leim gegangen.
Vermutlich wurden da niemals irgendwelche Postbriefe rausgeschickt. Das brauchen die auch nicht.
Die spekulieren drauf, dass es genüge blöde Menschen gibt (die z.B. denken ein Inkassobüro sei eine Behörde), die nicht imstande sind, einem gerichtlichen Mahnbescheid schriftlich zu widersprechen. Menschen, die eben nur imstande sind, irgendwo anzurufen (was das Falscheste ist, was man, als Schuldner machen kann).

Warum sollte man solche Menschen mit außergerichtlichen Postbriefen vorher warnen?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1973x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Da gibt Ihnen mespeisen einen sehr wertvollen Tip:

Zitat:
Selbiges würde ich sofort zweckgebunden an Zalando überweisen und danach dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.


Was machen Sie?

Zitat:
Der Mahnbescheid kam direkt ohne auch nur eine Info von irgendjemandem gehabt zu haben. Als dieser kam habe ich mich direkt mit dem RA telefonisch in Verbindung gesetzt und schriftlich meine Sichtweise dargelegt.


Sie telefonieren herum und schicken dem Anwalt irgendwas.
Der Anwalt (bzw. unterbezahlte Hilfsmitarbeiter) wird vermutlich aus dem Lachen nicht rausgekommen sein, als er merkte, dass ein Schuldner Posten im Mahnbescheid bestreitet -> aber diesen Widerspruch nicht an das Mahngericht, sondern an den Anwalt zurückschickt.
Das war bei Feierabendbier in der Kanzlei oder Call-Center der Brüller des Tages -> "Es gibt so viele bescheurte Menschen auf der Welt. -> Genau, deshalb ist dieser Inkassokram für unseren Chef die Lizenz zum Gelddrucken. Sieh Dir mal den neuen Porsche vom Chef an. Leider kriegen wir davon nichts ab."

-- Editiert von vundaal76 am 30.03.2016 16:43

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
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(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Habt ihr dem Mahnbescheid damals widersprochen? Kam dann noch ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht oder kam der nicht mehr? Das ist natürlich wichtig für die weitere Vorgehensweise.

Wenn es nie einen VB gab, würde ich die Schufa zur sofortigen Löschung dieses Falscheintrages auffordern mit Begründung, dass man nie angemahnt wurde und dass es auch nicht tituliert ist. Dann würde ich dem Inkasso schreiben, dass es nie einen VB gab und dass sie doch bitte aufhören sollen, zu lügen, andernfalls würde man Strafanzeige erstatten.

Wenn es aber den VB gab, habt ihr ein gewisses Problem.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
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(5104 Beiträge, 1973x hilfreich)

Es kommt noch dazu, dass sich der TE nicht klar ausdrücken kann. Bis Heute ist mir nicht klar, was da so für Briefe per Post gekommen sind. Chaos!!!

Post vom 03.08.2015

Ich zähle 3 Postbriefe:

Zitat:
Nun haben wir im Juni 2015 aus dem Nichts ein Schreiben im Briefkasten (normaler Brief kein Einschreiben o.Ä.) eines Rechtsanwaltes das Zalando vertritt.


Zitat:
Nun bekam ich die Antwort auf mein Schreiben. Darin steht das Zalando im Oktober und zweimal im November uns angemahnt hätte. (Sowohl per Post als auch per Email)


Zitat:
Desweiteren hätte die Inkassobehörde uns angeschrieben. (Kein Datumsangabe bzw wie gemahnt wurde)



Post vom 05.08.2015

Zitat:
Wir haben keinerlei Briefe oder Emails (außer die üblichen Zalando-werbe-Emails) bekommen.


Post vom 30.03.2016

Zitat:
Daraufhin nie einen Brief oder ähnliches von Zalando. Nie einen Briefo der ähnliches von einer Inkassobehörde. Lediglich der gelbe Brief der Anwaltskanzlei kam ins Haus.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1973x hilfreich)

TE hat am 05.08.2015 geschrieben, dass er dem Mahnbescheid widersprochen wollte.
Entweder blieb es wohl bei einem Wollen, oder der Widerspruch wurde an den gegnerischen Anwalt geschickt (welche so böse war und den Widerspruch nicht ans Mahngericht weitergeleitet hat).

Zitat:
Wenn ich diesem Mahnbescheid vollumfänglich widerspeche, sollte ich dem RA noch (telefonisch oder schriftlich) in Kenntnis setzen das ich die Oben genannten Punkte bezahlt und überwiesen habe? (wohin auch immer ;) )


-- Editiert von vundaal76 am 30.03.2016 16:53

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
oder der Widerspruch wurde an den gegnerischen Anwalt geschickt

Das liegt dann aber daran, dass der TE nicht lesen kann (oder will). Wenn ich den Mahnbescheid-Vordruck sehe, steht da als Empfänger deutlich "An das Amtsgericht XYZ" drauf: http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/wispr.jpg


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von C4m0):
(Anmerkung: Damit ihr nicht alles lesen müsst.
Bei Zalando Ende 2014 etwas bestellt. Versäumt zu bezahlen und es dann vergessen. Daraufhin nie einen Brief oder ähnliches von Zalando. Nie einen Briefo der ähnliches von einer Inkassobehörde. Lediglich der gelbe Brief der Anwaltskanzlei kam ins Haus.)


Es gibt keine Behörde die Inkassoverfahren durchführt, sondern nur privatwirtschaftliche Dienstleister.

Briefe in gelben Umschlägen kommen normalerweise nicht von Rechtsanwälten, sondern von staatlichen Behörden und Gerichten, wobei deren Zustellung gerichtsfest dokumentiert wird. Sicher das der Absender des gelben Briefes ein Rechtsanwalt war?

Zitat:
Schönen Guten Tag,
leider war das Thema wohl doch nicht abgeschlossen von der Firma Zalando.
Nach dem letzten Beitrag hier im Thread (05.08.15) habe ich sehr zeitnah das Geld überwiesen. (Kontoauszug bin ich gerade noch am Suchen. Der Betrag lag wie oben beschrieben bei +-110€.)


OK. Den Zeitraum sollten Sie auch noch im Onlinebanking überprüfen können.

Zitat:
Nach der Überweisung kam nach 2 Tagen eine Email seitens Zalando, dass das Geld eingegangen ist.


OK. Damit brauchen sie den Kontoauszug nicht mehr, da der Gläubiger den Eingang bestätigt hat.

Zitat:
Am 14. März 2016 kam komischer Weise (hatte uns schon gewundert) eine weitere Email von Zalando in der erklärt wird, dass die Rechung über 112,81 € beglichen wurde.


OK. Wobei hier Zalando einen Fehler gemacht haben könnte, den es gab ja eine Teil-Rückgabe, so daß der ursprüngliche noch offene Rest-Rechnungsbetrag niedriger war.

Zitat:
(Es wurde bei Zalando [versteht sich von selbst] seit Ende 2014 nichts mehr eingekauft.)


Sie müssen damit rechnen, dass Zalando weitere Bestellungen von Ihnen nicht mehr annimmt.

Zitat:
Nun zum eigentlichen Fall. Meine Frau war vor Ostern bei Ihrem Bankberater um etwas Umzustellen. Dieses ging nicht weil nun plötzlich ein Schufaeintrag stattgefunden hat. Dieser ist in Höhe von 233,01 €. Wir konnten uns das nicht erklären und wollten uns daher eine Schufaauskunft zukommen lassen. (Der Bankberater kann nur den Wert sehen und nicht WER diesen Eintrag veranlasst hat.)


Wichtig wäre dennoch, dass sie beide eine kostenlose Schufa-Auskunft anfordern. Das geht online über die Schufa-Homepage. Die Auskunft kommt dann per Post in den nächsten Wochen bei Ihnen an.

Abhängig von diesem negativem Eintrag ist auch ihr weiteres Vorgehen. Zum einen bleiben solche Einträge noch jahrelang auch nach Begleichung bestehen und stellen ein schwerwiegendes Hemmnis bei Finanzgeschäften aller Art da und zum anderen dürfen solche Einträge nur bei unwidersprochenen Forderungen erfolgen. Um hier Rat zu geben müsste man jedoch zunächst wissen, was eingetragen ist.

Zitat:
Nun ist am 18.03.2016 ein Brief von einer "Sirius Inkasso GmbH" gekommen der wie Folgt anfängt:
"Sehr geehrte Frau E. ,
obwohl zwischenzeitig ein Vollstreckungstitel gegen Sie ergangen ist, haben Sie die Forderung immernoch nicht beglichen."


Was den für ein Titel? Wurde damals gegen Sie ein Mahnbescheid (der gelbe Brief) erlassen oder nicht? Falls ja, haben Sie fristgerecht widersprochen? Sollte Sirius Ihnen hier allerdings vorspielen im Besitz eines vollstreckbaren Titels zu sein, wäre das schon sehr perfide.

Zitat:
Die Inkassobehörde möchte 233,01 € und bietet diverse Ratenzahlungen an. Daher konnten wir uns nun denken wer für den Schufaeintrag verantwortlich ist.


Für den Eintrag kann nur der aktuelle Gläubiger verantwortlich sein.

Zitat:
Nach Rücksprache mit der Inkassobehörde, dass bereits gezahlt wurde, wurde von dem Herrn gesagt, das nur 51,90 € eingegangen wären. (Das ist die Hauptvorderung.)


Sirius Inkasso ist keine Behörde, sondern ein ganz normales Unternehmen, welches mit dem Betreiben von Forderungen selbst Geld verdient.

Zitat:
und das er die Belege dann bräuchte was gezahlt wurde.


Gegenfrage: Für was genau will Sirius Inkasso denn die 233,01 € habe? Nicht Sie müssen beweisen, was Sie bezahlt haben, sondern der Gläubiger muss darlegen, warum er die Summe von Dir haben will!

Zitat:
Auf meine Frage hin, warum das über 1/2 Jahr dauert bis sich da mal jemand meldet, sagte er nur, dass sie im April (2015!) bereits einen Brief geschickt hätten.


Spielt überhaupt keine Rolle, da für solcherlei Schulden eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt.

Zitat:
Komisch ist dabei nun (mal wieder) das die Briefe von der Sirius Inkasso anscheind bei der Post Beine bekommen und bei uns nie ankommen.


Grundsätzlich müsste die Gegenseite beweisen, dass Ihnen ein Schreiben zugestellt worden ist, wenn Sie das abstreiten.

Zitat:
Wie ist nun die Vorgehensweise?
Sirius Inkasso die Kopie des Überweisungsträgers zukommenlassen inkl. einer genauen Erklärungen warum der Betrag +-110€ beträgt?


Hören Sie auf den Rat den sie hier bekommen haben und vermeiden Sie weitere Telefonate mit der Gegenseite bevor sie sich um Kopf und Kragen reden. Reden ist hier silber und schweigen ist gold. Insofern es keinen Titel gegen Sie gibt, erklären Sie (per E-Mail), dass sie seinerzeit den berechtigten Teil des Anspruch beglichen haben und alle unberechtigten Forderungen widersprochen haben.

Zitat:
Ist der Schufaeintrag so rechtens?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank


Nur dann wenn die Forderung berechtigt ist/war und sie ihr nie widersprochen haben.

-- Editiert von Xipolis am 30.03.2016 19:25

-- Editiert von Xipolis am 30.03.2016 19:35

-- Editiert von Xipolis am 30.03.2016 19:37

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
Sollte Sirius Ihnen hier allerdings vorspielen im Besitz eines vollstreckbaren Titels zu sein, wäre das schon sehr perfide.

Nicht nur perfide, es könnte sogar eine Straftat sein. Ich denke an Betrug und Nötigung. Aber ohne Beantwortung der Fragen ist das erst mal Spekulation.

Zitat:
Für den Eintrag kann nur der aktuelle Gläubiger verantwortlich sein.

Das Inkasso darf durchaus vom Gläubiger beauftragt werden, eine Eintragung vorzunehmen.

Zitat:
Gegenfrage: Für was genau will Sirius Inkasso denn die 233,01 € habe? Nicht Du musst beweisen, was Du bezahlt hast, der Gläubiger muss darlegen, warum er die Summe von Dir haben will!

Es sei denn, es gibt einen VB. Dann muss er nur nachweisen, dass es diesen VB gibt und der Rest ist dann egal.

Zitat:
Grundsätzlich müsste die Gegenseite beweisen, dass Ihnen ein Schreiben zugestellt worden ist, wenn Sie das abstreiten.

Wobei auch hier die Ergänzung: Wenn es einen VB gibt, ist es vollkommen egal und beweisen muss niemand mehr irgendetwas (mal angenommen sie wollen keine Gebühren aus diesem Brief begründen).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Sollte Sirius Ihnen hier allerdings vorspielen im Besitz eines vollstreckbaren Titels zu sein, wäre das schon sehr perfide.
Nicht nur perfide, es könnte sogar eine Straftat sein. Ich denke an Betrug und Nötigung. Aber ohne Beantwortung der Fragen ist das erst mal Spekulation.


Ich kann nur antworten auf Grund der Angaben des Teilnehmers. Wenn er Angaben weglässt oder ergänzt kann die Antwort schon grundsätzlich anders ausfallen. Es liegt also bei C4m0.

Zitat:
Zitat:Für den Eintrag kann nur der aktuelle Gläubiger verantwortlich sein.
Das Inkasso darf durchaus vom Gläubiger beauftragt werden, eine Eintragung vorzunehmen.


Natürlich, die Frage ist, ob die Forderung abgetreten worden ist.

Zitat:
Zitat:Gegenfrage: Für was genau will Sirius Inkasso denn die 233,01 € habe? Nicht Du musst beweisen, was Du bezahlt hast, der Gläubiger muss darlegen, warum er die Summe von Dir haben will!
Es sei denn, es gibt einen VB. Dann muss er nur nachweisen, dass es diesen VB gibt und der Rest ist dann egal.


Korrekt. Nur geht das aus den Angaben von C4m0 an keiner Stelle hervor, so dass man auch spekulativ annehmen könnte, der Rechtsanwalt der Gegenseite hat mit einem gelben Brief versucht einen gerichtlichen Bescheid vorzutäuschen.

Zitat:
Zitat:Grundsätzlich müsste die Gegenseite beweisen, dass Ihnen ein Schreiben zugestellt worden ist, wenn Sie das abstreiten.
Wobei auch hier die Ergänzung: Wenn es einen VB gibt, ist es vollkommen egal und beweisen muss niemand mehr irgendetwas (mal angenommen sie wollen keine Gebühren aus diesem Brief begründen).


Auch richtig. Da stellt sich dann alledings mir auch die Frage, warum noch keine Zwangsvollstreckung beauftragt worden ist.

Möglich wäre auch, dass C4m0 nicht korrekt dem Mahnbescheid widersprochen hat, nun ein Vollstreckungsbescheid erlassen worden ist und dieser in beiden Ausfertigungen der Gläubigerseite zugestellt worden ist. In dem Fall hat die Gläubigerseite zwar einen Titel, müsste aber noch einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen und mit erfolgter Zustellung besteht noch die Einspruchsmöglichkeit. Möglicherweise will Sirius Inkasso nun auf diesem Weg Druck aufbauen in der Annahme, der Teilnehmer kennt seine Rechte nicht vollständig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Zitat:
Für was genau will Sirius Inkasso denn die 233,01 € habe?

Er hat damals die 110 nicht zweckgebunden überwiesen (ans Inkasso ?) und dem MB nicht widersprochen
Die Gegenseite ist hergegangen und hat die 110 mit Ihren Märchengebühren verrechnet
Anschließend kam der VB plus VB Kosten (die 233)

Würde passen : 260 minus 110 plus 88 ?



Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#19
 Von 
C4m0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Gottes Willen. Erstmal allen Danke für die Hilfestellung. Mir schwant böses...

Jetzt mal grob der Reihe nach.
Den Überweisungsträger gefunden und damals 112,81€ an Zalando überwiesen. Mit Name, Rechnugsnummer, Hauptforderung, Gerichts und Inkassokosten, Mahngebühren.

Zitat (von thehellion):
Zitat:Für was genau will Sirius Inkasso denn die 233,01 € habe?
Er hat damals die 110 nicht zweckgebunden überwiesen (ans Inkasso ?) und dem MB nicht widersprochen
Die Gegenseite ist hergegangen und hat die 110 mit Ihren Märchengebühren verrechnet
Anschließend kam der VB plus VB Kosten (die 233)
Würde passen : 260 minus 110 plus 88 ?


Demnach wäre diese Rechnung, denke ich, richtig.

Zitat (von Xipolis):

Briefe in gelben Umschlägen kommen normalerweise nicht von Rechtsanwälten, sondern von staatlichen Behörden und Gerichten, wobei deren Zustellung gerichtsfest dokumentiert wird. Sicher das der Absender des gelben Briefes ein Rechtsanwalt war?


Ist zu lange her. Der muss nicht zwangsweise Gelb gewesen sein.

Zitat:

Zitat:Schönen Guten Tag,
leider war das Thema wohl doch nicht abgeschlossen von der Firma Zalando.
Nach dem letzten Beitrag hier im Thread (05.08.15) habe ich sehr zeitnah das Geld überwiesen. (Kontoauszug bin ich gerade noch am Suchen. Der Betrag lag wie oben beschrieben bei +-110€.)

OK. Den Zeitraum sollten Sie auch noch im Onlinebanking überprüfen können.


Ja, war der 05.08.15

Zitat:

Zitat:Nun ist am 18.03.2016 ein Brief von einer "Sirius Inkasso GmbH" gekommen der wie Folgt anfängt:
"Sehr geehrte Frau E. ,
obwohl zwischenzeitig ein Vollstreckungstitel gegen Sie ergangen ist, haben Sie die Forderung immernoch nicht beglichen."
Was den für ein Titel? Wurde damals gegen Sie ein Mahnbescheid (der gelbe Brief) erlassen oder nicht? Falls ja, haben Sie fristgerecht widersprochen? Sollte Sirius Ihnen hier allerdings vorspielen im Besitz eines vollstreckbaren Titels zu sein, wäre das schon sehr perfide.


Es gab damals diesen Mahnbescheid und diesem wurde (ja, erklärt uns für dumm, den Apfel muss ich schlucken) aufgrund der Email von Zalando nicht widersprochen.

Zitat:

Hören Sie auf den Rat den sie hier bekommen haben und vermeiden Sie weitere Telefonate mit der Gegenseite bevor sie sich um Kopf und Kragen reden. Reden ist hier silber und schweigen ist gold. Insofern es keinen Titel gegen Sie gibt, erklären Sie (per E-Mail), dass sie seinerzeit den berechtigten Teil des Anspruch beglichen haben und alle unberechtigten Forderungen widersprochen haben.


Ein Vollstreckungsbescheid ist uns noch nicht ins Haus gekommen. "Nur" der Mahnbescheid.

Zitat (von mepeisen):
Habt ihr dem Mahnbescheid damals widersprochen? Kam dann noch ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht oder kam der nicht mehr? Das ist natürlich wichtig für die weitere Vorgehensweise.
Wenn es nie einen VB gab, würde ich die Schufa zur sofortigen Löschung dieses Falscheintrages auffordern mit Begründung, dass man nie angemahnt wurde und dass es auch nicht tituliert ist. Dann würde ich dem Inkasso schreiben, dass es nie einen VB gab und dass sie doch bitte aufhören sollen, zu lügen, andernfalls würde man Strafanzeige erstatten.
Wenn es aber den VB gab, habt ihr ein gewisses Problem.


Vollstreckungsbescheid gab es nie. Nur diesen Mahnbescheid aber diesem wurde nie widersprochen.

Und ja ich habe nun kapiert, dass das keine Behörden sind und ich mit denen nicht telefoniere. Denen ihre Fristen sind aber immer so kurz gesetzt, dass ich dort einfach schnell durchrufe als Briefe oder Emails aufzusetzen. Habe ich aber nun kapiert. ;)

Sollte ich nun einfach die 255,01 € bezahlen bevor das Kind entgültig in den Brunnen gefallen ist?

und nun zerreißt mich und schlagt die Hände über den Kopf zusammen. :)



-- Editiert von C4m0 am 31.03.2016 01:54

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Er hat damals die 110 nicht zweckgebunden überwiesen (ans Inkasso ?) und dem MB nicht widersprochen
Die Gegenseite ist hergegangen und hat die 110 mit Ihren Märchengebühren verrechnet
Anschließend kam der VB plus VB Kosten (die 233)
Würde passen : 260 minus 110 plus 88 ?


Hellseher.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von C4m0):
Den Überweisungsträger gefunden und damals 112,81€ an Zalando überwiesen. Mit Name, Rechnugsnummer, Hauptforderung, Gerichts und Inkassokosten, Mahngebühren.


OK. Sie haben es ja auch im Onlinebanking gefunden.

Zitat:
Zitat (von thehellion): Er hat damals die 110 nicht zweckgebunden überwiesen (ans Inkasso ?) und dem MB nicht widersprochen
Die Gegenseite ist hergegangen und hat die 110 mit Ihren Märchengebühren verrechnet
Anschließend kam der VB plus VB Kosten (die 233)
Würde passen : 260 minus 110 plus 88 ?
Demnach wäre diese Rechnung, denke ich, richtig.


Das wäre die logische Schlußfolgerung, wobei Sie ja schreiben, es sein bisher kein Vollstreckungsbescheid (VB) zugestellt worden.

Der VB wird, wenn er erlassen wurde, entweder genauso zugestellt wie der Mahnbescheid oder der Gerichtsvollzieher bringt ihn persönlich vorbei.

Zitat:
Ist zu lange her. Der muss nicht zwangsweise Gelb gewesen sein.


Spielt nun auch keine Rolle mehr, nur in der Zukunft genau darauf achten und Briefe von Gerichten immer ernst nehmen.

Zitat:
Zitat: OK. Den Zeitraum sollten Sie auch noch im Onlinebanking überprüfen können.
Ja, war der 05.08.15


OK.

Zitat:
Es gab damals diesen Mahnbescheid und diesem wurde (ja, erklärt uns für dumm, den Apfel muss ich schlucken) aufgrund der Email von Zalando nicht widersprochen.


Sie können und sollten immer noch Widerspruch (das braucht keine Begründung) einlegen (und zwar schriftlich bei dem Gericht, welches den Mahnbescheid erlassen hat.). Der Widerspruch ist dann zwar verspätet, wird aber, wenn noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen worden ist wie ein fristgerechter Widerspruch gehandhabt. Falls dieser bereits erlassen, aber Ihnen noch nicht zugestellt worden ist, dann erzielt ihr verspäteter Widerspruch noch als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass ab der Zustellung des Vollstreckungsbescheid eine 14-tägige Einspruchsfrist zu laufen beginnt. Legen Sie keinen Einspruch ein und zahlen auch nicht, wird der Bescheid rechtskräftig. Allerdings kann aus einem Vollstreckungsbescheid bereits vorläufig zwangsvollstreckt werden. Dies lässt sich nur mit einer zusätzlichen Antrag auf Vollstreckungsschutz mittels Einstweiliger Verfügung unterbinden.

Zitat:
Ein Vollstreckungsbescheid ist uns noch nicht ins Haus gekommen. "Nur" der Mahnbescheid.


Es könnte sein, dass der Antragsteller bereits den Erlass den Vollstreckungsbescheides beantragt hat und bei Beantragung die Zustellung beider Bescheide an sich selbst verlangt hat. Also auch der Bescheid, der für Sie als Antragsgegner bestimmt ist, liegt dem Antragsteller vor.

Der Antragsteller könnte nun einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheides und der zeitgleichen (vorläufigen) Zwangsvollstreckung beauftragen.

Zitat:
Vollstreckungsbescheid gab es nie. Nur diesen Mahnbescheid aber diesem wurde nie widersprochen.


Ich habe einen Vorschlag bereits unterbreitet zur Vorgehensweise. Natürlich haben Sie mit einer vollständigen Zahlung sofort Ruhe, wenn sie sich diese erkaufen wollen.

Zitat:
Und ja ich habe nun kapiert, dass das keine Behörden sind und ich mit denen nicht telefoniere. Denen ihre Fristen sind aber immer so kurz gesetzt, dass ich dort einfach schnell durchrufe als Briefe oder Emails aufzusetzen. Habe ich aber nun kapiert.


Die Problematik ist, das ihre Aussagen von der Gegenseite in Form von Memos protokolliert werden. Sie haben aber selbst keine Nachweisführung, was sie wann mitgeteilt haben.

Zitat:
Sollte ich nun einfach die 255,01 € bezahlen bevor das Kind entgültig in den Brunnen gefallen ist?
und nun zerreißt mich und schlagt die Hände über den Kopf zusammen.


Wenden Sie sich an das Gericht, dass den Mahnbescheid erlassen hat. Fragen Sie ob ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde und wenn ja wann. Und im weiteren an wen zugestellt worden ist und wann. Dort kann ihnen der zuständige Rechtspfleger auch erklären, welche Frist noch läuft und welche Rechtsmittel ihnen noch zustehen. Das können sie telefonisch klären ohne das Ihnen daraus Nachteile entstehen.

Dennoch können Sie immer noch, wenn auch wohl verspätet, den Widerspruch einlegen. Schriftlich. Und an das Gericht, daß den Mahnbescheid erstellt hat. Und ohne Begründung! Und am besten per nachvollziehbarem Einwurf-Einschreiben, damit es auch sicher ankommt (Sendungsverfolgung online nutzen).

Sie müssen und sollten mit Sirius Inkasso keine Diskussion führen.

Schufa Eigenauskunft ist dennoch wichtig um zu sehen was genau eingetragen wurde und um dagegen vorgehen zu können. Ansonsten müssten Sie selbst bei heutiger Begleichung noch mit sehr langer Kreditunwürdigkeit die sich auf viele Lebensbereiche auswirken kann rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Und hoffentlich gab es den VB wirklich nie. Das merkt ihr dann beim Widerspruch. Dann hat das Inkasso zudem aber auch geflunkert, wenn es den VB nie gab und ich würde dieses Flunkern bei der Polizei anzeigen, sobald es festgestellt wird.
Ich drücke euch die Daumen, dass es da keinen VB gibt und auch keine (wie auch immer zustande gekommene) Zustellurkunde.

Bei Gericht Einspruch einreichen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Mit Begründung: Gläubiger gibt an, einen VB zu haben, dieser wurde aber nie erfolgreich zugestellt.

Zitat:
Es könnte sein, dass der Antragsteller bereits den Erlass den Vollstreckungsbescheides beantragt hat und bei Beantragung die Zustellung beider Bescheide an sich selbst verlangt hat. Also auch der Bescheid, der für Sie als Antragsgegner bestimmt ist, liegt dem Antragsteller vor.

Denkbar. Aber: Dann muss der Gläubiger die korrekte Zustellung gerichtsfest beweisen. Und das wird er nicht können ohne Unterschrift, denn amtliche Briefe darf er nicht verschicken.
Es gilt als Beginn der Frist derjenige Zeitpunkt, ab dem erfolgreich in den Machtbereich des Schuldners (=persönliche Übergabe oder Hinterlegung im Briefkasten) zugestellt wurde. Ab da zählen die 2 Wochen. Sie beginnen also insoweit erst noch.
Gibt es eine Zustellurkunde, ist es an euch, den Gegenbeweis anzutreten.

Ggf. einen Anwalt hinzu ziehen.

-- Editiert von mepeisen am 31.03.2016 07:20

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Kopie des Titels schriftlich einfordern um zu checken ob tatsächlich tituliert ist

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und hoffentlich gab es den VB wirklich nie. Das merkt ihr dann beim Widerspruch. Dann hat das Inkasso zudem aber auch geflunkert, wenn es den VB nie gab und ich würde dieses Flunkern bei der Polizei anzeigen, sobald es festgestellt wird.
Ich drücke euch die Daumen, dass es da keinen VB gibt und auch keine (wie auch immer zustande gekommene) Zustellurkunde.
Bei Gericht Einspruch einreichen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Mit Begründung: Gläubiger gibt an, einen VB zu haben, dieser wurde aber nie erfolgreich zugestellt.


Solange kein VB beim Antragsgegner vorliegt, dann Widerspruch gegen den MB (auch wenn verspätet).

Zitat:
Zitat:Es könnte sein, dass der Antragsteller bereits den Erlass den Vollstreckungsbescheides beantragt hat und bei Beantragung die Zustellung beider Bescheide an sich selbst verlangt hat. Also auch der Bescheid, der für Sie als Antragsgegner bestimmt ist, liegt dem Antragsteller vor.
Denkbar. Aber: Dann muss der Gläubiger die korrekte Zustellung gerichtsfest beweisen. Und das wird er nicht können ohne Unterschrift, denn amtliche Briefe darf er nicht verschicken.


Natürlich, aber das ist rein strategisches Vorgehen, denn der Antragsteller kann in diesem Fall einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Ausfertigung für den Antragsgegner und gleichzeitig mit der Durchführung der vorläufigen Zwangsvollstreckung beauftragen.

Das macht man um den Antragsteller nicht vorzuwarnen, da dieser Vermögenswerte sonst aus dem Zugriff der Vollstreckung bringen kann.

Zitat:
Es gilt als Beginn der Frist derjenige Zeitpunkt, ab dem erfolgreich in den Machtbereich des Schuldners (=persönliche Übergabe oder Hinterlegung im Briefkasten) zugestellt wurde. Ab da zählen die 2 Wochen. Sie beginnen also insoweit erst noch.


Korrekt.

Zitat:
Gibt es eine Zustellurkunde, ist es an euch, den Gegenbeweis anzutreten.


Was im Grunde unmöglich ist.

Zitat:
Ggf. einen Anwalt hinzu ziehen.
-- Editiert von mepeisen am 31.03.2016 07:20


Der Schritt sollte genau überlegt werden, damit nicht am Ende noch gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird. Im Mahnverfahren ist nicht vorgesehen, dass die Seite des Antragssteller Auslagen des Antragsgegner übernehmen muss; zumindest solange es noch kein strittiges Verfahren gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
Solange kein VB beim Antragsgegner vorliegt, dann Widerspruch gegen den MB (auch wenn verspätet).

Wieso denn? Man hat doch den Brief, in dem steht, sie hätten längst einen VB.
Wenn das nicht stimmt, würde ich direkt zur Polizei gehen (Strafanzeige wegen Betrugs/ Nötigung).
Darauf würde ich mich berufen beim Einspruch :-)

Ein VB steht ansonsten einem Versäumnisurteil gleich und ein Einspruch gegen den VB entsprechend dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil. Insofern sollte es also auch so klappen, wenn der VB noch gar nicht beantragt wurde.

Zitat:
Natürlich, aber das ist rein strategisches Vorgehen, denn der Antragsteller kann in diesem Fall einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Ausfertigung für den Antragsgegner und gleichzeitig mit der Durchführung der vorläufigen Zwangsvollstreckung beauftragen.

Er begibt sich damit aber nicht nur auf dünnes Eis, er ist dann bereits eingebrochen und kräftig am Schwimmen, gerade wenn die Forderung nicht so wirklich durchsetzbar ist. :-)

Zitat:
Das macht man um den Antragsteller nicht vorzuwarnen, da dieser Vermögenswerte sonst aus dem Zugriff der Vollstreckung bringen kann.

Für so etwas gibt es eigentlich die Vorpfändung.

Zitat:
Was im Grunde unmöglich ist.

Der Klassiker ist natürlich schlichtweg eine falsche Adresse.
Naja, ansonsten ist es zumindest selten, zugegeben. Aber es soll schon vorgekommen sein, dass Postboten lieber nichts tun. Wir hatten hierletzt erst im Forum einen Fall, wo sich jemand wegen MB/VB gegen sich wunderte, die nie ankamen. Wo aber auch der Gerichtsvollzieher sagte, dass es auch ihm spanisch vorkommt, da sich die Beschwerden gerade extrem häufen würden. Und dort wurde dann wohl die Staatsanwaltschaft aktiv und fand wohl einige größere Postsäcke, die der überführte Postbote nie zustellte. Er füllte wohl immer nur die Zustellnachweise aus und ansonsten machte er sich einen Lenz, stellte die Post nicht mehr zu.

-- Editiert von mepeisen am 31.03.2016 18:07

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Solange kein VB beim Antragsgegner vorliegt, dann Widerspruch gegen den MB (auch wenn verspätet).
Wieso denn? Man hat doch den Brief, in dem steht, sie hätten längst einen VB.
Wenn das nicht stimmt, würde ich direkt zur Polizei gehen (Strafanzeige wegen Betrugs/ Nötigung).
Darauf würde ich mich berufen beim Einspruch :-)
Ein VB steht ansonsten einem Versäumnisurteil gleich und ein Einspruch gegen den VB entsprechend dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil. Insofern sollte es also auch so klappen, wenn der VB noch gar nicht beantragt wurde.


Der verspätete Widerspruch wird bei erlassenem VB automatisch wie ein Einspruch betrachtet.

Zitat:
Zitat:Natürlich, aber das ist rein strategisches Vorgehen, denn der Antragsteller kann in diesem Fall einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Ausfertigung für den Antragsgegner und gleichzeitig mit der Durchführung der vorläufigen Zwangsvollstreckung beauftragen.
Er begibt sich damit aber nicht nur auf dünnes Eis, er ist dann bereits eingebrochen und kräftig am Schwimmen, gerade wenn die Forderung nicht so wirklich durchsetzbar ist. :-)


Das wäre dem Antragsgegner zu wünschen, allerdings hat dieser ja bisher weder dem MB widersprochen noch andere Rechtsmittel eingelegt.

Zitat:
Zitat:Das macht man um den Antragsteller nicht vorzuwarnen, da dieser Vermögenswerte sonst aus dem Zugriff der Vollstreckung bringen kann.
Für so etwas gibt es eigentlich die Vorpfändung.


Ich frage mich ob für eine Vorpfändung in diesem Fall nicht auch die Zustellung des VBs an den Antragsgegner erforderlich ist, da erst dann die vorläufige Vollstreckung möglich ist.

Allerdings kann der Antragsteller immer entscheiden ob der VB durch das Mahngericht an den Antragsgegener zusgestellt werden soll, oder ob er sich beide Ausfertigungen übersenden lässt und anschließend selbst zustellt bzw, den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt.

Meines Erachtens verliert der Antragsteller weniger Zeit, wenn er Zustellung und Pfändung selbst und in einem beauftragt. Bei der Zustellung durch das Gericht, erfolgt erst die Zustellung an den Antragsgegner und sobald die Zustellurkunde vorliegt, die Zustellung an den Antragsteller in dessen Fassung dann das Zustelldatum an den Antragsgegner vermerkt ist.

Zitat:
Zitat:Was im Grunde unmöglich ist.
Der Klassiker ist natürlich schlichtweg eine falsche Adresse.
Naja, ansonsten ist es zumindest selten, zugegeben. Aber es soll schon vorgekommen sein, dass Postboten lieber nichts tun. Wir hatten hierletzt erst im Forum einen Fall, wo sich jemand wegen MB/VB gegen sich wunderte, die nie ankamen. Wo aber auch der Gerichtsvollzieher sagte, dass es auch ihm spanisch vorkommt, da sich die Beschwerden gerade extrem häufen würden. Und dort wurde dann wohl die Staatsanwaltschaft aktiv und fand wohl einige größere Postsäcke, die der überführte Postbote nie zustellte. Er füllte wohl immer nur die Zustellnachweise aus und ansonsten machte er sich einen Lenz, stellte die Post nicht mehr zu.
-- Editiert von mepeisen am 31.03.2016 18:07


Ja, nur offen gesagt sind das Ausnahmen. Natürlich wenn sich aus der Urkunde eine Zustellung an eine falsche Adresse ergibt ist das ein Gegenbeweis. In den anderen Fällen wie fauler Postboote wird man das erstmal als reine Schutzbehauptung auslegen.

Klar muss unserem Fragesteller sein, dass es bei Einspruch gegen den VB zu einem streitigem Verfahren kommt.

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