Hallo,
meine Schwester hat folgendes Problem mit BFS finance (Inkasso) und Amazon als Gläubiger:
Sachverhalt:
Meine Schwester hat bei Amazon eine Kamera bestellt. Sie hat die Rechnung nicht zahlen können, da eine ziemlich hohe Reparaturrechnung für ihr Auto dazwischenkam und ihr Dispo schon ausgereizt war. Auf die schriftliche Mahnung
von Amazon reagierte sie sofort und teilte am 16. April Amazon ebenfalls schriftlich mit, dass sie die Rechnung am 1. Mai 2004 begleicht (1. = Gehaltseingang). Der Betrag wurde auch am 30. April 2004 überwiesen.
Heute erhielt sie dennoch ein Schreiben von BFS finance mit folgender Forderungsaufstellung:
Hauptforderung - 330,00 EUR
10% Zinsen bis 7.5.2004 - 4,49 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen - 6,00 EUR
Auslagen gem. § 670 BGB
- 7,00 EUR
Inkassovergütung - 77,63 EUR
Gesamtbetrag - 425,12 EUR
Frist zur Zahlung bis 7. 5. 2004
Nun meine Fragen:
Ist die Inkassovergütung (77,63 EUR) der Höhe nach berechtigt?
Wofür werden vorgerichtliche Mahnauslagen erhoben?
Kann Amazon die Forderung überhaupt an ein Inkasso übergeben, obwohl sie informiert waren, dass das Geld zum 1. Mai überwiesen wird (Schadenminderungspflicht)?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
Unberechtigte Forderung?
Ein klassischer Fall von Abzocke, von den Zinsen her, müßte das Kaufdatum etwa 50 Tage zurück liegen, stimmt das? Was steht denn überhaupt auf der Mahnung, da muß doch auch ein Zahlungstermin stehen, denn 14 Tg, nach Mahnung wird normalerweise kein Inkasso tätig, alles genauestens beschrieben unter "Tipps" hier im Formbeitrag, den Überweisungsbeleg zunächst an das Inkasso
schicken und abwarten.Neuigkeiten ruhig noch mal schreiben
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
Die genauen Rechnungs. und Mahndaten sind mir im Moment leider nicht bekannt. Ich stelle sie heute Abend ein.
Kennt denn jemand die Anschrift oder Webadresse von dem Obhutsmann der in solchen Fällen schlichten soll?
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Ich hatte auch schon solch ein Schreiben von BFS wg. Amazon im Briefkasten. Ich hatte die Rechnung beglichen (nach mehrmaliger Mahnung) und zwei Tage drauf war der Brief von BFS im Kasten. Ich habe BFS eine Kopie des Kontoauszuges und eine schriftl. Stellungnahme zugesandt. Nach ein paar Tagen habe ich einen netten Brief von BFS erhalten indem sie mir mitteilen, dass die Sache damit erledigt ist.
Einfach mal einen netten Brief an BFS schicken.
Da gibt´s keinen Ombudsmann, Du mußt Dir selbst helfen, als Erstes die Überweisung an das Inkassounternehmen, daß die Angelegenheit bezahlt ist
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
Hallo Nemo + gerechtigkeit,
das Kaufdatum liegt ca. 2 Monate zurück. Die letzte Mahnung kam mit Schreiben vom 13. April 2004 mit Termin 23. April 2004 und Androhung Inkasso.
Daraufhin hat sie sofort Amazon geschrieben (abgeschickt 14. oder 15. April) und ihnen mitgeteilt, dass sie das Geld zum 1. Mai zahlt.
Ich habe ihr erst einmal vorgeschlagen so zu Verfahren wie es gerechtichkeit vorgeschlagen hat.
Ich bin der Meinung, dass 77,- EUR Inkassokosten überzogen sind. Kennt sich einer mit den Gebührensätzen aus?
Berechnet werden dürfen höchstens Gebühren, die nach BRAGO angefallen wären.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Keine weiteren Zahlungen, außer der HF natürlich, vom Kaufdatum bis zum Zahlungstermin war sicher auch noch eine Frist, wahrscheinlich 8 Tage, somit stimmt die Zinsberechnung auch schon mal nicht.
Wenn überhaupt eine Gebühr fällig ist, das bestreite ich, da Amazon sicher eine eigene Mahnabteilung hat, denn da kommt ja die Mahnung auch her, dann wären es 7,5/10 der HF, das wären ca. 18,75. Guck mal im Forumsbeitrag unter "Tipps"
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
Hallo,
bis heute ist nichts weiter gekommen (zwecks Nebenforderungen).
Für alle, die es interessiert:
Habe auf die Schreiben vom Inkasso nicht reagiert, sondern nur auf das von dem Inkasso angehörigen Anwalt.
Diesem habe ich dann die Bestreitung der NF mitgeteilt und ihn auf die Schadensminderungspflicht seiner Mandantin hingewiesen.
Vielen Dank für eure Tipps
LG Spaghetti.
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