OLG Hamburg erklärt indirekt Inkasso-Gebaren der ganzen Branche für rechtswidrig

18. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127065 Beiträge, 40754x hilfreich)
OLG Hamburg erklärt indirekt Inkasso-Gebaren der ganzen Branche für rechtswidrig



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2480 Beiträge, 387x hilfreich)

Gibt es dazu auch ein Aktenzeichen des Verfahrens?
Irgendwie ist das bei den ganzen DPA-Abtippern komplett verlustig gegangen...für die Quelle interessiert sich ja keiner.

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#2
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1028 Beiträge, 307x hilfreich)
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#3
 Von 
Oricon5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Haha, klasse. Genau die Argumentation hatte ich auch schon immer. Wo kein Schaden, da kein Schadenersatz. Im Grunde handelt es sich um versteckte Fangprämien.

Hatte mal einen ähnlichen Fall am fliegenden Gerichtsstand AG Hamburg, dort hat der zuständige Richter das von sich aus angekreidet, noch bevor die Klageschrift auf meinem Tisch gelandet ist. Die Gegnerseite (vertreten durch KSP) hat der vorgeschlagenen Reduzierung der veranschlagten Gebühren wie aus der Kanone geschossen zugestimmt - schon komisch, denn wenn sie tatsächliche Kosten gehabt hätten, dann hätte man dies ja auch belegen und als Verzugsschaden erstatten lassen können! Leider hat man als Außenstehender keinen Einblick in derartige Interna - mir gegenüber hat die KSP noch versichert dass derartige Verfahrenskosten tatsächlich abgerechnet würden. Firmenverflechtungen konnte ich per Handelsregisterauszüge nicht nachweisen. Ich lasse es meistens auf einen Prozess ankommen, die KSP waren bislang die einzigen die es bei mir probiert haben, haben ihre Klage aber ganz schnell zurückgezogen nachdem meine Klageerwiderung eintraf. Auf außergerichtliche Argumentation wurde zuvor nie eingegangen. Meine Vermutung ist, dass dort derart viel automatisiert ist, dass sie individuelle Belange nicht berücksichtigen. Da geht auch mal der Mahnbescheid raus, obwohl der Forderung widersprochen wurde mit gleichzeitiger Bitte um ordentliche Verhandlung. Meiner Auffassung nach ist so ein Vorgehen rechtsmissbräuchlich.

Die Inkassobranche kümmert das geltende Recht im Grunde kaum, denn sie finden immer genug Dumme, die den Schlamassel bezahlen. Ich habe mich stets gewehrt. Kostet viel Zeit und Kraft aber mir macht es auch Spaß, die Aasgeier auflaufen zu lassen. Im nächsten Schritt werde ich noch versuchen, Schadenersatz für die Belästigungen geltend zu machen, als mein offener Betrag nach Forderungswiderspruch und außergerichtlichem Kontaktverbot noch an drei weitere Inkassodienstleister weiterveräußert wurde. Dubioserweise war der vorgebliche Gläubiger auch noch eine andere Firma als der Vertragspartner gewesen ist (Hier: Presservertriebszentrale <> Exclusiv Marketing). Ein klarer Fall für Feststellungsklage?

Im Netz findet man bislang fast nur Urteile, welche Inkassokosten bejahren - obwohl ein Inkassodienst keinerlei tiefergehende rechtliche Handhabe hat als der Gläubiger selber. Bei Handelskonzernen mit Massengeschäft sehe ich auch keinerlei Erfordernis, auf den Erfahrungsschatz eines Inkassodienstleisters zurückgreifen zu müssen, erst recht nicht bei einfach gelagerten Fällen mit automatisierten Schreiben. Manche nutzen auch direkt Anwaltskanzleien zur Inkassierung, weil dort die 0,5 Gebühr abgerechnet werden kann. Einschüchterung mit System. Klagefreudig sind offenbar die wenigsten Masseninkassierer. Mit diesem OLG Urteil fühle ich mich bestens gerüstet für die Konfrontation mit EOS KSI Forderungsmanagement Künzelsau.

-- Editiert von User am 27. Juni 2023 20:18

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11468 Beiträge, 4341x hilfreich)

Ich weiß nicht, was für ein toller Sieg für die Verbraucher dieses Urteil sein soll.
Was bedeutet das Urteil?
Im Grunde genommen nichts besonderes, sondern nur, dass die Inkassounternehmen notfalls ihre Vergütungsstruktur ändern werden, damit die vormals fiktiven Kosten tatsächlich anfallen.

Somit bleibt für die Verbraucher alles beim Alten, mit dem feinen Unterschied, dass diese Kosten dann auch durchsetzungsfähig sind.



-- Editiert von User am 28. Juni 2023 10:14

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127065 Beiträge, 40754x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
sondern nur, dass die Inkassounternehmen notfalls ihre Vergütungsstruktur ändern werden, damit die vormals fiktiven Kosten tatsächlich anfallen.

Und genau das ist es ja, was die Gläubiger logischerweise absolut gar nicht wollen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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