Kfz

29. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
outlaw2010
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Kfz

Hallo,

habe im Sommer ein KFZ gekauft (finanziert) und eine relativ hohe Anzahlung geleistet. Jetzt stehe ich kurz vor der EV. Beruflich benötige ich ein zuverlässiges Fahrzeug. Wenn nun ein Freund von mir das Fahrzeug bei der Bank auslöst, kann ich dann weiterhin Halter und Versicherungsnehmer sein? Sonst müsste das auch noch alles umgeschrieben werden, was natürlich wieder kostet...




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

halter und versicherungsnehmer können sie weiter sein.

wenn das kfz bei einer bank finanziert ist wird es wahrscheinlich ohnehin sicherungsübereignet sein, dann kommt der gläubiger ohnehin nicht ran. gepfändet werden könnte aber die anwartschaft auf übereignung bei vollständiger zahlung.

die verschiebung auf einen freund konnte richtung vereitelung von vollstreckungsmaßnahme strafrechtlich relevant werden.

kfz pfändungen sind ohnehin anstrengend und kostenintensiv daher wird ihr gläubiger vermutlich erst einmal konten und gehalt pfänden. ebenfalls möglich wären zwangsversteigerung oder zwangsverwaltung ihrer eigentumswohnung.

da bei ihnen ja zumindest im ansatz vermögen vorhanden zu sein scheint, wäre es sicher günstig einen akzeptablenen ratenplan mit dem gläubiger auszuarbeiten.

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#2
 Von 
outlaw2010
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Vereitelung von Vollstreckungsmaßnahmen kann doch nicht sein, da das Kfz ja tatsächlich sicherungsübereignet ist.

Beim Kauf durch einen Freund hätte ich anschließend einen Gläubiger weniger. Ansonsten würde doch lediglich das Kfz mit in die Masse gehen und sowieso nur einen geringeren Kaufpreis erzielen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

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