Inkasso kosten Hauptforderung 60Euro nun 343Euro kosten Legitim?

2. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
MrNFNx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso kosten Hauptforderung 60Euro nun 343Euro kosten Legitim?

Hallo gerne würde ich einmal nachfragen ob die Kosten Legitim sind die das Inkasso Unternehmen aufstellt..

03.05.2016 Hauptforderung 60Euro
06.03.2017 Gerichtskosten 32,00 Euro
06.03.2017 Rechtsanwaltskosten 25,00
14.06.2017 Gerichtsvollzieherkosten 39,42
14.07.2017 Gerichtsvollzieherkosten 21,60
16.08.2017 Geschäftsgebühr 58,50 Euro
16.08.2017 Post-/Telekommunikationsdienstl. 11,70
27.10.2017 Telefonkosten 15,00 Euro
28.02.2018 Zahlung 50,00 Euro
03.01.2020 Telefonkosten 15,00 Euro
10.11.2020 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG 67,50 (ich habe mich nie mit dem Inkasso geeinigt)
10.11.2020Post-/Telekommunikationsdienstl. 8,30 Euro
24.12.2020 Telefonkosten 15,00 Euro

Dazwischen sind noch einige Zinsen aber diese sind so gering dass ich sie nicht aufgelistet habe bei den Telefonkosten konnte ich nicht einmal ran gehen da das Inkasso meine neue Telefonnummer nicht besitzt, ich hoffe auf eure Hilfe ob die Kosten Legitim sind da ich endlich Schulden-frei sein will und mich echt bemühe alles zu Bezahlen..

Mit freundlichen Grüßen Tobias




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127097 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von MrNFNx):
03.05.2016 Hauptforderung 60Euro
06.03.2017 Gerichtskosten 32,00 Euro
06.03.2017 Rechtsanwaltskosten 25,00

Gibt es einen Titel, einen Vollstreckungsbescheid?



Zitat (von MrNFNx):
16.08.2017 Geschäftsgebühr 58,50 Euro
16.08.2017 Post-/Telekommunikationsdienstl. 11,70
27.10.2017 Telefonkosten 15,00 Euro
03.01.2020 Telefonkosten 15,00 Euro
10.11.2020 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG 67,50 (ich habe mich nie mit dem Inkasso geeinigt)
10.11.2020Post-/Telekommunikationsdienstl. 8,30 Euro
24.12.2020 Telefonkosten 15,00 Euro

Das sind die sogenannten "Unfuggebühren".



Zitat (von MrNFNx):
28.02.2018 Zahlung 50,00 Euro

Diese Zahlung hatte welchen Verwendugszweck?



Zitat (von MrNFNx):
14.06.2017 Gerichtsvollzieherkosten 39,42
14.07.2017 Gerichtsvollzieherkosten 21,60

Was hat der Gerichtsvollzieher da gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MrNFNx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von MrNFNx):
03.05.2016 Hauptforderung 60Euro
06.03.2017 Gerichtskosten 32,00 Euro
06.03.2017 Rechtsanwaltskosten 25,00

Gibt es einen Titel, einen Vollstreckungsbescheid?

Dieser steht komischer Weise nicht in der Schufa oder im Schuldnerverzeichnis aber ja das Inkasso hat mir eine Kopie zugesendet auf diesem sind 122Euro tituliert


Zitat (von MrNFNx):
16.08.2017 Geschäftsgebühr 58,50 Euro
16.08.2017 Post-/Telekommunikationsdienstl. 11,70
27.10.2017 Telefonkosten 15,00 Euro
03.01.2020 Telefonkosten 15,00 Euro
10.11.2020 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG 67,50 (ich habe mich nie mit dem Inkasso geeinigt)
10.11.2020Post-/Telekommunikationsdienstl. 8,30 Euro
24.12.2020 Telefonkosten 15,00 Euro

Das sind die sogenannten "Unfuggebühren".

Und die sind wirklich rechtens? Ist ja totaler Quatsch eigentlich 15 Euro Telefonkosten



Zitat (von MrNFNx):
28.02.2018 Zahlung 50,00 Euro

Diese Zahlung hatte welchen Verwendugszweck?

Ich wollte es Anfang 2018 in Raten abbezahlen bin aber dann arbeitslos geworden deshalb nur einmalig 50 Euro angezahlt

Zitat (von MrNFNx):
14.06.2017 Gerichtsvollzieherkosten 39,42
14.07.2017 Gerichtsvollzieherkosten 21,60

Was hat der Gerichtsvollzieher da gemacht?


Garnichts hat er gemacht er war nie da oder hat mich versucht zu Kontaktieren..

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#3
 Von 
Ronald57@t-online.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Gab es Pfändungen Girokonten, Mobiliar....
Mit Vollstreckungsbescheid wäre das gegangen....

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von MrNFNx):
Garnichts hat er gemacht er war nie da oder hat mich versucht zu Kontaktieren..
D.h. Du hast nie eine Nachricht von einem Gerichtsvollzieher erhalten?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Zitat:
Garnichts hat er gemacht er war nie da oder hat mich versucht zu Kontaktieren..

Das muss nichts heißen. Wenn du beispielsweise für jemand anderen eine Vermögensauskunft abgegeben hattest, kann der GV das dem Gläubiger schreiben. Du bekommst dann erst mal nichts mit.

Du kannst hier aber ruhig mal einen Nachweis und einen Rechnungsbeleg des Gerichtsvollziehers vom Inkasso verlangen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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