Inkasso Vergleich trotz unterschriebener Ratenzahlungsvereinbarung

24. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
m.h.123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Vergleich trotz unterschriebener Ratenzahlungsvereinbarung


Sehr geehrte Damen und Herren,

im folgenden werde ich mein Anliegen schildern und hoffe sehr um Ihre Mithilfe, dafür schon einmal vielen Dank im Voraus.

Konkret geht es um eine Inkasso-Forderung von ca. 1800€. Diese erreichte mich im November 2023.

Zunächst war ich völlig überrascht da ich mir eine solche Summe und die Herkunft dieser nicht erklären konnte. Doch nach längerer Suche und Rekonstruktion wurde mir klar wie es zu dieser berechtigten Forderung kam.

Im Jahre 2021 hatte ich zwei Konten, eines davon bei einer örtlichen Bank mit Kreditkarte. Ich befand mich zu zu dieser Zeit einige Monate im Ausland und Briefe wurden nicht geöffnet. Es hatte sich ein Minus auf dem Konto von ca. 1200€ angesammelt welches durch Zahlungen mit der mit dem Konto verbundenen Kreditkarte zustande kam. Ob ich diese selbst verursacht habe, daran kann ich mich nicht mehr genau erinnern, da ich die Karte eigentlich nie benutzt habe.

Jedenfalls hatte die örtliche Bank versucht per Post mit mir Kontakt aufzunehmen, obwohl man sich persönlich eigentlich kannte. Diese Briefe habe ich damals nicht geöffnet, da ich mich zu dieser Zeit im Ausland aufhielt. Dies ist natürlich absolut meine Schuld ist.
Die offene Forderung wurde an ein Inkasso Büro abgeben, welches sich erst im November 2023 bei mir meldete.

Selbstverständlich bin ich mir meiner durch meine Schludrigkeit verursachten Schuld völlig bewusst und auch bereit dazu Verantwortung dafür zu übernehmen. Womit ich allerdings ein Problem habe ist das sich weder die örtliche Bank, mit welcher man sich persönlich kannte, telefonisch noch das Inkassobüro frühzeitig gemeldet haben.
2021 wäre das aufbringen der Summe kein Problem gewesen für mich gewesen, doch aktuell als Student handelt es sich bei der Summe um sehr viel Geld für mich. Das damals verdient Geld ging größtenteils für Reisen, mein Studium und ein sehr teueres Auslandsemester weg, weshalb ich aktuell nur von meinen Einnahmen als Werkstudent lebe. Die Höhe dieser Einnahme (ca.1200€) hab ich dem Inkasso-Unternehmen auch telefonisch mitgeteilt.

Auf das Erreichen der schlechten Nachrichten habe mit dem Inkasso Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbart, sowohl per Mail, postalisch, als auch Telefonisch. Darauf hin wurde mit eine Ratenzahlungsvereinbarung samt 75€ Einigungsgebühr postalisch zugeschickt.

Da ich aktuell Student bin konnte ich mir die volle Summe im November nicht leisten. Dies hat sich jetzt jedoch geändert teilweise geändert.

Durch Recherche im Internet habe ich erfahren das prinzipiell ein Vergleich mit dem Inkaossbüro möglich ist. Leider kann ich nicht einschätzen ob dies auch bei mir der Fall ist. Hier wäre meine Frage ob dies möglich wäre.
Die Summe ist tituliert (zumindest steht es so im Schufa-Eintrag) und ich habe leider auch in der Ratenzahlungsvereinbarung die volle Summe als Schulden akzeptiert.
Bisher habe ich seit Januar jeden Monat 125€ bezahlt, leider auch ohne explizit auf die Hauptforderung bei der Überweisung hinzuweisen.
Meine aus eigener Sicht einzige Möglichkeit auf einen Vergleich wäre es also dem Inkassobüro eine Verschlechterung meiner finanziellen, aufgrund von Anstellungsverlust, Lage klarzumachen. Dies entspricht auch den Tatsachen.

Folgende Nachricht würde ich per entweder per Einschreiben oder telefonisch dem Inkassobüro zukommen lassen:

Adresse, Aktenzeichen etc.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich in obiger Angelegenheit an Sie, in der Hoffnung auf eine wohlwollende Prüfung und positives Einigungsverhältnis.

Leider ist abzusehen, dass sich meine wirtschaftliche Lage ab Anfang Juli verschlechtern wird da ich meine Anstellung verliere. Dies wird sich wahrscheinlich auch in absehbarer Zeit nicht verbessern. Ein Anspruch auf etwaige Sozialleistungen besteht nicht.
Ich möchte Sie daher bitten, mein Anliegen dahingehend zu prüfen.
Aufgrund meiner aktuellen Situation wird es mir nicht möglich, den ausgemachte Ratenzahlungsplan dauerhaft aufrecht zu erhalten.

Ich möchte Ihnen aber dennoch folgenden Vorschlag zur Regelung meiner Schulden unterbreiten:
Ich leiste auf die gesamte Restforderung eine Vergleichszahlung von 500€. Der Betrag kommt aus freiwillig zur Verfügung gestellten Mitteln Dritter. Die Zahlung erfolgt unverzüglich, sobald ich Ihre schriftliche Bestätigung erhalten habe. Im Zuge dessen, möchte ich Sie bitten, nach Erhalt der Vergleichssumme, die Restschuld erlassen, sämtliche Titel gegen mich auszuhändigen und eine Erledigung an die SCHUFA zu melden.

Ich würde mich freuen, wenn wir über diesem Wege die Angelegenheit bereinigen könnten.
Mit freundlichen Grüßen

Name, Unterschrift

Meine Fragen sind also:
1. Hat der Versuch einen Vergleich zu erwirken überhaupt Erfolgsaussichten oder sind die Rahmenbedingungen hierfür schon verletzt?
2. Falls ja: Würde die Nachricht ausreichen oder sind ggf. Änderungen erforderlich?
3. Wie gehe ich sicher das sich die Sache mit meiner Zahlung der Restsumme erledigt hat? Reichen hierfür die Forderungen in der Nachricht?
4. Falls nein: Wie stelle ich sicher, das die Angelegenheit bei Zahlung der kompletten Summe auch wirklich erledigt ist? Das heißt welche Formulieren muss ein Antwort des Inkasso unbedingt enthalten?
5. Welcher Betrag ist angemessen?Ich dachte daran dem Inkasso Unternehmen 500€ anzubieten.

Nochmals vielen Dank für Ihre prospektive Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

M.H.

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von m.h.123):
Meine aus eigener Sicht einzige Möglichkeit auf einen Vergleich wäre es also dem Inkassobüro eine Verschlechterung meiner finanziellen, aufgrund von Anstellungsverlust, Lage klarzumachen.

Sofern man nicht "Bürgergeldempfänger" als Karriereziel plant, wird das Inkasso sich da auf nichts einlassen.
Notfalls wird die Forderung halt tituliert, dann kann man mindestens die nächsten 30 Jahre pfänden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Notfalls wird die Forderung halt tituliert, dann kann man mindestens die nächsten 30 Jahre pfänden.

Wurde sie laut Themenersteller bereits.

Ob das Inkasso sich auf einen Vergleich einlässt, kann man schwer beurteilen.
Vermutlich eher nicht, da produziert man lieber die nächsten Jahre noch Zinsen und Kosten und holt es sich zurück, wenn du dein Studium beendet hast und ein Arbeitsverhältnis besteht.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2555 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von m.h.123):
Leider ist abzusehen, dass sich meine wirtschaftliche Lage ab Anfang Juli verschlechtern wird da ich meine Anstellung verliere. Dies wird sich wahrscheinlich auch in absehbarer Zeit nicht verbessern. Ein Anspruch auf etwaige Sozialleistungen besteht nicht.


Uninteressant. Wichtig ist die Info von was man ab Juli leben wird.

Zitat (von m.h.123):
Aufgrund meiner aktuellen Situation wird es mir nicht möglich, den ausgemachte Ratenzahlungsplan dauerhaft aufrecht zu erhalten.

Sicht des IB: zahle so lange es geht und dann sehen wir weiter.

Zitat (von m.h.123):
Der Betrag kommt aus freiwillig zur Verfügung gestellten Mitteln Dritter.

Standardtext und unglaubwürdig

Zitat (von m.h.123):
1. Hat der Versuch einen Vergleich zu erwirken überhaupt Erfolgsaussichten oder sind die Rahmenbedingungen hierfür schon verletzt?

Welche Rahmenbedingungen? Sowas gibt es nicht. M.E. hat dein Standartschreiben keinen Erfolg. Außerdem bist du jung und die Forderung noch nicht alt. Zwangsvollstreckung lief wahrscheinlich auch noch nicht.

Zitat (von m.h.123):
2. Falls ja: Würde die Nachricht ausreichen oder sind ggf. Änderungen erforderlich?

Da fehlen Nachweise der angeblich schlechten Situation. Auch sollte mindestens mal gesagt werden woher das Geld stammen soll (zB Eltern).

Zitat (von m.h.123):
5. Welcher Betrag ist angemessen?Ich dachte daran dem Inkasso Unternehmen 500€ anzubieten.

Angemessen ist die komplette Forderung. Alles darunter ist mit deinem Schreiben, deines Alters und der beruflichen Perspektiven unangemessen. Ein Versuch wäre es aber wert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
Wurde sie laut Themenersteller bereits.

Er vermutet es nur.

Und Zinsen etc. sind vermutlich nicht tituliert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17684 Beiträge, 9686x hilfreich)

Trotzdem ist es angesichts des derzeitigen Zinsniveaus für die Inkassobüros attraktiver, jahrelang auf Geld zu warten, anstatt auf Vergleiche einzugehen

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen