hallo 123recht'ler.net,
ich hab heute einen gerichtlichen mahnbescheid erhalten von PNO Inkasso.
die hauptforderung lag bei 25,17€, daraus sind laut des mahnbescheids schwups stolze 222,76€ geworden.
die auflistung ist folgende:
kosten nach dem wert der hauptforderung 25,17€
gerichtskosten:
gebühren: 23,00€
vergütung inkassodienstleistung 25,00€
kosten für antragsteller:
porto, vordruck 10,00€
1.hauptforderung 18,17€
2. schadensersatz (rücklastschrift): 7,02€
3. kosten wie nebendstehend 58,00€
4.1 anwaltsvergütung: 39,00€
4.2 inkassokosten 45,00€
4.3 auskünfte 15,00€
4.4 mahnkosten 20,00€
4.5 kontoführungskosten 20,00€
5. zinsen 0,56€
5.1 zinsen 0,01€
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222,76€
das finde ich aber sehr merkwürdig was die aus 18,17€ gemacht haben, sind diese punkte alles rechtens und zu bezahlen ?
oder soll ich wiederspruch in voll umfang/teil-wiederspruch ?
vielen dank für eure hilfe schon mal.
mit freundlichen grüßen,
das.da
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Gerichtlichen Mahnbescheid PNO Inkasso
Hallo,
es wäre etwas gewagt zu sagen, lege einen widerspruch gegen die Kosten ein, ohne den gesamten Vorgang zu kennen...
Jedoch tendiere ich zum wiederspruch!
Vordruck und Porto sind sicher keine 10,-€!
Sind die Mahnkosten berechtigt? Pro Mahnung max. 5,-€!
Woher kommen die Auskunftskosten? EMA-Anfrage?
Zweimal Inkassokosten? Ist das berechtigt?
Kontoführungskosten sind nicht berechtigt!
Bei einem widerspruch ist folgendes zu beachten:
Insofern es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, zahlt der Unterlegene die Verfahrenskosten.
Ich habe mal in einem der Foren gelesen, dass der zahlungsverzug mit Rücklastschrift automatisch eintritt. Quelle kann ich aktuell leider nicht benennen. Demzufolge erscheinen die Kosten des Mahnbescheides als Verzugsschaden durchaus erstattungsfähig.
Sofern die Rücklastschrift aus der Zahlung mit EC-Karte resultiert, sind 15 Euro Auskunftskosten denkbar, da die Banken sich die Mitteilung der Kontoinhaber durchaus versilbern lassen.
Inkassokosten für die außergerichtliche Tätigkeit sind denkbar, allerdings sind diese, analog der RA Gebühren, zur Hälfte anzurechnen, wenn die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird. Daher erscheinen die 25 Euro Nebenforderung recht hoch.
Ich würde einen Teilwiderspruch gegen die strittigen Puntke erheben und den Rest umgehend zweckgebunden ausgleichen.
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kosten nach dem wert der hauptforderung 25,17€
gerichtskosten:
gebühren: 23,00€
vergütung inkassodienstleistung 25,00€
kosten für antragsteller:
porto, vordruck 10,00€
1.hauptforderung 18,17€
2. schadensersatz (rücklastschrift): 7,02€
3. kosten wie nebendstehend 58,00€
4.1 anwaltsvergütung: 39,00€
4.2 inkassokosten 45,00€
4.3 auskünfte 15,00€
4.4 mahnkosten 20,00€
4.5 kontoführungskosten 20,00€
5. zinsen 0,56€
5.1 zinsen 0,01€
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Teilwiderspruch gegenüber folgenden nicht durchsetzungsfähigen Positionen :
Porto/Vordruck : 5 €
Vergütung Inkassodienstleistung : 25 €
Inkassokosten 45 €
Auskünfte 5 €
Kontoführungskosten 20 €
Mahnkosten 10 €
Rest zweckgebunden an den RA überweisen
Diesen Widerspruch nicht wieder zurückziehen auch wenn Die Gegenseite Dich anschl darum bittet
p.s
Welchen - dem Gläubiger entstandenen Verzugsschaden will der Inkassoladen eigentlich geltend machen ?
Gem HP Werbung entsehen für den AG keinerlei Inkassokosten
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
-- Editiert thehellion am 22.06.2012 23:39
Noch schlimmeres erlebte eine gute Bekannte mit der PNO-Inkasso.Wegen persönlicher Probleme und Umzug wurde ein 15 Euro Beitrag für ein Fitnessstudio nicht bezahlt, auch weil sie glaubte, dass sie dort bereits längst abgemeldet war. Innerhalb kurzer Zeit wurde daraus eine Forderung von fast 400 Euro. Nach einem Telefonat mit der PNO-Inkasso wurde diese Forderung dann beglichen. Trotzdem kam eine Woche später eine weitere Nachforderung von fast 50 Euro. Das sind fast schon mafiöse Methoden, mit der diese Firma arbeitet.
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quote:
Nach einem Telefonat mit der PNO-Inkasso wurde diese Forderung dann beglichen.
Die 400 Euro?!
Kein Wunder dass die dann weiter machen. Denn, wer sich so verhält lässt erkennen dass mit wenig Aufwand noch mehr zu holen ist.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Wie lange ist das her? Wie waren die einzelnen Schreiben im Wortlaut?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
nein es sind damals nicht die 400€ bezahlt worden sondern ein vergleich abgeschlossen über 80€, ich war zufrieden und die wahrscheinlich noch mehr, mir egal, ich wollte es nur vom tisch haben.
dieser fall ist schon über ein jahr alt.
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quote:
nein es sind damals nicht die 400€ bezahlt worden sondern ein vergleich abgeschlossen über 80€,
Gibt es über diesen Vergleich was Schriftliches? Hast Du die Zahlung mit einem entsprechend formulierten Text gemacht?
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Meine Bekannte hat alles bezahlt. Also die Grundforderung war 15 Euro, für den März-Beitrag im Fitnesscenter. Dann hat sie 2x 50 Euro, 1 x 100 Euro und 1 x 131 Euro bezahlt. Letztlich kam noch die Endrechnung von 43 Euro.
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Meine Bekannte hat alles bezahlt. Also die Grundforderung war 15 Euro, für den März-Beitrag im Fitnesscenter. Dann hat sie 2x 50 Euro, 1 x 100 Euro und 1 x 131 Euro bezahlt. Letztlich kam noch die Endrechnung von 43 Euro.
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quote:
Meine Bekannte hat alles bezahlt.
Das war ein Riesen Fehler. Wenn sie nichts unterschrieben hat und es noch keine 3 Jahre her ist, kann man sich ggf. mit Anwalt einen Großteil des Geldes wieder zurückholen.
Ich würde auch dann eine Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht einlegen wegen wild überzogenen Gebührenlegungen und Einschüchterungen.
Man kann es auch einmal mit einem Einschreiben probieren bzw. deren Leidesfänhigkeit vortesten. "Hallo. Mittlerweile habe ich mich informiert. Ihre Gebührenlegung ist Wucher. Ich fordere hiermit die völlig überzogenen Gebühren zurück. Sie haben 7 Tage Zeit, mir alles bis auf 75€ zurückzuzahlen, so dass am Ende neben der HF + Zinsen, sowie Briefporto nur eine Inkassopauschale in etwa der Höhe einer 1,3 Gebühr RVG bezahlt wird. Andernfalls werde ich einen Rechtsanwalt einschalten und Klage erheben, sowie bei dem zuständigen Aufsichtsgericht eine Beschwerde einreichen. Ich stelle auch in Aussicht, zu prüfen, ob eine Strafanzeige erstattet werden kann."
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 30.10.2013 18:34
-- Editiert mepeisen am 30.10.2013 18:35
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