Hallo miteinander,
ich wäre wirklich sehr dankbar wenn Ihr mir bei diesem Thema helfen könntet.
Ich habe eine Forderungsaufstellung beantragt und diese heute erhalten.
Ich wollte fragen ob hier einige Kosten überflüssig sind.
Am Telefon wurde mir gesagt das alles Rechtens ist und keine der dort genannten Forderungen verkürzt werden könnten.
Ich habe die Forderungsaufstellung hochgeladen jeweils Vorder - Rückseite.
Man muss dazu sagen das ich seit 2 Monaten jeweils 20€ überweise.
Vielen Dank im Voraus
Lg Paco
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=2662ff-1441625380.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=1f233f-1441625358.jpg
-- Editier von padrino158 am 07.09.2015 13:19
Forderungsaufstellung Ratenzahlung
Sehe ich das richtig, dass der Großteil der ganzen Geschichte irgendeine nichtssagende Auflistung ist (Telefonate etc.), wo aber nichts berechnet wurde? Dann dürfte das fast alles korrekt sein.
Streichen würde ich:
- Mahnung vom 21.1.2009
- Vergleichsangebot vom 24.2.2009 und 19.11.2012.
- Abfrage Dienstleister vom 20.4.2009
Irgendwelche Dienstleister abzufragen ist deren Privatvergnügen, aber nichts, was du bezahlen musst. Ebenso wenn sie irgendwelche nichtssagenden Briefe losschicken.
Bei den Zinsen nochmal prüfen, was da im Wortlaut im Titel steht.
Ggf. waren Zinsen teilweise verjährt. Durch deinen Vergleich und durch deine Zahlungen wird das aber schwer durchzusetzen sein, denn das lässt die Verjährung wieder erneut beginnen. Dennoch würde ich Einrede der Zinsverjährung einmal erheben und schauen, wie sie reagieren.
Vielen Dank für die Antwort,
ja wie ich das so heraus lese sind die Telefonate etc. nicht berechnet.
Da ich durch meine weitere Ratenzahlung dann anscheinend die "INKASSOKOSTEN" als erstes zahle, wäre es
empfehlenswert erstmal nicht mehr zu zahlen und auf die Antwort zu warten nach meiner Einrede der Zinsverjährung?
Lg Paco
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Die Einzelposten von oben sind unterm Strich nur wenige Euros. Ob man sich wegen denen zu streiten lohnt, sei dahin gestellt. Ich würde mit der Ratenzahlung weitermachen aber parallel dazu die Zinsverjährung erheben. Und dann halt abwarten.
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Wann verjährt eine Zahlungsaufforderung?
Die Antworten findet ihr hier:

Zum Jahresende droht Verjährung
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