Eintragen nach gerichtlichen Beschluss

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb457954-34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Eintragen nach gerichtlichen Beschluss

Hallo,

ich befinde mich nun seit knapp 2 Jahren mit einem Fitnesstudio in einem Verfahren. langsam neigt er sich dem Ende zu und ich beginne mir auszumalen, welche Nachteile eine Niederlage für mich haben könnte.
Im Internet tauchte irgendwie auf, dass ich einen Schufa Eintrag bekommen könnte, das beunruhigt mich doch sehr.
Mit Erhalt der Klageschrift habe ich bereits das nötige Geld beiseite gelegt und könnte im Falle sofort zahlen.

Droht mir bei sofortiger Zahlung ein Eintrag?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Zitat:
Droht mir bei sofortiger Zahlung ein Eintrag?

Theoretisch könnte in der Sekunde des Urteils ein Eintrag ergehen. Es gibt keine Fristen einzuhalten. In der Praxis wird das normalerweise nicht gemacht und üblicherweise wird wenigstens die Rechtskräftigkeit des Urteils abgewartet. Also die Zeit, bis auch die Fristen für Revision/Berufung abgelaufen sind.

Eine Garantie ist es nicht.

Wenn es abzusehen ist und du die Niederlage akzeptieren wirst, dann lege doch das Geld beim Termin der Urteilsverkündung (so es ein mündliches Verfahren ist) direkt auf dem Tisch und lass dir vom gegnerischen Anwalt eine Quittung ausstellen.

-- Editiert von mepeisen am 09.05.2019 11:40

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Nach einer sofortigen Zahlung der Forderung nach Urteil darf keine Einmeldung erfolgen.
Die Regel soll "Schuldner" die Sicherheit geben, eine Forderung gerichtlich prüfen zu lassen - ohne das Risiko einer Einmeldung einzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

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