Trinken auf der Arbeit bei Krankheit??

17. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
July.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Trinken auf der Arbeit bei Krankheit??

Hallo, ich habe mal eine Frage.

Zuerst die Grundinformationen:

Ich habe einen Harnröhreninfekt. Mein Arbeitgeber lässt mich nicht trinken und ich darf mir keinen Tee auf der Arbeit machen (Selbst wenn ich Teebeutel mitbringe).
Dadurch hat sich der Infekt verschlimmert.

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Ist das erlaubt in diesem Falle mir da trinken zu verweigern?

Steht irgendwo in den Grundgesetzen das ich nicht trinken darf während der Arbeit?

Steht irgendwo das es einem Menschen erlaubt ist wann und wo er will zu trinken?



Vielen Dank in vorraus für die Antworten.

July.




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
Ist das erlaubt in diesem Falle mir da trinken zu verweigern?


Die wichtigste Frage wäre, wieso denn überhaupt das Trinken auf der Arbeit verboten ist. Das dürfte wohl nur dann der Fall sein, wenn dies sicherheitsrelevant ist.

Wenn es sicherheitsrelevant ist, ist an dem Verbot auch nicht zu rütteln.

quote:
Dadurch hat sich der Infekt verschlimmert.


Wenn Trinken medizinisch notwendig, aber arbeitsschutztechnisch nicht möglich ist, muß der AG den AN halt anderweitig einsetzen oder, wenn ihm das nicht möglich ist, bei vollem Lohn freistellen.

quote:
Steht irgendwo in den Grundgesetzen das ich nicht trinken darf während der Arbeit?


Nein, aber das GG ist für den AG sowieso irrelevant, solange er nicht zufällig mit dem Staat identisch ist.

quote:
Steht irgendwo das es einem Menschen erlaubt ist wann und wo er will zu trinken?


Nein, weil grundsätzlich alles erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Hier ist es verboten, allerdings nicht gesetzlich, sondern durch das Direktionsrecht des AG. Da kann man also allenfalls prüfen (lassen), ob dieses unangemessen ausgeübt wird.

Da könnte sicher (unabhängig von deiner speziellen Krankheit) ein Mediziner deinem AG mal erzählen, welche negativen Auswirkungen die Verunmöglichung des Trinkens auf Gesundheit und Arbeitsleistung hat...

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#2
 Von 
July.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Problem ist:

Niemand weis warum es verboten wurde.

Mein Arbeitgebeber sagte nur: " Ab sofort ist das Trinken untersagt."
Er nannte keinen Grund.

Es nichts mit Sicherheit zutun (Denke ich mal).
Ich sitze in einem Büro ohne Computer.

Ich habe mich krankschreiben lassen ,weil ich es nicht einsehe, dass sich meine Krankheit nochmals verschlimmert durch dieses "Geplänkel".

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nein, aber das GG ist für den AG sowieso irrelevant, solange er nicht zufällig mit dem Staat identisch ist. <hr size=1 noshade>



Das stimmt schon.

Man muß aber auch sehen, daß die Grundrechte auch eine mittelbare Drittwirkung entfalten. D.h. über die Einfallsschranken oder Einbruchsstellen des Zivilrechts, klassisch §§ 138 , 242 BGB , findet die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auch unter Privaten Anwendung.

So ähnlich hat das das BVerfG im Lüth-Urteil verfügt, BVerfGE 7, 198 .

Wenn wie hier die Direktive Richtung Körperverletzung geht, kann man schon vertreten, daß das nach § 106 GewO i.V.m. §§ 315 , 319 BGB , Art. 2 GG eine rechtswidrige, nichtige Weisung ist.

Abmahnung oder gar Kündigung wären ebenfalls unwirksam.

Das könnte eine einvernehmliche Lösung mit dem Ageber erleichtern, damit es erst gar nicht eskaliert.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)


Da muss man doch nicht einen Krankenschein machen:
Der Arzt hätte bescheinigen können, dass du eine bestimmte Menge Flüssigkeit über den Tag verteilt trinken musst. Wenn der AG das nicht gewährleisten kann, dann kann er dich nach Hause schicken oder eben anderweitig einsetzen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40650 Beiträge, 14381x hilfreich)

Nachdem bei uns das dritte Mal eine gefüllte Kaffeetasse über Akten ergossen wurde, habe ich das Trinken am Arbeitsplatz verboten. Allerdings haben die Mirarbeiter die Möglichkeit, während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Die Frage muss doch lauten, ob es diese Möglichkeit gibt, etwa in einem Aufenthaltsraum oder aber in der Küche. Wenn ja, dann müsste das ausreichen.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Wenn ja, dann müsste das ausreichen.



Ich weiss nicht so recht.

Ich würde mir als Chef immer folgendes überlegen:

Es sind oft Kleinigkeiten, die das Betriebsklima verbessern, aber auch verschlechtern können.

Wenn man Kleinigkeiten zugestehen kann, die kein Geld kosten, sollte man das immer machen. Kollateralschäden wie Kaffeeflecken sollte man dabei in Kauf nehmen. Das gilt auch für Unfälle beim Blumengiessen, Löcher wg. Privat-Bildern etc.

Ein gutes Arbeitsklima zahlt sich auch in EUR und Cent aus. Das gilt aber auch umgekehrt.

So ganz nebenbei hat man dann auch noch für die freie Entfaltung der Persönlichkeit was Gutes getan.

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-- Editiert am 19.05.2011 10:07

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40650 Beiträge, 14381x hilfreich)

Nee, bei offiziellen Akten, die nicht mal uns gehörten, sondern uns im Wege der Amtshilfe zur Verfügung gestellt waren. Das ist einfach unprofessionell. Wenn also genug Möglichkeiten da sind, während der 9 Stunden (incl. Pausen) Flüssigkeit zu sich zu nehmen, dann reicht das. Und es bleibt ja auch jedem unbenommen, zu gehen, und sich einen Arbeitsplatz zu suchen, an dem er immer trinken kann.

wirdwerden

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#8
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Na bravo. Es müsste doch jedem einleuchtend sein, dass ich bei Akten nicht meine Kaffeetasse hinstelle? Wie wäre es mit ner Flasche Wasser am Boden od. sonstwo im Zimmer, die auch verschraubt ist. Für alle Arbeitgeber: für die Leistung des Gehirns ist regelmäßiges Trinken kleiner Mengen nötig und nicht alle 4 Stunden 1 Liter trinkbares reinschütten. Und etwas Hirn sollten Angestellte auch haben und Getränke nicht über Akten oder PCs oder sonstetwas ergießen. Würden sie ja wohl zuhause auch nicht machen. - Ärztliches Attest im Notfall vorlegen, mein Vorschlag, dann muß dir der AG eigentlich die Möglichkeit im machbaren Bereich einräumen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40650 Beiträge, 14381x hilfreich)

Der machbare Bereich sind für mich die Arbeitsunterbrechungen und Pausen. Ich denke, es ist zumutbar, nicht nur die Zigarette draußen zu rauchen, sondern auch noch einen Becher mit Trinkbarem mitzunehmen. Läuft bei uns seit einigen Jahren so, nach anfänglichem Murren erfolgreich. Kleine Küche ist da, Aufenthaltsraum auch. Ach ja, bei der Gelegenheit: es ist bei mir auch verboten, eigene Pflanzen mitzubringen, auf dem Faxgerät abzustellen, zwecks Verschönerung desselben und dort zu giessen. Es ist auch verboten, den Bildschirm soweit zuzukleben mit lustigen Motiven, dass man faktisch nicht mehr sehen kann, was da passiert.

Die Mitarbeiter sind zum schaffen anwesend und nicht zur eigenen Verlustierung.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Die Mitarbeiter sind zum schaffen anwesend und nicht zur eigenen Verlustierung.



Wusstest du, daß u.a. Microsoft für seine MA "Spielräume" eingerichtet hat, um Motivation und Kreativität zu steigern?

MS ist einer der wertvollsten Konzerne der Welt geworden, man schätzt, daß 30% der Beschäftigten Millionär sind.

Das Kaffeetrinken am Arbeitsplatz ist da weniger das Thema. Aber das ist natürlich eine Frage der Firmenkultur.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40650 Beiträge, 14381x hilfreich)

Wir haben Küche und Aufenthaltsräume ausreichend zur Verfügung. Ein Rauchpavillon befindet sich auf dem Gründstück. Okay, aber der betroffenen Staatsanwaltschaft, die die vollgeschmadderten Akten zurückbekam. War das mit der Firmenkultur einerlei. Wir durften dann über Jahre Akten nur noch in deren Gebäude einsehen, mussten einen Wachmeister finden, der bereit war, sie dort zu kopieren. Und dem Faxgerät war es auch einerlei, das mit der Firmenkultur. Es hat einfach seinen Geist aufgegeben. Und ich weiss auch nicht, ob die ganzen Kleberflecken auf hochwertigen Büromöbeln ein Indiz sein müssen für eine gute Firmenkultur. Nur weil jemand meint, blöde Sprüche dort anbappen zu müssen.

Für mich ist Firmenkultur sorgfältig miteinander umgehen. Und keine Einbahnstraße, so nach dem Motto, der Arbeitgeber habe alles zu dulden, damit es dem Arbeitnehmer gut geht.

Ach ja, die Fluktuation hält sich sehr in Grenzen. Wegen fehlender Firmenkultur wird in der Regel nicht gewechselt. Eher wegen der großen Liebe in einer anderen Stadt oder aber Verrentung.

wirdwerden

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#12
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
Wegen fehlender Firmenkultur wird in der Regel nicht gewechselt.


Du unterschätzt, wie schon kleine Dinge sich stark auf die Motivation auswirken. Dazu habe ich schon genügend Beispiele in Führungskräfteseminaren gehört.

Ich weiß noch, was in meiner Firma los war, als Cola aus der Liste der kostenlosen Getränke gestrichen wurde (Kaffee und Wasser blieben drin). Klingt nach einem Luxusproblem, aber in einer Branche, in der Fachkräfte händeringend gesucht werden, können schon solche Sachen enorme Folgen haben. Denn jeglicher solche Schritt wird als "wir sind dem Unternehmen nicht wichtig" verstanden. Oder man beginnt, sich zu überlegen, wo die Firma bei nächster Gelegenheit noch kleinlich sein wird.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40650 Beiträge, 14381x hilfreich)

Das unterschätze ich überhaupt nicht. Nur, wir können es uns einfach nicht leisten, Akten in Kaffee zu ertränken, Fax-Geräte in Gießwasser für Blumen. Und ich glaube auch nicht, dass Eure Firma oder die oben genannte Firma es duldet, dass die Hardware in eben Getränken oder ich weiss nicht was ihren Geist aufgeben.

Ach ja, wir sind in unserer Branche prämiert als arbeitnehmerfreundliche Firma. Wegen der Arbeitszeitenflexibilität, der guten Mutter/Kind-Modelle. Und die Mitarbeiter können ja trinken. Im Aufenthaltsraum, beim Rauchen, in der Küche, in der Kantine. Nur eben nicht am Arbeitsplatz. Und die Arbeitsplätze sind sauber zu halten. Also keine Bildchen mit Flüssigkleber an die teuren Schränke, kein Verkleben der Bildschirme u.s.w.

Sogar der Betriebsrat schwimmt inzwischen mit uns. Und ganz ehrlich, es ist doch unmöglich, wenn man Akten aus Ämtern nicht mehr bekommt, weil sie regelmäßig eingeferkelt zurückgegeben werden. Da hört bei mir Betriebsklima auf. Ehrlich.

wirdwerden

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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)

quote:
wenn man Akten aus Ämtern nicht mehr bekommt, weil sie regelmäßig eingeferkelt zurückgegeben werden.


Jaja, die gute alte Zeit, als Akten noch mit Kaffeeflecken voll waren und Brandlöcher von heruntergefallener Zigarettenasche entgegen grinsten.;)

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40650 Beiträge, 14381x hilfreich)

Tja, das warn wirklich noch Zeiten ....is aber nicht mehr. Und wenn jemand auf das Einferkeln von Akten nicht verzichten möchte, dann kann er ja gehen, oder?

wirdwerden

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40650 Beiträge, 14381x hilfreich)

@ alpfrau: neulich stank es bei meinem Anwalt bestialisch nach Zahnarzt. Auf Rückfrage: eine Zahlarztpraxis schickte einmal im Monat die Unterlagen der säumigen Zahler an den Anwalt. Man glaubt gar nicht, wie Papier Gerüche annehmen kann. Ich war Baff. Das Vorzimmer roch wirklich sehr streng und eindeutig.

wirdwerden

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