Wartung / Ersatz von Warmwasserboilern

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Babak Alami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung / Ersatz von Warmwasserboilern

Unser Boiler ist defekt und muss ausgetauscht werden. Der Vermieter ist der Meinung, dass wir die Wartungskosten i.H.v. 80 € selber übernehmen müssen! soweit so gut, das ist einleuchtend, da im Mietvertrag erwähnt. Das Problem ist, dass der Boiler ausgetauscht werden muss und der Vermieter der Meinung ist, dass wir nun die Kosten für den ersatz (ca. 1500 €) ebenfalls übbernehmen müssen. Grund: da der Mieter für die Wartung zuständig ist! Wir wohnen allerdings noch keine zwei Jahre in der Wohnung und haben solche Wartungen auch nicht durchgeführt. DIe Vormieter haben ca. drei Jahre in der Wohnung gewohnt und möglicherweise auch keine Wartungen durchgeührt! wie ist hier die Rechtslage? deckt meine Haftpflichtversicherung so etwas ab? kann ich mit meiner privaten Rechtschutz hier gegen angehen?

Besten Dank für eine Rückmeldung!

Babak Alami


-----------------
""

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
der Vermieter der Meinung ist, dass wir nun die Kosten für den ersatz (ca. 1500 €) ebenfalls übbernehmen müssen


Der Meinung darf er ja gerne sein, es ist ein freies Land. Eine Rechtsgrundlage dürfte es aber nicht geben, solange kein fahrlässiges Verhalten des Mieters für den Defekt verantwortlich ist.

quote:
deckt meine Haftpflichtversicherung so etwas ab


Die springt nur ein, wenn du etwas fahrlässig zerstörst. Ein normaler Defekt, für den du nicht verantwortlich bist, fällt nicht darunter.

quote:
kann ich mit meiner privaten Rechtschutz hier gegen angehen


Entweder gucke ich in meine Glaskugel oder du in deinen Vertrag mit deiner RSV, kannst du dir aussuchen. Bei manchen RSV'en sind Mietsachen explizit ausgeschlossen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
und haben solche Wartungen auch nicht durchgeführt.


Warum eigentlich nicht ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zuallererst einmal ist der Vermieter (VM) verpflichtet, eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört ein funktionierender Boiler. Kommt der VM dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter (M) die Miete angemessen mindern oder weitere Rechte geltend machen. Eine nicht funktionierende Warmwasserversorgung rechtfertigt eine deutliche Mietminderung.

Ist der VM der Auffassung der M habe selbst einen Schaden verursacht, kann er vom M Schadenersatz verlangen. Dies muss der VM darlegen und beweisen können, hier also konkret: Der Schaden muss auf die fehlende Wartung durch den aktuellen Mieter zurückzuführen sein.

Zu der Schadensverursachung kommt man aber nur, wenn der M tatsächlich einen Handwerker beauftragen musste. Sie sollten noch einmal genau in den Mietvertrag gucken. Aus dem Umstand, dass der M Wartungskosten übernimmt folgt nicht zwangsläufig, dass der M auch den Handwerker beauftragen muss (darf). Viele M müssen auch Hausmeister, Reinigung oder Heizungsablesen zahlen, dürfen sich aber selbstverständlich keinen eigenen Hausmeister, Reinigungsdienst oder Heizungsableser aussuchen. Es müsste daher schon unmissverständlich im Mietvertrag drinnen stehen, dass der M einen Handwerker mit der Wartung beauftragen muss.

Im Ergebnis soll zuerst einmal der VM den Boiler reparieren. Dann soll der VM Nachweisen, dass der M den Schaden verursacht hat. Weigert sich der VM, den Boiler zu reparieren, kürzt der M die Miete.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.260 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.138 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen