Unser Boiler ist defekt und muss ausgetauscht werden. Der Vermieter ist der Meinung, dass wir die Wartungskosten i.H.v. 80 € selber übernehmen müssen! soweit so gut, das ist einleuchtend, da im Mietvertrag erwähnt. Das Problem ist, dass der Boiler ausgetauscht werden muss und der Vermieter der Meinung ist, dass wir nun die Kosten für den ersatz (ca. 1500 €) ebenfalls übbernehmen müssen. Grund: da der Mieter für die Wartung zuständig ist! Wir wohnen allerdings noch keine zwei Jahre in der Wohnung und haben solche Wartungen auch nicht durchgeführt. DIe Vormieter haben ca. drei Jahre in der Wohnung gewohnt und möglicherweise auch keine Wartungen durchgeührt! wie ist hier die Rechtslage? deckt meine Haftpflichtversicherung so etwas ab? kann ich mit meiner privaten Rechtschutz hier gegen angehen?
Besten Dank für eine Rückmeldung!
Babak Alami
-----------------
""
Wartung / Ersatz von Warmwasserboilern
quote:
der Vermieter der Meinung ist, dass wir nun die Kosten für den ersatz (ca. 1500 €) ebenfalls übbernehmen müssen
Der Meinung darf er ja gerne sein, es ist ein freies Land. Eine Rechtsgrundlage dürfte es aber nicht geben, solange kein fahrlässiges Verhalten des Mieters für den Defekt verantwortlich ist.
quote:
deckt meine Haftpflichtversicherung so etwas ab
Die springt nur ein, wenn du etwas fahrlässig zerstörst. Ein normaler Defekt, für den du nicht verantwortlich bist, fällt nicht darunter.
quote:
kann ich mit meiner privaten Rechtschutz hier gegen angehen
Entweder gucke ich in meine Glaskugel oder du in deinen Vertrag mit deiner RSV, kannst du dir aussuchen. Bei manchen RSV'en sind Mietsachen explizit ausgeschlossen.
-----------------
""
quote:
und haben solche Wartungen auch nicht durchgeführt.
Warum eigentlich nicht ?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zuallererst einmal ist der Vermieter (VM) verpflichtet, eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört ein funktionierender Boiler. Kommt der VM dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter (M) die Miete angemessen mindern oder weitere Rechte geltend machen. Eine nicht funktionierende Warmwasserversorgung rechtfertigt eine deutliche Mietminderung.
Ist der VM der Auffassung der M habe selbst einen Schaden verursacht, kann er vom M Schadenersatz verlangen. Dies muss der VM darlegen und beweisen können, hier also konkret: Der Schaden muss auf die fehlende Wartung durch den aktuellen Mieter zurückzuführen sein.
Zu der Schadensverursachung kommt man aber nur, wenn der M tatsächlich einen Handwerker beauftragen musste. Sie sollten noch einmal genau in den Mietvertrag gucken. Aus dem Umstand, dass der M Wartungskosten übernimmt folgt nicht zwangsläufig, dass der M auch den Handwerker beauftragen muss (darf). Viele M müssen auch Hausmeister, Reinigung oder Heizungsablesen zahlen, dürfen sich aber selbstverständlich keinen eigenen Hausmeister, Reinigungsdienst oder Heizungsableser aussuchen. Es müsste daher schon unmissverständlich im Mietvertrag drinnen stehen, dass der M einen Handwerker mit der Wartung beauftragen muss.
Im Ergebnis soll zuerst einmal der VM den Boiler reparieren. Dann soll der VM Nachweisen, dass der M den Schaden verursacht hat. Weigert sich der VM, den Boiler zu reparieren, kürzt der M die Miete.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten