Unterlassungsklage einer benachbarten Kneipe wegen Umfrage an meine Nachbarn

8. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.12.2023 20:58:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungsklage einer benachbarten Kneipe wegen Umfrage an meine Nachbarn

Guten Tag Miteinander,

ich wollte mal eine weitere Meinung einholen.
Ich lebe in einem allgemeinen Wohngebiet, in einem großen Gebäudekomplex. Direkt benachbart ist eine Kneipe, die es mit den Ruhezeiten und dem Lärm nicht sehr genau nimmt. Als mitte November mal wieder bis 2 Uhr Morgens Party und Laudatios über den Lautsprecher durch Fenster und Wände in meine Wohnung drangen, rief ich insgesamt 4 mal die Polizei. Die fühlt sich aber nie dafür zuständig. Die Ordnungsbehörde arbeitet um diese Zeit nicht und trotz wiederholter Beschwerden bei dieser ändert sich nichts.

Weil ich einen eigenen Eingang habe und meine Nachbarn Ihren Eingang auf der anderen Gebäudeseite haben, kenne ich hier so gut wie niemanden. Daher setzte ich ein Schreiben auf.
Darin erklärte ich meine Situation und hoffte so weitere Geschädigte zu finden und die Beschwerde geschlossen an das Ordnungsamt zu geben. Ich hing außerdem ein selbst erstelltes Formular an, damit die Nachbarn ankreuzen konnten, in welcher Zeit und in welcher Form Sie sich gestört fühlen. Es kam leider nur eine Rückmeldung von meiner Nachbarin, eine Familie mit neugeborenem über mir. Sie hat sich sehr gefreut und hat das Formular ausgefüllt und mir zur Verfügung gestellt (Natürlich mit Datenschutzhinweis), denn Sie fühle sich ebenfalls sehr von Lärm belästigt.

Gestern erhielt ich dann einen Brief vom Anwalt der Kneipe.
Man würde sich ja größtens bemühen und hielte sich ja stes an die entsprechenden Gesetze.
Ich würde hier hetze betreiben und dem Betrieb und dessen Image schaden. Ich soll diese Unterlassung unterzeichnen und wenn ich danach noch mal die Polizei riefe, würde ich für jedes mal 4000€ Vertragsstrafe bekommen und soll die Anwaltskosten von 460€ übernehmen.

Ich hetze gegen niemanden. Es geht die ganze Zeit nur darum, hier endlich wenigstens während der Ruhezeiten seine Ruhe zu haben. Die Polizei rufe ich auch nicht aus langeweile. sondern dann, wenn ich mich von Lärm belästigt fühle.

Meine Rechtsschutz deckt mich in diesem Fall nicht, man sagte mir aber am Telefon: "Das wäre ja lächerlich. Das können die nicht gewinnen. Niemand kann Ihnen verbieten Ihre Meinung zu äußern oder Nachbarn zu befragen oder die Polizei zu rufen, wenn Sie sich gestört fühlen". Ich solle darauf antworten, dass ich das nicht unterschreibe und mich nicht in meinem persönlichen Recht einschränken lassen.

Wie sehen Sie das?
Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Mühe!




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8707 Beiträge, 1843x hilfreich)

Zitat (von Pygo007):
Ich soll diese Unterlassung unterzeichnen und wenn ich danach noch mal die Polizei riefe, würde ich für jedes mal 4000€ Vertragsstrafe bekommen und soll die Anwaltskosten von 460€ übernehmen.


Das würde ich auf keinen Fall unterschreiben. Der Anwalt hat ja eine interessante Rechtsauffassung

Wobei: Ihre Unterschriftenaktion ist schon etwas naiv gedacht.

Zitat (von Pygo007):
Die Ordnungsbehörde arbeitet um diese Zeit nicht und trotz wiederholter Beschwerden bei dieser ändert sich nichts.


Dann rufen Sie weiterhin die Polizei, dokumentieren Sie den Lärm
Vielleicht wenden Sie sich noch an die örtliche Politik

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17709 Beiträge, 6001x hilfreich)

Zitat (von Pygo007):
Ich solle darauf antworten, dass ich das nicht unterschreibe und mich nicht in meinem persönlichen Recht einschränken lassen.
Ich würde das genauso sehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128083 Beiträge, 40921x hilfreich)

Zitat (von Pygo007):
Ich hetze gegen niemanden.

Es reicht schon, wenn das
Zitat (von Pygo007):
dem Betrieb und dessen Image schaden

erfüllt ist.



Zitat (von Pygo007):
Daher setzte ich ein Schreiben auf.

Da wäre mal der Wortlaut interessant.



Zitat (von Pygo007):
"Das wäre ja lächerlich. Das können die nicht gewinnen. Niemand kann Ihnen verbieten Ihre Meinung zu äußern oder Nachbarn zu befragen oder die Polizei zu rufen, wenn Sie sich gestört fühlen".

Keine Ahnung wie die Versicherung auf diese Theorie kommt, aber Gesetzgeber und Gerichte sehen das durchaus anders.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12309.12.2023 20:58:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es reicht schon, wenn das
Zitat (von Pygo007):
dem Betrieb und dessen Image schaden
erfüllt ist.


Guten Abend

Also doch mit einem Anwalt sprechen?
Habe meine "Umfrage und das Schreiben mal an meinen Anwalt weitergegeben. Mal schauen was der davon hält.

Hier die geschwärzten Dokumente, um die es geht:
*****

-- Editiert von User am 8. Dezember 2023 17:55

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128083 Beiträge, 40921x hilfreich)

Zitat (von Pygo007):
Mal schauen was der davon hält.

Entweder er bekommt einen Lachmuskelkrampf oder fällt vor lachen vom Stuhl ...

Mein besonderer Favorit ist ja, das er Dir vorwirft, das Du gegen § 4 UWG verstoßen würdest ... (Ich nehme an das Du kein gastronomischen Betrieb betreibst).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12309.12.2023 20:58:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
(Ich nehme an das Du kein gastronomischen Betrieb betreibst).


Nein, ich betreibe im Nebenerwerb einen Elektronik-Online-Handel von zu Hause aus.

-- Editiert von User am 8. Dezember 2023 18:22

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#7
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(613 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Pygo007):
Hier die geschwärzten Dokumente, um die es geht:

Es kann ja wohl nicht sein, dass du nur deine Daten schwärzt, die des Lokals hingegen nicht. Das solltest du schnellstmöglich nachholen.

Gruß

Uwe

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#8
 Von 
guest-12309.12.2023 20:58:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Es kann ja wohl nicht sein, dass du nur deine Daten schwärzt, die des Lokals hingegen nicht. Das solltest du schnellstmöglich nachholen.


Mist, habe ich wohl übersehen. Könnte jemand den Link löschen bitte?
Der Upload wird erst in 30 Tagen automatisch gelöscht.
Kann den Beitrag nicht mehr bearbeiten.

Danke für die Info!

Edit: Habe den Beitrag gemeldet, mit der Bitte den Link zu löschen.

-- Editiert von User am 9. Dezember 2023 09:58

-- Editiert von User am 9. Dezember 2023 09:58

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8707 Beiträge, 1843x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mein besonderer Favorit ist ja, das er Dir vorwirft, das Du gegen § 4 UWG verstoßen würdest ... (Ich nehme an das Du kein gastronomischen Betrieb betreibst).


Die werden die Ziffer 4 meinen. Macht es aber nicht weniger lächerlich.
Anstatt mit der Person zu reden, werden die Säbel gezückt. Sicher - kann man vom TE auch sagen, sehe ich aber diefferenziert. Denn der Betreiber des Gastronomiebetriebes hätte den TE auch ohne Anwalt mal auf ein Gespräch einladen können, um sachlich zu diskutieren.

Wenn ich mir die Webseite des Betriebes und die Datenschutzerklärung ansehe, geht mein Gelächter gleich weiter. Die hat man wohl überall her zusammenkopiert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
guest-12309.12.2023 20:58:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Denn der Betreiber des Gastronomiebetriebes hätte den TE auch ohne Anwalt mal auf ein Gespräch einladen können, um sachlich zu diskutieren.


Vor etwa zwei Jahren rief ich auch die Polizei, weil im Außengastrobereich Samstag Abend ein Live-Konzert gespielt wurde, dass man über mehrere Straßen hören konnte und ich im Prinzip nur meine Wohnung hätte verlassen können um Ruhe zu haben.

Es klingelte an der Tür und als ich öffnete entgegnete mir der Betreiber entgegnete: "Was mir einfallen würde Ihm seine Kneipe kaputt zu machen."
Die Polizei hat Ihm wohl meinen Namen verraten. Mit so jemandem unreflektierten habe ich keine Lust zu sprechen. Das führt zu nichts.

Ich habe in den letzten Jahren sehr oft alle Fünfe gerade sein lassen. Nachts um 1 werden noch auf der Terrasse Tische abgeräumt, Stühle und Tische weg geräumt (und das nicht leise). War mir egal.
An vielen warmen Sommerabenden nach 0 Uhr noch besoffene Gäste die lauthals Lachen und sich Witzchen erzählen. War mir auch egal.
Oft genug Veranstaltungen die bis weit nach 22 Uhr Lärm verursachten. Wenn es denn dann so ab 23 Uhr ruhiger wurde habe ich auch nichts gesagt. Aber bis 2 Uhr Nachts Party machen, wenn andere nach einer harten Arbeitswoche wenigstens in der Nacht Ihre Ruhe haben wollen.. da hört es dann auch auf mit Freundlichkeit.

Ich will niemandem irgendwas kaputt machen. Ich erwarte nur, dass man sich an geltende Gesetze und Regeln hält, damit andere nicht gestört werden. Dann ruft auch niemand die Polizei..

Ist scheinbar zu viel verlangt.



-- Editiert von User am 9. Dezember 2023 12:54

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#11
 Von 
guest-12309.12.2023 20:58:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Übrigens habe ich vorhin eine ältere schick gekleidete Damen an meinem Wohnzimmerfenster gesehen.
Sie hat Fotos in Richtung der Kneipe gemacht. Könnte von der Anwaltskanzlei sein. Das Ordnungsamt läuft eigentlich immer in Dienstkleidung rum.

Was die wohl wollte? Beweise sammeln?

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#12
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(613 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Anstatt mit der Person zu reden, werden die Säbel gezückt. Sicher - kann man vom TE auch sagen, sehe ich aber diefferenziert.

Nun, wer zuerst den Säbel gezückt hat, ist unklar.

@Pygo007 hast du vor ca. 2 Wochen nicht zuerst damit gedroht den Säbel zu zücken (Unterlassungsklage)?


Gruß

Uwe

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#13
 Von 
guest-12309.12.2023 20:58:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
@Pygo007 hast du vor ca. 2 Wochen nicht zuerst damit gedroht den Säbel zu zücken (Unterlassungsklage)?


Wie kommst du darauf? Weil in meinem Formular steht: An einen Anwalt übergeben? Das diente nur dazu, dass ich, falls ich gegen die Ordnungsbehörde wegen Untätigkeit vorgehen muss, die Formulare dazu an einen Anwalt weitergeben darf.

Ich habe dem Gastrobetreiber nie mit Unterlassungsklage gedroht. Das wäre halt auch eine Option.

In meinen vergangenen Beschwerden bei der Ordnungsbehörde habe ich auch stets erwähnt, dass ich niemandem Schaden will, sondern nur erreichen will, dass sich hier an geltende Gesetze gehalten wird.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128083 Beiträge, 40921x hilfreich)

Zitat (von Pygo007):
Beweise sammeln?

Vermutlich.

Sollte man auch mal dran denken, damit anzufangen.

Denn ich vermute Runde 2 steht in nicht allzu langer Zeit an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(613 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Pygo007):

Zitat (von Uwe Mettmann):

@Pygo007 hast du vor ca. 2 Wochen nicht zuerst damit gedroht den Säbel zu zücken (Unterlassungsklage)?

Wie kommst du darauf?

Ich kommen deshalb drauf, weil einer, dessen Nickname auch mit Pygo beginnte, eine Google-Reszission geschrieben hat, in der er dem Lokal eine Unterlassungsklage in Aussicht gestellt hat

Wenn du das nicht warst, ist es vielleicht sinnvoll, sich mit dem anderen in Verbindung zu setzen, denn dann seid ihr ja schon zwei, die sich durch den Lärm massiv belästigt fühlen.


Gruß

Uwe

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