Umstieg auf ICE bei knapper Umstiegszeit - Ist das ohne Zusatzticket möglich?

4. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
alpaka35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umstieg auf ICE bei knapper Umstiegszeit - Ist das ohne Zusatzticket möglich?

Hallo,

ich stehe vor einer bevorstehenden Zugreise von Berlin nach Köln und habe eine Frage bezüglich meiner Umstiegsituation. Ich habe bereits ein günstiges Bahnticket ohne ICE-Verbindung erworben, bei dem ich zwei Mal umsteigen muss. Allerdings beträgt die Umstiegszeit einmal nur 8 Minuten und beim zweiten Umstieg sogar nur 7 Minuten.

Da ich mir Sorgen mache, dass ich aufgrund von Verspätungen meine Anschlusszüge verpassen könnte, frage ich mich, ob es möglich ist, ohne den Kauf eines weiteren Tickets, in einen ICE umzusteigen, um dennoch pünktlich an meinem Ziel anzukommen. Ist dies erlaubt, oder würde ich dafür ein separates Ticket benötigen?

Ich wäre sehr dankbar für eure Erfahrungen und Ratschläge in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus!

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17931 Beiträge, 9777x hilfreich)

Wenn das vorhandene Ticket ein reines Nahverkehrsticket ist, muss beim Umstieg in einen ICE erst ein ICE-Ticket gekauft werden. Das kann man nachher beim Servicecenter Fahrgastrechte zur Erstattung einreichen. Ob man es dann erstattet bekommt, hängt davon ab, wie viel später man am Ziel angekommen wäre, wenn man den ICE nicht genutzt hätte.

Wenn das vorhandene Ticket ein Fernverkehrsticket ist (also mindestens ein IC oder ICE dabei), dann kann man so umsteigen ohne Zusatzkosten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von alpaka35):
Da ich mir Sorgen mache, dass ich aufgrund von Verspätungen meine Anschlusszüge verpassen könnte, frage ich mich, ob es möglich ist, ohne den Kauf eines weiteren Tickets, in einen ICE umzusteigen, um dennoch pünktlich an meinem Ziel anzukommen. Ist dies erlaubt, oder würde ich dafür ein separates Ticket benötigen?


Schon mal ganz grundsaetzlich erwachsen keine Rechtsansprueche aus blossen Vermutungen und Sorgen. Du muesstest also ein entsprechendes Ticket kaufen und dann nachweisen, dass (1) mindestens einer deiner beiden Zuege, die du nicht genommen hast, Verspaetung hatte und (2) der jeweilige Anschlusszug nicht gewartet hat. Das stelle ich mir extrem schwierig vor, solange nicht zufaellig jemand aus deinem Umfeld die anderen Zuege genommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17931 Beiträge, 9777x hilfreich)

Ach so. So hatte ich die Frage gar nicht verstanden.

Allein die Befürchtung, dass man zu spät kommen könnte, berechtigt natürlich nicht zu einem kostenlosen Umstieg in den ICE, wenn man für den ICE keine Fahrkarte hat.
Der Zug muss natürlich tatsächlich so stark verspätet sein, dass der Anschluss verpasst wird.

Vielleicht könnte Alpaka35 ja verraten, was genau für eine Fahrkarte vorhanden ist, und welche Verbindung man fahren möchte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127994 Beiträge, 40904x hilfreich)

Zitat (von alpaka35):
rage ich mich, ob es möglich ist, ohne den Kauf eines weiteren Tickets, in einen ICE umzusteigen, um dennoch pünktlich an meinem Ziel anzukommen. Ist dies erlaubt, oder würde ich dafür ein separates Ticket benötigen?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. des jeweils verantwortlichen Beförderers liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass es Beförderer gibt, die haften würden, bei bloßen Befürchtungen, das die selbst verschuldeten Problemen mit den Umsteigezeiten sich realisieren könnten.



Zitat (von alpaka35):
Allerdings beträgt die Umstiegszeit einmal nur 8 Minuten und beim zweiten Umstieg sogar nur 7 Minuten.

Derart unangemessen knappe Umsteigezeiten können Mitverschulden von bis zu 100% verursachen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alpaka35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht könnte Alpaka35 ja verraten, was genau für eine Fahrkarte vorhanden ist, und welche Verbindung man fahren möchte.


Verbindung von Berlin nach Köln mit
Deutsche Bahn RE -> Umstieg auf RE -> Umstieg auf RE

mit dem Deutschlandticket ohne Sitzplatzreservierung.

Wie kann ich nachweisen, dass ich bei einer verspäteten Z***erbindung einen Anschlusszug verpasse und dadurch mein Ziel nicht erreiche.
Auf dem Deutschlandticket ist das Ziel nicht vermerkt.

Bitte nur ordentliche Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alpaka35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht könnte Alpaka35 ja verraten, was genau für eine Fahrkarte vorhanden ist, und welche Verbindung man fahren möchte.


Verbindung von Berlin nach Köln mit
Deutsche Bahn RE -> Umstieg auf RE -> Umstieg auf RE

mit dem Deutschlandticket ohne Sitzplatzreservierung.

Wie kann ich nachweisen, dass ich bei einer verspäteten Z***erbindung einen Anschlusszug verpasse und dadurch mein Ziel nicht erreiche.
Auf dem Deutschlandticket ist das Ziel nicht vermerkt.

Bitte nur ordentliche Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zitat (von alpaka35):
Verbindung von Berlin nach Köln mit
Deutsche Bahn RE -> Umstieg auf RE -> Umstieg auf RE

mit dem Deutschlandticket ohne Sitzplatzreservierung.


Dann darfst Du bei einem verpassten Anschuss nicht einfach auf einen IC oder ICE umsteigen.

Allerdings kannst Du Dir eine Fahrkarte für den IC/ICE kaufen und Dir die Kosten im Rahmen der Fahrgastrechte von dem Unternehmen, das die Verspätung zu verantworten hat erstatten lassen.

Zitat (von alpake35):
Wie kann ich nachweisen, dass ich bei einer verspäteten Z***erbindung einen Anschlusszug verpasse und dadurch mein Ziel nicht erreiche.


Die Deutsche Bahn kann die tatsächlichen Ankunftszeit- und Abfahrtszeiten in ihrem System exakt nachvollziehen.

Außerdem kann man z.B. einen Screenshot von der DB-Navigator-App machen und damit die Verspätung dokumentieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Derart unangemessen knappe Umsteigezeiten können Mitverschulden von bis zu 100% verursachen.


Woraus sollte sich das denn ergeben?

-- Editiert von User am 7. Mai 2023 11:04

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127994 Beiträge, 40904x hilfreich)

Zitat (von hh):
Woraus sollte sich das denn ergeben?

Einmal aus der einfachen Anwendung von gesundem Menschenverstand, juristisch aus den vertraglicen Vereinbarungen und aus dem BGB.

Wenn ich meine Reise plane, habe ich die alleinige Verantwortung dafür, das die Umsteigezeiten angemessen sind.

Zu kurze Umsteigezeiten einzuplanen, um dann den Umstieg auf IC / ICE zu provozieren dürfte also nach hinten losgehen.



Zitat (von alpaka35):
Wie kann ich nachweisen, dass ich bei einer verspäteten Z***erbindung einen Anschlusszug verpasse und dadurch mein Ziel nicht erreiche.

Fotos / Videos von den Anzeigetafeln am Bahnsteig dürften am einfachsten sein - da werden die Zeiten ja immer angezeigt.
Dann wäre noch die App des jeweiligen Beförderers noch eine andere Lösung.



Zitat (von alpaka35):
Bitte nur ordentliche Antworten

Man definiere, was konkret man sich unter "ordentliche Antworten" vorstellt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17931 Beiträge, 9777x hilfreich)

Zitat (von hh):
Allerdings kannst Du Dir eine Fahrkarte für den IC/ICE kaufen und Dir die Kosten im Rahmen der Fahrgastrechte von dem Unternehmen, das die Verspätung zu verantworten hat erstatten lassen.

Man sollte aber darauf hinweisen, dass möglicherweise in naher Zukunft da eine Änderung ansteht.
Im Moment ist eine Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung im Gesetzgebungsprozess, die dazu führt, dass beim Deutschlandticket zukünftig die Mehrkosten von IC/ICE im Verspätungsfall nicht mehr erstattet werden. D.h. wenn man im Verspätungsfall auf einen IC/ICE wechselt, dann muss man dafür ein Ticket kaufen und bleibt auf den Kosten sitzen. Eine Weiterfahrt wäre ohne Zusatzkosten nur mit anderen Regionalzügen möglich. Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung könnte diese Änderung schon in Kürze in Kraft treten, wenn der Bundesrat die Pläne nicht stoppt

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2509 Beiträge, 393x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn ich meine Reise plane, habe ich die alleinige Verantwortung dafür, das die Umsteigezeiten angemessen sind.


8 Minuten und 7 Minuten sind aber auf eigentlich jedem Bahnhof, den ich kenne, angemessen.
Wenn jedoch der Beförderer sich nicht an seine Ankunftszeiten hält und es dadurch zu nur 30 Sekunden Umstiegszeit kommt, dann ist das nicht das Verschulden des Reisenden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1733 Beiträge, 212x hilfreich)

Zitat (von hh):
Woraus sollte sich das denn ergeben?


Berechtigte Frage...zumal die Umstiegszeiten von der DB "vorgegeben" werden.

-- Editiert von User am 10. Mai 2023 17:31

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127994 Beiträge, 40904x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
8 Minuten und 7 Minuten sind aber auf eigentlich jedem Bahnhof, den ich kenne, angemessen.

Das mag sein, ich kenne Bahnhöfe (z.B. Stuttgart, Frankfurt, Köln) da sind sie schlicht unrealistisch, selbst wenn der Zug pünktlich wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das mag sein, ich kenne Bahnhöfe (z.B. Stuttgart, Frankfurt, Köln) da sind sie schlicht unrealistisch, selbst wenn der Zug pünktlich wäre.


Die Bahn berücksichtigt bei der Anzeige von Verbindungen eine minimale Umsteigezeit, die für die meisten Bahnhöfe 5-6 Min. beträgt, jedoch für jeden Bahnhof individuell festgelegt ist.

Wenn die Verbindung daher von der Bahn so angezeigt wird, dann darf der Fahrgast auch davon ausgehen, dass die Umsteigezeiten ausreichend sind. Es trifft ihn daher kein Verschulden, wenn er den Anschlusszug verpasst.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17931 Beiträge, 9777x hilfreich)

Nachtrag:
Ab 7.6.23 fällt beim Deutschlandticket die Möglichkeit weg, dass im Verspätungsfall die Mehrkosten eines IC/ICE erstattet werden. Auch im Verspätungsfall kann man dann nur in Regionalzügen ohne Mehrkosten weiterfahren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 285.910 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.314 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen