Strafbarkeit bei nicht gezahltem Strom?

7. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go640731-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbarkeit bei nicht gezahltem Strom?

Hallo Ihr Lieben,

folgendes ist bei mir der Fall:

Ich bin 2018 in meine jetzige Wohnung gezogen, hatte damals aber vergessen Strom anzumelden. Dies habe ich ca. 2020 erstmalig festgestellt und mich infolge bei EON schlau gemacht, wo und wie das denn ginge. Man sagte mir, dass ich im Zweifel bei den vorherigen Mieter*innen nachfragen solle, bei welchem Anbieter diese waren. Dies tat ich - allerdings wussten diese das nicht mehr. So verging die Zeit und ich bezog Strom ohne diesen zu bezahlen. Eine Mahnung oder einen Brief etc. habe ich nie erhalten. Im Juni 2022 schloss ich dann einen Stromvertrag bei EON ab und zahlte regelmäßig den vereinbarten Abschlag in Höhe von 52 Euro. Nunmehr kam die Jahresrechnung in Höhe von 3900 Euro (minus bereits gezahltem Abschlag). EON hat von einem Betreiber, den ich nicht kenne, einen alten Zählerstand bekommen (68000) und diesen nun mit dem 04/2023 von mir übermittelten Zählerstand (77000) verrechnet. Die so aufgelaufenen 11000 kwh hat EON nun auf 1 Jahr gerechnet - entsprechend wurde der Abschlag auf 325 Euro erhöht.

Nun meine Fragen dazu:

1. Zahlen möchte ich grundsätzlich ja und auch nachzahlen ist kein Problem - aber der Abschlag ist zu fett und entspricht auch nicht dem was ich verbrauche. Ist es ratsam sich hier zu offenbaren, die Situation zu erklären und einen niedrigeren Abschlag zu veranschlagen lassen? Oder mache ich mich ggf. strafbar und sollte lieber schauen, dass ich den Abschlag gezahlt bekomme und dann auf eine dicke Rückerstattung warte?!

2. Nun hat EON ja meine Tarifkonditionen aus 2022 genommen für einen Verbrauch, der überwiegend in vorherigen Jahren stattgefunden hat, zu einer Zeit, als es mutmaßlich geringere Strompreise gab. Auch hier wieder die Frage: Ist es ratsam sich zu offenbaren und entsprechendes neu berechnen zu lassen?

Vorab vielen Dank für die Hilfe.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126808 Beiträge, 40708x hilfreich)

Zitat (von go640731-66):
ich bezog Strom ohne diesen zu bezahlen.

Das nennt sich dann Betrug.
Ich würde das dem bisher Betrogenen nicht wirklich erzählen wollen ...



Zitat (von go640731-66):
einen alten Zählerstand bekommen (68000)

Und, stimmt dieser?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go640731-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und, stimmt dieser?


Ja, der stimmt bzw. liegt der sogar noch über dem, was eigentlich im Wohnungsübergabeprotokoll drinsteht (65000).

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von go640731-66):
Ja, der stimmt bzw. liegt der sogar noch über dem, was eigentlich im Wohnungsübergabeprotokoll drinsteht (65000).
Also immer noch Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8402 Beiträge, 1765x hilfreich)

Der Abschlag pendelt sich ja wieder ein, wenn Sie jetzt regelmässig zahlen und die Zählerstände melden. Augen zu und durch

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Der Abschlag pendelt sich ja wieder ein, wenn Sie jetzt regelmässig zahlen und die Zählerstände melden. Augen zu und durch
Wohl nicht ...
Zitat (von go640731-66):
einen alten Zählerstand bekommen (68000)
Zitat (von go640731-66):
liegt der sogar noch über dem, was eigentlich im Wohnungsübergabeprotokoll drinsteht (65000)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go640731-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wohl nicht ...


Wie meinst du das?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von go640731-66):
Wie meinst du das?
77000 - 68000 durch den Versorger berechnet. Tatsächlich wären es aber 77000 - 65000 gewesen. Differenz bisher nicht gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.595 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.050 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen