Ohne Vorankündigung erfolgte Abmeldung aus der Kindertageseinrichtung

6. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Christopher27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ohne Vorankündigung erfolgte Abmeldung aus der Kindertageseinrichtung

Hallo liebe Forum Mitglieder,

bei meiner Frau und mir ist seit gestern ein Brief der Stadtverwaltung eingegangen. Darin steht, da meine kleine Tochter länger als 2 Wochen unentschuldigt dem Kindergarten ferngeblieben ist, wurde sie somit seitens des Trägers abgemeldet.
Für meine Frau und mich war das natürlich im ersten Moment ein Schock. Wir hätten damit nicht gerechnet bzw. wir wussten nicht, dass es eine solche Regelung gibt.
Wir waren im Urlaub und anschließend danach ist meine kleine krank geworden, sodass sie etwa 3,5 Wochen den Kindergarten nicht besucht hat.
Ich habe damit gerechnet, dass, wenn was wäre wir via Mail oder telefonisch vom Kindergarten angerufen oder benachrichtigt werden, so wie es in der Vergangenheit der Fall war oder wir wenigstens eine Vorankündigung erhalten. Stattdessen bekommen wir einen Brief, indem die Fehlzeiten thematisiert werden und im letzten Abschnitt heißt es, dass sie abgemeldet wurde.
Ist das rechtens, so ohne irgendeine Vorankündigung, dass die Stadtverwaltung uns den Platz wegnehmen kann?
Ich meine man bekommt ja sonst wegen "Kleinigkeiten" eine Erinnerung zugesendet und hier einfach nichts?
Hätte der Träger uns eine Vorankündigung oder eine Aufforderung vorab senden müssen?

Hier der relevante Teil der Satzung:
"Sofern Kinder ununterbrochen mehr als zwei Wochen ohne Begründung vom
Besuch des Kindergartens fernbleiben, können sie durch schriftliche Erklärung
gegenüber den Erziehungsberechtigten vom weiteren Besuch ausgeschlossen
werden."


freundliche Grüße
Christopher




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40079 Beiträge, 14271x hilfreich)

Du hast doch die Frage schon selbst beantwortet.

wirdwerden

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1400 Beiträge, 525x hilfreich)

Was hat euch denn gehindert den Urlaub und dann die Erkrankung mitzuteilen?
Das sollte doch üblich sein, es sei denn man hat kein Interesse an dem Besuch der Einrichtung.

Den Passus aus dem Vertrag kannte ihr ja. Warum muss immer alles angemahnt werden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126651 Beiträge, 40677x hilfreich)

Zitat (von Christopher27):
Hätte der Träger uns eine Vorankündigung oder eine Aufforderung vorab senden müssen?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Christopher27):
ohne Begründung


Das ist wohl der wichtige Teil der Satzung.

Hattet ihr Urlaub und/oder Krankheit an die Einrichtung mitgeteilt?

Falls nicht, ist es wohl eigenes Verschulden und eine zulässige Folge. Eine Erinnerungspflicht gibt es da wohl nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2090 Beiträge, 443x hilfreich)

Zitat (von Christopher27):
Ich habe damit gerechnet, dass, wenn was wäre wir via Mail oder telefonisch vom Kindergarten angerufen oder benachrichtigt werden, so wie es in der Vergangenheit der Fall war

Es scheint ja nicht das erstemal gewesen zu sein.

Die Plätze sind i.d.R. knapp und es soll Eltern geben, die darauf tatsächlich angewiesen sind ;)

Der Rest wurde ja schon mehrfach geschrieben.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Christopher27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

es hat sich Gott sei Dank noch zum Guten geklärt.
Danke an Harrly und Dirrly für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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